Vorlage - VO/21/18104/57  

 
 
Betreff: Jahresrechnungen der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019; Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.10.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.10.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Nr. 53/891.9023/Ge vom 25. März 2021 über die Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2019 der Waisenhausstiftung Stadtamhof zur Kenntnis genommen und die Feststellung empfohlen.

 

Die Jahresrechnungen 2017 bis 2019 der Waisenhausstiftung Stadtamhof wurden vom Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten wie folgt vorberaten und vom Stadtrat wie folgt beschlossen:

 

 

Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten

Stadtrat

Jahresrechnung 2017

20.10.2020

29.10.2020

Jahresrechnung 2018

20.10.2020

29.10.2020

Jahresrechnung 2019

20.10.2020

29.10.2020

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Jahresrechnungen der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 werden nach Maßgabe der Berichtsvorlage gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.