Vorlage - VO/21/18105/57  

 
 
Betreff: Jahresrechnungen der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019; Entlastung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.10.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.10.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Nr. 53/891.9023/Ge vom 25. März 2021 über die Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2019 der Waisenhausstiftung Stadtamhof zur Kenntnis genommen und die Entlastung empfohlen.

 

Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnungen der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresrechnung WHS 2017 bis 2019, Entlastung - Klimavorbehalt (1992 KB)