Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Nr. 53/891.9023/Ge vom 25. März 2021 über die Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2019 der Waisenhausstiftung Stadtamhof zur Kenntnis genommen und die Entlastung empfohlen.
Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnungen der Waisenhausstiftung Stadtamhof für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||