Sachverhalt:
1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.06.2021 bis zum 12.07.2021 zwei entscheidungsreife Anträge im Verwaltungshaushalt und zwei entscheidungsreife Anträge im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 – 3a).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 127.150,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 0,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 2.010.000,00 €.
2.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.06.2021 bis zum 25.06.2021 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 4).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 46.177,74 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 49.000,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 49.000,00 €.
3.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 02.06.2021 bis zum 25.06.2021 eine Saldoneutrale Mittelabflusskorrektur genehmigt worden, die gemäß Nr. 5 des Stadtratsbeschlusses vom 17.12.2020 (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 5).
Diese saldoneutrale Mittelabflusskorrektur löst Rückabwicklungen im Haushaltsjahr 2022 aus. Bei diesen Rückabwicklungen, die zukünftig erledigt werden, bekommen die in 2021 gebenden Haushaltsstellen die Mittel von den nehmenden Haushaltsstellen in 2022 zurück. Dies wird nicht mehr gesondert bekannt gegeben.
Es entfallen auf den Vermögenshaushalt insgesamt: 0,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 2.900.000,00 €.
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,
1.) für die in den Anlagen 1 bis 3a beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 127.150,00 €
sowie im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 0,00 €
und im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i. H. v. insgesamt 2.010.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckungen erfolgen durch Minderausgaben, die Deckungsreserve, Entnahme aus Budgetrücklagen sowie durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
2.) Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 144.177,74 €.
3.) Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von der in Anlage 5 beschriebenen Saldoneutralen Mittelabflusskorrektur i. H. v. insgesamt 2.900.000,00 €.
Anlagen: 6
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