Vorlage - VO/21/18120/52  

 
 
Betreff: Verwaltungs- und Leitungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
20.07.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Was soll mit dem Verwaltungs- und Leitungsbonus erreicht werden?

 

Die Stadt Regensburg bemüht sich seit Jahren darum, mit unterschiedlichsten Maßnahmen auseichend Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen bereit zu stellen, um den Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1. Lebensjahr erfüllen zu können. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BaKiBiG) als Rechtsgrundlage für eine förderfähige, qualitativ hochwertige Betreuung gibt zwingend bestimmte Personalschlüssel vor. Es muss stets ausreichend Personal vorhanden sein, um die geforderten pädagogischen Konzepte umsetzen und die nötigen Öffnungszeiten aufrecht erhalten zu können. Der Freistaat Bayern will mit dem Verwaltungs- und Leitungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen die Personalgewinnung unterstützen und damit zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs beitragen. Das Amt für Tagesbetreuung von Kindern möchte daher künftig von diesem Bonus profitieren, die beschriebenen Maßnahmen nutzen und umsetzen und die erheblichen Finanzmittel abrufen können.

 

Die im Beschlussvorschlag genannte Richtlinie (im folgenden RiLi) gibt es bereits seit dem 01.03.2020 (Inkrafttreten). Bisher nehmen bereits 32 freigemeinnützige Träger mit 65 Einrichtungen den Verwaltungs- und Leitungsbonus (künftig Bonus) in Anspruch. Nur 13 (kleinere) Träger mit 16 Einrichtungen nutzen diesen Bonus noch nicht. Es wurden bislang Finanzmittel i. H. v. insgesamt rd. 326.000 € (zwei von vier Abschlagszahlungen) an die freien Träger ausgereicht. Für 2021 könnten die Freien Träger aufgrund einer Erhöhung des Bonus das bis zu 2,4-fache der Förderung für 2020, also bis zu rd. 1,6 Mio € abrufen, wenn sie den Bonus vollumnglich in Anspruch nehmen.

 

Die RiLi wurde mit Wirkung zum 01.05.2021 geändert. Mit der Änderung wird der Bonus wie eben erwähnt, erhöht, und zukünftig für drei verschiedene Teilbereiche (s. u.) gewährt. Die Änderungen basieren im Wesentlichen auf den Erfahrungen aus 2020 und sollen das Ziel, eine Qualitätsentwicklung und -verbesserung durch eine Entlastung der Leitungskräfte zu erreichen, fokussieren.

 

Indem Arbeitsbedingungen insbesondere der KiTa-Leitungen und mittelbar auch des gesamten pädagogischen Personals nachhaltig verbessert werden, soll die Attraktivität der Tätigkeit erhöht, und leichter Personal neu gewonnen werden können. Der Verwaltungs- und Leitungsbonus zählt nach Nr. 1 der RiLi zu den wesentlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

 

2. Für welche Einrichtungen kann der Verwaltungs- und Leitungsbonus genutzt werden?

 

Der Verwaltungs- und Leitungsbonus wird aus Bundesmitteln aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ finanziert. Da diese Mittel nicht für Schulkinder bestimmt sind, können Horte diesen Leitungs- und Verwaltungsbonus (nachfolgend Bonus) nicht in Anspruch nehmen, alle anderen Kindertageseinrichtungen schon.

 

 

3. Was wird konkret gefördert?

 

Eine förderfähige Entlastung der Leitungskräfte liegt vor, wenn hierzu zusätzlich Personal r die zwei unten genannten Bereiche (Nr.3.1 und 3.3) und bestimmte Sachmittel (s. Nr. 3.3) eingesetzt wird. Dieses zusätzliche Personal wird über den Bonus refinanziert. Mit der Änderung der RiLi zum 01.05.2021 wird der Bonus erhöht. Eine durchschnittliche Einrichtung mit 60 betreuten Kindern, die alle Voraussetzungen erfüllt, kann damit insgesamt einen Bonus von 29.480 € im Jahr erhalten (bisher 12.500 €).

 

3.1 Pädagogisches Personal, Verwaltungspersonal und hauswirtschaftliches Personal

 

Zusätzliches Personal gilt als eingesetzt, wenn eine zusätzliche Kraft (z. B. Verwaltungskraft oder hauswirtschaftliche Kraft) neu angestellt wird, oder wenn Teilzeitverträge in einem Umfang von mindestens 10 Wochenstunden aufgestockt werden und dies zu einer Entlastung der Leitung zugunsten der Erfüllung ihrer Leitungsaufgaben im Umfang von mindestens 5 Wochenstunden führt. Dabei kann eine zusätzliche Kraft mehrere Einrichtungen unterstützen. Nach der RiLi maßgeblich für die Förderung ist der arbeitsvertraglich festgelegte tatsächliche Arbeitsbeginn. Eine bloße Vertragsunterzeichnung oder Stellenausschreibung wäre nicht ausreichend.

 

3.2 Qualifizierte Praxisanleitung

 

Der Bonus kann auch für die Durchführung der qualifizierten Praxisanleitung verwendet werden. Welche Praktikantinnen und Praktikanten bzw. Schülerinnen und Schüler gefördert angeleitet werden können, zählt die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte RiLi eindrucksvoll unter Ziffer 3.2.2 auf.

 

Die Stadt Regensburg kann von dem (neuen) Bonusanteil für qualifizierte Praxisanleitungen besonders profitieren. Denn das Amt für Tagesbetreuung von Kindern bemüht sich bereits seit mehreren Jahren sehr erfolgreich darum, mit verschiedenen Praktikums- und Ausbildungsmodellen, die allesamt in der RiLi genannt sind, Fachkräfte hinzu zu gewinnen.

 

So sind derzeit

- für Schüler/innen des SPS 1, SPS 2 und des neuen Sozialpädagogischen Einführungsjahres (SEJ) 20 Plätze ausgewiesen und bereits 12 Einstellungen zum 01.09.2021 beantragt,

- für Optiprax/ praxisintegrierte Erzieherausbildung, 1. Ausbildungsjahr, 20 Plätze ausgewiesen und 20 Einstellungen beantragt,

- für Optiprax/ praxisintegrierte Erzieherausbildung, 2. Ausbildungsjahr, 20 Plätze ausgewiesen; 18 Auszubildende aus dem 1. Jahr werden in das 2. Ausbildungsjahr wechseln),

-- für Optiprax/ praxisintegrierte Erzieherausbildung, 3. Ausbildungsjahr, 20 Plätze ausgewiesen; mit Stand 01.06.2021 werden 15 Auszubildende aus dem 2. Jahr in das 3. Ausbildungsjahr wechseln),

- für Berufspraktikanten (BP) und Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung (PFG) insgesamt 20 Plätze ausgewiesen und hiervon bislang 15 Einstellungen zum 01.09.2021 beantragt

- für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst insgesamt 4 Plätze bereitgestellt (Vorstellungsgespräche/Besetzungen laufen noch)

- für Interessent/innen Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) sind insgesamt 10 Plätze ausgewiesen (Vorstellungsgespräche/Besetzungen laufen noch)

 

r das Duale Studium Soziale Arbeit gibt es 1 Platz (derzeit bis 31.07.2022 besetzt, ab 01.09.2022 neue Studienplatzvergabe Ausschreibungsverfahren über Amt 16)

 

r Zertifikatskurse von der Ergänzungskraft zur pädagogischen Fachkraft gibt es keine Begrenzung hinsichtlich der Teilnehmeranzahl, die Antragstellung erfolgt über Amt 52 und Amt 16

 

r das Praxissemester Soziale Arbeit ist 1 Platz vorhanden, aktuell gibt es noch keine Anfragen.

 

Die Anleitung aller dieser Praktikant/innen und Schüler/innen ist eine ständige Aufgabe, dementsprechend auch die Qualifizierung von Praxisanleiter/innen. Einrichtungsleitungen, die die Praxisanleitung immer noch selbst durchführen (müssen), erführen folglich eine erhebliche Entlastung.

 

 

 

3.3 Sachmittel

 

Schließlich wird als drittem Bestandteil des Bonus die Anschaffung und der Einsatz von Sachmitteln, vor allem technische Ausstattung gefördert. Der Bonus für eine durchschnittliche Einrichtung mit 60 Kindern beträgt 1.180 € im Jahr. Diese Summe ist im o. g. Betrag von 29.480 €hrlich enthalten.

 

4. Wie soll der Bonus eingesetzt werden und was bedeutet dies finanziell für die Stadt Regensburg?

 

Ausgehend von den vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales genannten Durchschnittszahlen kann die Stadt Regensburg bei rd. 1.000 Kindern, die in den eigenen Einrichtungen (ohne Horte) betreut werden, eine Förderung bzw. Refinanzierung von Personal i. S. der RiLi i. H. v. bis zu rd. 490.000 €hrlich erhalten.

 

Aufgrund der steigenden Anforderungen an den Bereich Ernährung sollen diese Gelder daher gezielt vorrangig für die Entlastung der Leitungen von Aufgaben der Organisation und Planung im hauswirtschaftlichen Bereich und im Bereich Praktikumsanleitung eingesetzt werden, aber auch für zuarbeitende Verwaltungskräfte und Sachmittel.

 

5. Welche Aufgaben kommen auf die Verwaltung am Amt für Tagesbetreuung von Kindern zu?

 

Das Amt für Tagesbetreuung von Kindern ist in der Verwaltung bereits mit dem Verwaltungs- und Leitungsbonus beschäftigt, da Antragsteller auch für die Freien Träger ausschließlich die Gemeinden sind (vgl. 5.3 der RiLi). Die Freien Träger müssen nur über KiBiG.web gegenüber den Gemeinden erklären, dass die Voraussetzungen für den LB gegeben sind. Die Auszahlung erfolgt wiederum quartalsweise über die Trägergemeinde an die nicht-kommunalen Träger. Als nach dem BayKiBiG für die staatliche Betriebskostenförderung zuständige Behörde nach § 23 AVBayKiBiG gehört des bereits zu den Aufgaben im Fachamt, bei den nicht-kommunalen Trägern die Belegprüfungen durchzuführen und ggf. Änderungs- und Rücknahmebescheide zu erlassen.

 

6. Dauer der Förderung

 

Nach Vorgabe der Verwaltungsrichtlinie Ziffer 7 ist die Maßnahme bis 31.12.2023 vorläufig befristet.

 

Damit die Stadt Regensburg als Trägerin von Kinderbetreuungseinrichtungen die Förderung selbst in Anspruch nehmen kann, muss ein Leitungskonzept erstellt werden, das die Dauer der förderfähigen Maßnahme, den damit beabsichtigten Umfang der angestrebten zeitlichen Entlastung der Leitung und die Beteiligung der pädagogischen Leitung an der Konzeptentwicklung beschreibt und dokumentiert. Der Antrag muss bis spätestens zum 30.09.2021 gestellt werden, damit die Förderung - rückwirkend möglich grds. ab dem 01.01.2021 -  in Anspruch genommen werden kann. Das neue Personal muss gewonnen und eingestellt sein (tatsächliche Förderung ab diesem Zeitpunkt). Die Umsetzung der Richtlinie im laufenden Betrieb erfolgt vor allem über das Programm kibig.web.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus ein schlüssiges Konzept zu erarbeiten, um die Fördermittel möglichst vollumfänglich in Anspruch nehmen zu können.

 


Anlagen:

 

Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von

Kindertageseinrichtungen

AMS 08-2021 Leitungsbonus berechtigt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BayVV_2231_A_10976-Richtlinie ab 01.05.2021 (72 KB)    
Anlage 2 2 210527 AMS 08-2021 Leitungsbonus berichtigt1 (523 KB)