Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Im aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Gewerbegebiet dargestellt.
Rund drei Viertel der Flächen des Änderungsbereiches liegen derzeit brach und werden von der bestehenden Gehölzstruktur geprägt. Die übrigen Flächen werden derzeit als Kindertagesstätte und als Tennissportanlage genutzt.
2. Anlass der Flächennutzungsplanänderung
Im Beschluss vom 19.01.2016 des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen wurden die zukünftige Bevölkerungsentwicklung sowie die aktuell in der Realisierung befindlichen Baugebiete aufgezeigt. Eine Möglichkeit, zusätzliche Wohnbauflächen zu gewinnen, stellt auch die Umwandlung von nicht genutzten Gewerbeflächen dar.
Vor diesem Hintergrund wurde bereits am 19.01.2016 beschlossen, u.a. den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 217, Rennplatz Nord, zu ändern und Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnbauflächen zu untersuchen.
Weitere planerische Abstimmungen führten zu dem Konsens, dass die Flächen als gemischt genutzte Flächen bei gleichzeitigem Erhalt eines größeren, zusammenhängenden Teils des Gehölzbestandes zu entwickeln sind. Diese Ziele sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217-III, Rennplatz Nord/Östlich Roter-Brach-Weg, gesichert werden.
Die Neuausrichtung der Nutzungsschwerpunkte weg von vollflächiger Gewerbebebauung hin zu einem gemischt genutzten Urbanen Gebiet und einer öffentlichen Grünfläche macht die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Darstellung der gemischt genutzten Bauflächen und einer Grünfläche im künftigen Flächennutzungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Ziele des Bebauungsplans Nr. 217-III, Rennplatz Nord/Östlich Roter-Brach-Weg, umsetzen zu können.
4. Weiteres Vorgehen Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 217-III, Rennplatz Nord/Östlich Roter-Brach-Weg, durchgeführt. Vor Durchführung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist zunächst die städtebauliche Struktur für die Entwicklung des Planungsgebiets anhand eines mehrstufigen, kooperativen Planungsverfahrens zu eruieren. Der beiliegende Vorentwurf der 81. FNP-Änderung wird somit als Grundlage dafür beschlossen.
Der Ausschuss beschließt:
1. Für das Gebiet östlich der Wernerwerkstraße, westlich der Lilienthalstraße sowie nördlich der E.ON ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 27.07.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der beiliegende Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.07.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.
3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Dies wird in Form eines Onlinedialoges durchgeführt. Die Darlegungsunterlagen sind vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
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