Vorlage - VO/21/18147/20  

 
 
Betreff: Bericht über die finanzielle Lage gem. § 29 KommHV - Kameralistik - und Verfügung einer Haushaltswirtschaftlichen Sperre gem. § 28 KommHV - Kameralistik -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
22.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Nach § 29 Ziffer 2 KommHV Kameralistik ist dem Stadtrat unverzüglich zu berichten, wenn sich abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist.

 

Der mit der Haushaltssatzung 2021 am 17.12.2020 beschlossene Finanzplan 2020 2024 wurde mit der Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2021 fortgeschrieben. Im Wesentlichen wurden die Ergebnisses des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2020, die aus zeitlichen Gründen nicht mehr bei den Beschussvorlagen des Haushaltspaketes 2021 berücksichtigt werden konnten, und die vom Bezirk Oberpfalz vorgesehene Entwicklung des Umlagesatzes eingearbeitet. Der Abgleich der Verwaltungshaushalte verschlechterte sich in den Jahren 2021 mit 2024 insgesamt um 16,1 Mio. €. Der Abgleich kann nur dargestellt werden, weil die Jahresrechnung 2020 einen Überschuss von 14,1 Mio. € auswies. Dieser führte zu einem höheren Stand der allgemeinencklage.

 

Durch die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom Mai 2021 ergibt sich gegenüber den Veranschlagungen im 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 mit Finanzplan 2020 2024 in den Jahren 2021 2024 per Saldo eine Verschlechterung um 22,7 Mio. €. Dabei ist berücksichtigt, dass in 2021 nicht wie im 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 eingeplant Gewerbesteuereinnahmen i. H. v. 124 Mio. € sondern i. H. v. 136 Mio. € erwartet werden können. Darüber war in der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 20.05.2021 (außerhalb der Tagesordnung) berichtet worden. Zudem fallen die Personalkosten nach jetzigem Stand in 2021 um 4,7 Mio. € niedriger aus. In der Finanzplanung bis zum Jahr 2024 werden ab 2022 jährlich rund 2,7 Mio. € weniger an Personalausgaben verausgabt, sofern keine weiteren Stellen geschaffen werden. Insgesamt werden nach jetzigem Stand in diesem Bereich um rund 13 Mio. € weniger benötigt als im gültigen Finanzplan veranschlagt.

Zusammen führt dies dazu, dass die Unterdeckung des Verwaltungshaushaltes durch die vorhandene allgemeine Rücklage nur noch bis 2023 ausgeglichen werden kann. Ab 2024 ist dies nicht mehr möglich. Für 2025 kann derzeit kein Abgleich des Verwaltungshaushaltes dargestellt werden, so dass die Haushaltssatzung 2022 mit Finanzplan 2021 2025 nach heutigem Planungsstand nicht beschlusshig ist.

 

Mit Beschluss vom 20.05.2021 wurden rund 9 Mio. € (40 %) von den Budgetrücklagen in die allgemeine Rücklage umgeschichtet. Dies war ein erster Schritt zur Schließung der Deckungslücke.

 

Als zweiter Schritt sollten von ausgewählten Gruppen des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes 25 % der Haushaltsansätze 2021gesperrt werden.

Wie oben dargelegt verbessert sich der Verwaltungshaushaltsplan 2021 zwar leicht, aber bis einschließlich 2024 verschlechtert er sich insgesamt. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 28 KommHV Kameralistik kann auch verfügt werden, wenn der Abgleich künftiger Jahre gefährdet ist.

 

Die vorgeschlagene Sperre entspricht weitgehend der im April 2020 für 2020 beschlossenen. Diesmal ausgenommen worden ist der Bauunterhalt, da im letzten Jahr die Sperre zur Substanzerhaltung weitgehend aufgehoben werden musste. Da sich die finanzielle Lage verschlechtert hat, wurde die Quote von 20 % auf 25 % erhöht.

Gesperrt werden sollen ausgewählte Gruppen des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Hauptgruppen 5 und 6). Bei diesen Hauptgruppen sind Ausgaben i. H. v. 241,1 Mio. € veranschlagt. Davon ist nur ein relativ geringer Teil disponibel. 115,1 Mio. € korrespondieren mit internen Verbuchungen: intern verrechnete Mieten (19,7 Mio. €), innere Verrechnungen (72,1 Mio. €) und kalkulatorische Kosten (23,3 Mio. €). 22,6 Mio. € sind für Zahlungen an die ARGE vorgesehen. Weitere Positionen unterliegen teilweise mittelfristigen Bindungen (Mieten, Dienstleistungen durch Dritte) oder sind nicht unmittelbar steuerbar (Haus- und Grundstückslasten, Energiekosten).

Es wird deshalb vorgeschlagen, bei nachfolgend genannten Gruppen 25 Prozent der Ansätze zu sperren:

 

 

Gruppe

ausgenommen

Bezeichnung der Gruppe bzw. der Untergruppe

52

 

Geräte, Ausrüstungsgegenstände

56

 

besondere Aufwendungen für Bedienstete

 

560

Dienst- und Schutzkleidung

57

 

weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

 

577

Staatlich geförderte Lernmittel

 

578

Staatlich geförderte Lernmittel

63

 

weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

 

632

Verschiedener Betriebsaufwand

 

634

Ausgaben für Energie für Betriebszwecke

 

636

Dienstleistungen durch Dritte

 

639

Kosten der Schülerbeförderung sofern nach dem Gesetz notwendig

65

 

 

 

652

Post- und Fernmeldegebühren

 

655

Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u. ä. 

 

 

Eingesparte Beträge werden nicht den Referatsbudgets gutgeschrieben, sondern dem Konzern.

Die Sparmaßnahmen werden vorerst als gesperrte Beträge in OK.Fis erfasst. Im 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 werden die Sperren durch entsprechende Ansatzreduzierungen abgelöst. Dabei werden die Ansätze konsequent auf volle 50 Euro abgerundet.

Damit kann im Finanzplan 2020 2024 (Anlage zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2021) und im Finanzplan 2021 2025 (Anlage zum Haushaltsplan 2022) eine Verbesserung um 3,6 Mio. € dargestellt werden.

 

Aus Rationalisierungsgründen wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen, die beschlossenen Maßnahmen bei sachlicher und zeitlicher Unabweisbarkeit im Einzelfall aufzuheben.

 

Um Zustimmung zum Vorgehen wird gebeten.

 

Damit sich die Dienststellen darauf einrichten und entsprechend disponieren können, hat diese das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen vorab über den Vorschlag der haushaltswirtschaftlichen Sperre informiert.


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Vom Bericht über die finanzielle Lage wird Kenntnis genommen.

 

  1. Für die Ausgabeansätze des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Hauptgruppen 5 und 6) wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 25 v. H. beschlossen.

 

  1. Aus Rationalisierungsgründen wird die Verwaltung ermächtigt, die Beschränkungen unter Ziffer 2 bei sachlicher und zeitlicher Unabweisbarkeit im Einzelfall aufzuheben.