Sachverhalt:
1. Anlass
Die Windpark Hohenstein GmbH & Co KG (Hohenstein KG) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2020, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Anlage 1), sowie den Lagebericht (Anlage 2) aufgestellt.
Der Jahresabschluss soll der Gesellschafterversammlung vorgelegt werden. Dem Jahresabschluss wurde vom Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss soll gemäß § 7 Abs. 1 Buchst. e) und f) des Gesellschaftsvertrags der Hohenstein KG in der Gesellschafterversammlung festgestellt und der Geschäftsführung soll die Entlastung ausgesprochen werden. 100 % der Anteile der Hohenstein KG stehen im Eigentum der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG KG). Für die Anteile der REWAG KG hat der Vorstand in der Gesellschafterversammlung der Hohenstein KG die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
2. Jahresabschluss
Das Jahresergebnis der Windpark Hohenstein GmbH & Co KG ist von 208 TEUR auf 300 TEUR gestiegen. Die Umsatzerlöse haben um 21 TEUR zugenommen, da die erzeugte Strommenge aufgrund eines höheren als dem geplanten Windaufkommen am Standort höher ausgefallen ist als geplant. Die Materialaufwendungen fielen um 32 TEUR höher aus. Die Abschreibungen sind unverändert zum Vorjahr und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben leicht zugenommen. Das Finanzergebnis hat sich deutlich verbessert. Demgegenüber sind die Ertragssteueraufwendungen deutlich gestiegen.
Als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Windpark Hohenstein GmbH & Co. KG fungierte im Geschäftsjahr 2020 die RENION Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH.
Anlagen: Anlage 1: Jahresabschluss der Hohenstein KG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang Anlage 2: Lagebericht der Hohenstein KG
Der Ausschuss beschließt:
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