Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 21.07.2020 den Beschluss für die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 280, Klosterackerweg gefasst. In der Zeit vom 15.09.2020 bis 14.10.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Aufgrund der angespannten Situation der Corona-Pandemie waren im Zeitraum von Juli bis Oktober 2020 die bei Bauleitplanverfahren die üblichen (Präsenz-) Beteiligungen für Bürger*innen nur eingeschränkt im Rahmen von Hygienekonzepten möglich. Es wurde daher die Beteiligung für die Verfahren Klosterackerweg um 4 Wochen bis zum 13.11.2020 verlängert. Zudem wurde ein Corona-gerechter Informationsrundgang am 16.10.2020 vor Ort organisiert. Aufgrund der Veranstaltung im Freien konnten Abstände besser eingehalten und die Aerosollast deutlich reduziert werden. Bei diesem Rundgang hatten die Bürger*innen die Möglichkeit in Kleingruppen zusammen mit den Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes das Planungsgebiet zu besichtigen. Hierbei wurden über Planungsziele und das Bauleitplanverfahren informiert und Fragen beantwortet.
Bereits vor der Informationsveranstaltung aber auch danach gingen zahlreiche und umfassende Stellungnahmen durch die Bevölkerung ein.
Am 28.06.2021 wurde ein Bürgerdialog in Form einer Online-Beteiligung durchgeführt. Dabei wurden die Inhalte des geplanten Realisierungswettbewerbs vorgestellt und die Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit zur Diskussion. Die Anregungen wurden in einem Bürgerprotokoll (siehe Anlage) zusammengefasst und werden dem Wettbewerb beigelegt.
Der östliche Bereich des Bebauungsplangebietes soll gem. Nutzungskonzept des Aufstellungsbeschlusses in Richtung Wohnungsbau entwickelt werden. Hierfür soll durch einen Realisierungswettbewerb eine (städte-)bauliche Struktur im Sinne eines Allgemeinen Wohngebietes WA gem. § 4 BauNVO gefunden werden. Der hierbei ausgewählte Entwurf soll anschließend als Grundlage für die weitere Bauleitplanung Verwendung finden. Es liegen Voruntersuchen und gutachterliche Stellungnahmen zu den verschiedenen Themen vor, die grundsätzliche Rahmenbedingungen darstellen, ggf. alternative Ansätze prüfen und Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung geben. Summarisch betrachtet haben diese Voruntersuchungen ergeben, dass die Planung grundsätzlich realisierungsfähig ist. Im weiteren Verfahren werden die Voruntersuchungen konkretisiert und zu vollständigen Gutachten weiterentwickelt. Die von den Bürger*innen vorgebrachten Äußerungen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung sind von weitreichender Bedeutung für den Realisierungswettbewerb und die weitere Bauleitplanung. Um den Auslobungstext und die Wettbewerbsaufgabe zum geplanten Realisierungswettbewerb konkretisieren zu können, wird zunächst eine themenbezogene Darstellung der wesentlichen Bedenken vorgenommen, die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und ergänzt weiterführende Informationen. Eine dezidierte Stellungnahme und Auseinandersetzung zu allen Äußerungen der Bürger*innen – insbesondere auch denen, die nicht im direkten Zusammenhang zum Wettbewerb stehen – erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt des Bebauungsplanverfahrens beim Auslegungsbeschluss.
Wohnnutzung
Anregungen und Bedenken: Die Wohnbebauung wird nicht grundsätzlich abgelehnt. Die 5-geschossige, riegelhafte Bebauung wird dagegen als überdimensioniert erachtet, da im Umfeld kein vergleichbares bauliches Vorbild vorhanden sei und mit dieser Art der Bebauung die Siedlungsstruktur und die Wohnqualität nachhaltig verändert würde. Es wird eine kleinteilig aufgelockerte und niedrigere Bebauung mit maximal 3-4 Geschossen vorgeschlagen. Beim geförderten Wohnungsbau wird einerseits der Standort und die entstehende Wohnqualität negativ beurteilt, andererseits wird vorgeschlagen, dass die Stadt diese Flächen erwirbt, um den dauerhaften Erhalt sicherzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung: Um der erkennbaren Verknappung und dem anhalten Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Regensburg entgegen zu wirken, hat die Stadt Regensburg die sog. Wohnbauoffensive zur Schaffung von Wohnraum ins Leben gerufen. Hierbei soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig als Innenentwicklung erfolgen. Dies schließt auch Standorte mit ein, die bisher nicht im direkten Fokus für eine Wohnnutzung standen. Das Planungsgebiet wurde als geeignet für eine Wohnbebauung identifiziert und in die Prioritätenliste aufgenommen. Im Vorfeld wurden verschiedene Bebauungsvarianten hinsichtlich der städtebaulichen Einbindung, der Abstandsflächen, der Freiflächen und der Verschattung untersucht. Demnach ist eine kleinteilige Bebauung grundsätzlich möglich. Letztlich erzeugen aber die Belange des Immissionsschutzes - als entscheidendes Kriterium - die konsequente Umsetzung einer lückenlos 5-geschossigen Bebauung entlang der Bahnlinie (siehe hierzu auch Punkt Immissionsschutz).
Immissionsschutz
Anregungen und Bedenken: In Stellungnahmen wird die Aussage im Aufstellungsbeschluss angezweifelt, dass die 5-geschossige Bebauung „aus schalltechnischer Sicht die optimale Höhe“ darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine verbesserte Lärmschutzwand auf dem Bahndamm eine wirksamere Lärmminderung erbringen könnte. Eine Verbesserung der Schallsituation im angrenzenden Baugebiet wird angezweifelt.
Stellungnahme der Verwaltung: Es war von vornherein klar, dass die künftige Nutzung des Bebauungsplangebietes stark vom Verkehrslärm der Bahnlinie betroffen sein wird und die Konfiguration des Entwurfes in hohem Maße auf Schallschutzbelange ausgerichtet sein muss. Die immissionsfachliche Situation wurde anhand gutachterlicher Stellungnahmen untersucht, die alle relevanten Rahmenbedingungen zum Schall aufzeigen und auch alternative Bebauungsvarianten berücksichtigen. Die wesentliche Aussage lautet:
Das Plangebiet ist einer hohen Verkehrslärmbelastung durch Schienenverkehr ausgesetzt. Insgesamt sind die Pegel an den Gebäuden jedoch bewältigbar und gesunde Wohnverhältnisse können hergestellt werden, wenn folgende Punkte beachtet werden:
nach Osten ausgedehnt ist.
die optimale Höhe dar. Eine weitere Erhöhung der Gebäude führt zu keiner relevanten Pegelreduzierung und eine niedrigere Höhe führt zu einer Überschreitung des Zielwertes von 49 dB(A) nachts.
Höhe von h = 3,5 m bzw. ab dem 2. Geschoss zu schließen.
Dementsprechend wird im Aufstellungsbeschluss eine 5-geschossigen Bebauung genannt. Mit einer langgezogenen Bebauung mit wenigen Durchlässen schützt sich die Neubebauung zunächst selbst, indem ruhige Freiflächen nördlich der Bebauung ausgebildet werden. Es entstehen zudem ruhige Nordfassaden. Dorthin können die Fenster von nachts schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen angeordnet werden, sodass Schlafen bei geöffnetem Fenster möglich ist. Zugleich wird die nördlich des Planungsgebiets bestehende Bebauung vor den Immissionen der Bahnlinie geschützt, was eine wesentliche Aufwertung bedeutet. Der Gutachter führt in einer ergänzenden Stellungnahme hierzu aus:
Gegenüber dem Bahnlärm kann erwartet werden, dass es an der nördlich der Planung gelegenen Nachbarschaft im Mittel zu einer Verbesserung um etwa 3 dB(A) tags und nachts kommt. Die bestehende Schallschutzwand entlang der Bahnlinie Regensburg – Nürnberg (Länge l = 900 m und Höhe h = 2 m über Schienenoberkante, beidseitig hochabsorbierend) wurde im Bebauungsplan Nr. 56 der Stadt Regensburg festgesetzt. Grundlage ist ein Schallgutachten vom 12.5.1995. In der Begründung zum B-Plan wird ausgeführt, dass ohne die Wand im nördlichen WA Verkehrslärm-Beurteilungspegel von bis zu 65 dB(A) nachts resultieren; mit der Wand betragen die Pegel bis zu 54 dB(A) nachts. Es existieren zwischenzeitlich seit 2015 eine neue Berechnungsvorschrift für den Schienenverkehr und zudem haben sich die Zugzahlen geändert. Insofern ist davon auszugehen, dass sich die Schienenverkehrsbelastung über die vergangenen Jahre erhöht hat. Ein direkter Vergleich der tatsächlichen Belastung 1995/2030 ist aber nicht möglich, da sich u.a. die Quellhöhe beim Schienenverkehr wesentlich geändert hat (mit der „neuen Berechnungsvorschrift werden z.B. auch Quellen in Höhe 4 m und 5 m über Schiene berücksichtigt, was vor 2015 nicht der Fall war). Dabei ist auch nicht bekannt, inwiefern 1995 der Straßenverkehr berücksichtigt wurde.
Eine Erhöhung der Lärmschutzwand an der Bahn von 2 m auf 4 m wurde als alternative bzw. zusätzliche Maßnahme zur 5-geschossigen Bebauung geprüft. Im Ergebnis wurde dieser Ansatz nicht weiterverfolgt, da die Erhöhung im Wesentlichen nur den Schutz der südlich einer neuen Bebauung gelegenen privaten Freiflächen verbessert. Aufgrund der Dammlage der Bahnlinie, aufgrund der Gebäudehöhen der südlichen Nachbargebäude (Gebäudehöhe < Damm) und aufgrund der hochabsorbierenden Ausführung der Schallschutzwand treten keine relevanten Schallreflexionen in der südlichen Nachbarschaft auf. Die Schallreflexionen an der geplanten Bebauung werden über die Bestandsgebäude gelenkt und sind somit unerheblich.
Grünbestand
Anregungen und Bedenken In Stellungnahmen wird der Erhalt der Bestandsbäume gefordert. Es wird auf besondere Tierarten hingewiesen und der Erhalt ihres Lebensraums gefordert.
Stellungnahme der Verwaltung Die im Planungsgebiet vorhandenen Bäume wurden nach Art, Stammumfang, Standort etc. erfasst und bezüglich ihrer Vitalität beurteilt. Bei einem großen Teil der Bäume handelt sich um relativ junge Bäume (z.B. am Parkplatz) mit geringen Stammumfang und Kronen, die teils auch jetzt schon ungünstige Standortbedingungen haben (z.B. versiegelter Kronen- und Wurzelbereich). Deswegen weisen sie auch keine Höhlen oder Horste für Fledermäuse oder geschützte Vogelarten auf, und es liegt keine besondere artenschutzrechtliche Erhaltungswürdigkeit vor. Nach umweltfachlicher Einschätzung sind dennoch bestimmte vorhandene Bäume schützenswert, daher wird dementsprechend im Auslobungstext der Erhalt bestimmter Bäume als Aufgabe formuliert. So bleiben die meisten der großen Bäume erhalten und die zusammenhängenden Grünstrukturen im Norden entlang des Klosterackerwegs bleiben bestehen.
Verkehr
Anregungen und Bedenken In Stellungnahmen wird befürchtet, dass die neuen Nutzungen und die bauliche Dichte zu einer weiteren Verschärfung der verkehrlichen Situation im gesamten Stadtteil und darüber hinaus beitragen könnten.
Stellungnahme der Verwaltung Der Vorhabenträger hat die verkehrliche Situation durch ein Gutachterbüro untersuchen lassen. Diese Untersuchung kommt zu nachfolgenden Erkenntnissen: Durch die geänderte Nutzung des Plangebiets werden zusätzliche Verkehre im unmittelbaren und weiteren Umfeld entstehen. Durch die Nutzungen innerhalb des Planungsgebietes werden ca. 1.800 Kfz-Fahrten/24h induziert, davon fallen ca. 800 Kfz-Fahrten/24h auf die Nutzungen Grundschule, Gymnasium, Kindergarten und Sporthalle. Diese sind bereits über die erfolgte Baugenehmigung als gegeben anzusehen. Die zu erwartenden Veränderungen für das Prognosejahr 2035 wurden in der verkehrlichen Untersuchung bewertet. Grundlage der Überprüfung sind die Verkehrszählungen für den Zustand vor Eröffnung der Schulen und die Prognosen für die allgemeine Verkehrsentwicklung einschließlich der Planung innerhalb des Geltungsbereichs. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Verkehre auch zukünftig ohne größere Schwierigkeiten abgewickelt werden können. Die Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnung haben ergeben, dass alle Knotenpunkte als leistungsfähig eingestuft werden können. Dabei wurden folgende Knotenpunkte untersucht:
K1: Roter-Brach-Weg / Klosterackerweg K2: Roter-Brach-Weg / Rennweg K3: Klosterackerweg / Planstraße K4: Roter-Brach-Weg / Großprüfening / Prüfeninger Schloßstraße
Die Qualität des Verkehrsablaufes wird nach der Dauer der durchschnittlichen Wartezeit, unterteilt in sechs Qualitätsstufen (QSV) A bis F bewertet, wobei A die beste und F die schlechteste Stufe darstellt. Generell wird mindestens eine QSV D noch als vertretbar eingestuft. Die Knoten im Umfeld erreichen die sehr guten Qualitätsstufen A bzw. A/B.
Die von den Bürger*innen geäußerten Bedenken können durch eine Anpassung der Planstraße ausgeräumt werden. Dies können sowohl verkehrsregelnde als auch bauliche Maßnahmen sein.
Sonstige Beeinträchtigungen
Anregungen und Bedenken In Stellungnahmen wird die Sorge geäußert, dass die Plangebäude das Nachbargrundstück und das darauf erbaute Gebäude in der Art verschattet, dass dieses nicht mehr funktioniert, da Strom- und Wärmegewinnung über die Nutzung solarer Energie erfolgt.
Stellungnahme der Verwaltung Bei der Entwicklung von Grundstücken kann grundsätzlich der angemessene Nachbarschaftsschutz unterstellt werden. Dieser wird hinsichtlich der ausreichenden Belichtung und Belüftung über die Einhaltung der Abstandsflächen gem. Bayerischer Bauordnung (BayBO) gesichert. Eine darüber hinaus gehende Forderung, wie z.B. keine Einschränkung hinsichtlich der Abendsonne bzw. tief stehender Wintersonne würde dem gegenüber zu Nutzungseinschränkungen innerhalb des Planungsgebietes führen, denen die rechtliche Grundlage fehlt. Zum 01.02.2021 sind dementsprechend neue Regelungen zum Abstandsflächenrecht in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt ist in Allgemeinen Wohngebieten die Abstandsfläche 0,4 H einzuhalten. Dieser Abstand wird eingehalten werden. Ungeachtet der neuen Regelungen zum Abstandsflächenrecht soll an der Einhaltung der Abstandsfläche von 1 H zu den nördlichen Flurstücken festgehalten werden.
Planerische Ziele
Der östliche Bereich des Gesamtareals entspricht mit einer Grundstücksfläche von ca. 13.000 m² dem Wettbewerbsgebiet und soll in Richtung Wohnungsbau entwickelt werden. Hierzu ist eine höchstzulässige Geschoßfläche von 16.500 m² vorgesehen. Auf die beigefügte Schallschutztechnische Stellungnahme ist im Rahmen der Aufgabenstellung des Wettbewerbs entsprechend zu reagieren. Dies betrifft sowohl die Gestaltung der Baukörper selbst als auch die Entwicklung geeigneter Grundrisse.
Raumprogramm
Ziel ist die Entwicklung einer Wohnungsmischung aus Zwei-/Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen mit entsprechenden Stellplätzen in einer Tiefgarage. Es soll ein vielfältiges Wohnungsangebot für unterschiedliche Nutzergruppen geschaffen werden. Die Aufteilung in die nachgenannten Wohnformen ist zu berücksichtigen:
Der Anteil der freifinanzierten Wohnungen an der Wohngeschossfläche beträgt 60%. Im Einzelnen werden durch die Ausloberin folgende Anforderungen für den freifinanzierten Wohnungsbau formuliert:
Von der gesamten Wohngeschossfläche sind ca. 20 % für die besondere Wohnform Betreutes Wohnen für Senioren vorzusehen. Weitere 20 % der Wohngeschossfläche entfallen auf die geförderten Wohnungen.
Die Verteilung der Wohnungsgrößen im geförderten Wohnungsbau bemisst sich nach den Wohnungsbauförderrichtlinien:
Darüber hinaus gilt:
Durchgangsräume sein.
Baumbestand, Grün- und Freiflächen, Kinderspielplätze
Im Wettbewerbsgebiet befindet sich Baumbestand unterschiedlichen Alters, Ausprägung und Vitalität. Von den ca. 180 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgemessenen und karierten Bäumen wurden insgesamt ca. 80 Bäume als vital eingestuft.
Die Baumreihe nördlich des Wettbewerbsgebietes (überwiegend Linden) ist zu erhalten. Tief- und Hochbaubaumaßnahmen sind daher bis maximal 5 Meter an den südlichen Traufbereich dieser Bäume heran möglich. Die Baumgruppe südöstlich des Bestandsgebäudes soll nach Möglichkeit erhalten bleiben und eine Abgrenzung zum Bestand bilden. Dies ist jedoch entwurfsabhängig und keine bindende Vorgabe.
Für die Gesamtheit der nicht überbauten Flächen im Wettbewerbsgebiet wird ein attraktives und gut nutzbares Freiraumkonzept erwartet. Dabei sind insbesondere die Schnittstellen zur Freiflächenplanung für die westliche Fläche aber auch die Anknüpfung an die nördlich gelegene öffentlichen Grünfläche von hoher Bedeutung. Bei der Anbindung von Wegen nach Norden ist der dort vorhandene Höhenversprung zu beachten.
Gemäß Baulandmodell sind innerhalb des Wettbewerbsgebietes 12 m² öffentliches Grün pro zu erwartendem Einwohner nachzuweisen. Hierbei ist das außerhalb des Wettbewerbsgebietes geplante Rasenspielfeld mit 1.800 m² mit anzusetzen. Die verbleibende Restfläche ist auf dem Wettbewerbsgebiet nachzuweisen.
Vorgaben zur Flächengröße privater Freiflächen werden nicht gemacht. Es wird ein qualitätsvoller Vorschlag für gut und vielseitig nutzbare Freiflächen mit einem ausgewogenen Verhältnis von wohnungsbezogenen und gemeinschaftlich nutzbaren Frei-, Spiel- und Begegnungsflächen erwartet. Bei der Planung von Spielplätzen ist die städtische Satzung der Stadt Regensburg über die Lage, Größe, Ausstattung und den Unterhalt von Kinderspielplätzen im Zusammenhang mit Gebäuden (Kinderspielplatzsatzung – KSpS) zu beachten.
Kfz-Erschließung, Stellplätze
Die Erschließung des Bebauungsplangebietes soll über zwei unabhängige Zufahrten (Klosterackerweg und Bei der Schanze) erfolgen. Die neue Erschließung soll zukünftig entlang der südlichen Grundstücksgrenze nach Westen bis zur Straße „Am Pflanzgarten“ verlängert und nach Süden an die Straße „Bei der Schanze“ angebunden werden.
Als Straßenquerschnitt auf dem Grundstück der Ausloberin wird eine Fahrbahnbreite von 5,50 m (brutto) als funktional ausreichend - auch für die Feuerwehrrettung - erachtet. Ergänzt wird dieser durch den südlich gelegenen bestehenden Fußweg auf Bahngrundstück. Dieser ist bereits über ein Gehrecht ausreichend gesichert. Die Bestandsbäume entlang der südlichen Grundstücksgrenze sollen soweit möglich erhalten bleiben. Ob auch nördlich ein Gehweg vorgesehen wird, ist abhängig von der fußläufigen Erschließung der unterschiedlichen Nutzungen sowie Gebäuden und ist Teil der Wettbewerbsleistung. Die durchgebundene Erschließung dient auch der Erreichbarkeit der Sportflächen im Westen auf kurzem Wege. Zudem bietet sie alternative Anfahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr/Rettungsdienst im Falle von Straßensperrung durch Baustellen o.ä.
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ergibt sich grundsätzlich aus den Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg (StS). Sie ist entsprechend zu ermitteln und nachzuweisen. Auf die Möglichkeit, Mobilitätskonzepte zu erarbeiten, wird hingewiesen. Zusätzlich zu den erforderlichen Stellplätzen sind 58 Stellplätze aus der Sondergebietsnutzung nachzuweisen.
Stellplätze für Fahrräder, Nebenanlagen
Die in der Stellplatzsatzung erforderlichen Fahrradabstellplätze sind in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit in der Nähe der jeweiligen Nutzung vorzusehen. Die Unterbringung in der Tiefgarage ist denkbar. Insbesondere für hochwertige Fahrräder, E-Bikes etc. wird, bei einer oberirdischen Unterbringung, eine wetterfeste und sichere Einhausung gewünscht. Zusätzlich zu den nachzuweisenden Fahrradstellplätzen sind oberirdisch, möglichst an den Hauseingängen, eine ausreichende Anzahl an Besucherfahrradstellplätzen vorzusehen. Für die Müll- und Wertstoffsammlung sollen für den Tag der Abholung dezentrale Standorte vorgesehen werden.
Lärmschutz
Auf die Beachtung der Vorgaben des Gutachtens in Form von städtebaulichen Konzeptionen und Grundrisslösungen wird hingewiesen. Innerhalb der Randbebauung sind die Gebäudetiefen so zu planen, dass eine Grundrissorientierung von nachts schutzbedürftigen Räumen (Schlaf- und Kinderzimmer) möglich wird. Wohnzimmer sollten über einen verglasten (aber öffenbaren) Vorbau (Loggia, Balkon, ggf. Laubengangerschließung) belüftet werden.
An den der Bahn abgewandten Gebäudeseiten und im nördlichen Wettbewerbsgebiet kann der erforderliche Schallschutz durch passive Maßnahmen (Schallschutzfenster und fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen) sichergestellt werden. Hierzu stellt das Gutachten zunächst auf eine natürliche Belüftung von nachts schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen ab.
Mit dem Wettbewerb soll unmittelbar nach Beschluss begonnen werden. Hierzu sind folgende Verfahrensschritte geplant:
Tag der Auslobung / Ausgabe der Unterlagen Anfang August 2021 Rückfragenkolloquium Mitte August 2021 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge November 2021 Preisgerichtssitzung Januar 2022 Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge Februar 2022
Das Wettbewerbsergebnis wird in einer Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Ergebnis wird zudem im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen präsentiert.
Gegebenenfalls kann nach dem eigentlichen Wettbewerb eine Überarbeitungs- oder Optimierungsphase erfolgen. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren sind die Bauleitplanverfahren fortzuführen.
Der Ausschuss beschließt:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Mit der Durchführung des in der Vorlage beschriebenen Wettbewerbs besteht Einverständnis.
Anlagen:
Lageplan Lageplan mit Luftbild Schalltechnische Stellungnahme vom 20.09.2019 Bürgerprotokoll Klimavorbehalt |
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