Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zu Grunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Bildung sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 2 und 3 vorzuberaten:
Einzelplan 2: UA 21100/00 bis UA 2958/00
Einzelplan 3: UA 3501/01 – UA 3522/05
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf – Auszug – des Investitionsprogramms 2021 bis 2025, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, der Aufstellung der o.g. Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen.
Der Ausschuss für Bildung empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen sowie dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2021 bis 2025
enthaltenen Maßnahmen in das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 aufzunehmen. Anlage
Investitionsprogramm 2021 bis 2025
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