Vorlage - VO/21/18192/53  

 
 
Betreff: Städtische Sportanlage Ost (Guerickestraße), Erneuerung der Laufbahn um Platz 1; Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
26.08.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Die ehemalige Bundeswehr-Sportanlage an der Guerickestraße wurde von der Stadt Regensburg im Jahr 2012 erworben und für die Vereinsnutzung ertüchtigt.

 

Die Tartanlaufbahn um Platz 1 wurde in den 1990er Jahren erbaut. Im Zuge der Übernahme wurde die Entwässerung erneuert, der Belag der Bahnen und des Sektors befindet sich allerdings in einem äerst schlechten Zustand.

Im Laufe der letzten Jahre wurden Ausbesserungsarbeiten von Fachfirmen vorgenommen, die nun jedoch nicht mehr ausreichen. Die zahlreichen Frostaufbrüche im Oberflächenbelag stellen eine große Verletzungsgefahr für die nutzenden Sportlerinnen und Sportler dar.

Schäden am Unterbau sind durch Wasser- und Witterungseinflüsse zu erwarten.

Bei der jetzt geplanten Sanierungsmaßnahme soll der gesamte Kunststoffbelag auf allen Laufbahnen und dem Sektor erneuert werden.

Gemäß Kostenberechnung des Gartenamtes belaufen sich die Kosten dafür auf 189.138,60 €.

 

Die Maßnahme ist r das Jahr 2023 im gültigen Investitionsprogramm 2020 2024 mit einer Summe von 218.000,00 € aufgrund zu erwartender Baukostensteigerungen enthalten.

 

Mit Bescheid vom 31.05.2021 stellt die Regierung der Oberpfalz aus dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten einen Zuschuss aus Bundesmitteln in Höhe von 144.000,00  und aus Landesmitteln in Höhe von 29.000,00  in Aussicht.

 

Der Zuschuss aus Städtebaufördermitteln beläuft sich somit auf 90 % der Investitionskosten. Erforderliche Bewilligungsanträge wurden von der Stadtkämmerei bei der Regierung der Oberpfalz gestellt.

 

Aufgrund der Unabweisbarkeit der Sanierungsmaßnahme und der äerst hohen Förderquote schlagen wir dem Ferienausschuss das Vorziehen der Baumaßnahme aus dem Jahr 2023 auf das Jahr 2022 vor.


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  • Die Leichtathletikanlage an der Sportanlage Ost an der Guerickestraße wird – wie im Sachverhalt beschrieben – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel saniert.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahme baldmöglichst unter Einbeziehung der Fördermittel des Bundes und des Landes zu verwirklichen.
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 18192-Klimavorbehalt, Stufe 3 (44 KB)