Vorlage - VO/21/18193/RV  

 
 
Betreff: Beschaffung von mobilen Lüftergeräten für kommunale Kindertageseinrichtungen und Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
22.07.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Der Bayerische Ministerrat hat am 6.7.21 die „rderung technischer Luftreinigungsgeräte in Schulen sowie im KiTa-Bereich“ beschlossen und am 14.7.21 die entsprechenden Richtlinien zur Förderung (BayMBL 2021, Nr. 499 (Schulen), Nr. 500 (KiTas) veröffentlicht.[1] Die einschlägigen Antragsformulare waren am 19.7.21 noch nicht verfügbar.

 

rderfähig sind die Gruppen- und Funktionsräume in KiTas und die Klassenzimmer und Fachräume in den Schulen.

 

Es können Geräte mit verschiedene Reinigungstechniken beschafft werden (technische Spezifizierungen siehe Förderrichtlinien).

 

Benötigt werden

r die städtischen KiTas            bis zu ca. 400 Geräte

r die Schulen bis Jahrgangsstufe 6     ca. 450 Geräte

r alle anderen Schulen       ca. 800 Geräte

 

Gesamtstückzahl                               ca.  1.650 Geräte

 

r die Beschaffung der Geräte für die städtischen Einrichtungen wird eine Ausschreibung erstellt, gegliedert in drei Lose, wie oben dargestellt.

 

In der v.g. Gesamtstückzahl sind die Geräte der Kindertageseinrichtungen von Dritten nicht berücksichtigt.

 

Die bayerische Staatsregierung fördert die Gerätebeschaffung durch die Kommunen als „effektive Maßnahme im Kontext der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte … zur Unterstützung des Infektionsschutzgerechten Lüftens.“[2] der Einsatz der Geräte wird als technisch wirksame Maßnahme gesehen, die Infektionsgefahr zu minimieren, gerade auch im Hinblick auf immer wieder auftretende neue Mutationen des Corona-Virus.

Nachdem für Kinder unter 12 Jahren derzeit kein Impfstoff zur Verfügung steht, müssen die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahme weiterhin längerfristig konsequent und kombiniert eingesetzt und umgesetzt werden (Lüften, Abstand, Masken, Test).

 

Eine aktuelle Studie der Universität Stuttgart, Institut für Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung (IGTE) vom 5.7.2021 kommt zu folgenden Schlüssen:

Mobile Geräte können nur einen Baustein der Infektionsschutzmaßnahmen darstellen. Gezieltes Lüften (Stoßftung und in den Pausen) und der Einsatz von FFP2-Masken reduzieren das Infektionsrisiko deutlich.

Mittelfristig sind ausreichend dimensionierte RTL-Anlagen (raumlufttechnische Anlagen) aus Sicht der Stuttgarter Wissenschaftler besser geeignet.

Entsprechende RTL-Anlagen werden in Regensburg in allen Neubauten eingebaut.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Der Freistaat gewährt im Rahmen der aktuellen Richtlinien eine Projektförderung im Weg der Anteilsfinanzierung von bis zu 50% der förderfähigen Investitions-Ausgaben, jedoch höchstens 1.750,- € pro förderfähigem Raum.

Die Zuwendungsanträge müssen bis 31.12.2021 gestellt sein. Die Beschaffungen müssen bis zum 30.06.2022 - Bewilligungszeitraum abgeschlossen sein.

 

Gemäß den Richtlinien muss die Kommune auch für die Kindertageseinrichtungen von Dritten die Zuwendungsanträge stellen.

 

Es ist mit folgenden Investitionskosten (u.a. vsl. für Beschaffung 3.100 €/Stück zzgl. für Installation 80 €/Raum) und laufenden jährlichen Betriebskosten (u.a. vsl. für Wartung einschl. Ersatzfilter 550 €/Stück/a zzgl. für Strom 370 €/Stück/a) zu rechnen.

 

Die Kosten können aufgrund der Markt- und Nachfragesituation derzeit noch nicht genauer angegeben werden.

 

 

Zur Erst-Beschaffung einschl. Installation sind insgesamt Haushaltsmittel von voraussichtlich 5.250.000 € (d.s. ~ (3.100 € + 80 €) x 1.650) über-/außer-planmäßig auf den entsprechenden HhSt.en (insb. HhSt.en 1.2110/2130/2200/2300/2350/2400/2700/641/4645.93591) bereitzustellen.

 

Das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen wird ermächtigt, den v.g. Gesamtbetrag gemäß dem Bedarf auf die entsprechenden HhSt.en in den Einzelplänen 2 (je Schule bzw. je Schulart) und 4 (je Kindertageseinrichtung bzw. je Kindertageseinrichtungsart) zu verteilen.

 

Die Deckung dieses Mehrbedarfes könnte zum einen durch die o.g. Zuweisungen des Freistaates Bayern (insb. HhSt.en 1.2110/2130/2200/2300/2350/2400/2700/4641/4645.36116) und zum anderen vorläufig durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (HhSt. 1.9101.3100) erfolgen.

 

Andere Deckungsmittel stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Diese Mittelbereitstellung wird im 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 abgelöst, um die Allgemeine Rücklage wieder zum Abgleich des Verwaltungshaushaltes verwenden zu können; im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 wird voraussichtlich die Finanzierung des Eigenanteils durch eine zusätzliche Netto-Neuverschuldung erfolgen müssen.

Insofern begegnet die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils erheblichen Bedenken.

 

 

Zusätzlich wird die Verwaltung ermächtigt, sofern bei Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft Dritter Bedarf an Luftreinigungsgeräten besteht, für die Träger entsprechende Zuweisungen des Freistaates Bayern zu beantragen (HhSt. 1.4648.36116) und diese Zuweisungen an die Träger weiterzuleiten (HhSt 1.4648.9886).

 

Darüber hinaus erfolgt keine finanzielle Beteiligung der Stadt an den Investitions- und laufenden Betriebskosten.

 

 

r die o.g. laufenden Betriebskosten sind insgesamt Haushaltsmittel von voraussichtlich 1.550.000 € (d.s. ~ (550 € + 370 €) x 1.650) pro Jahr erforderlich. Für den Rest des HhJahres 2021 wären dies bis zu rd. 450.000 €.

Bei Bedarf sofern im jeweiligen Budget der Einrichtung keine HhMittel mehr zur Verfügung stehen - wird das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ermächtigt, im Rahmen des v.g. Gesamtbetrages, HhMittel auf den entsprechenden HhSt.en (insb. HhSt.en 0.2110/2130/2200/2300/2350/2400/2700/4641/4645.5203/5440) über-/außer-planmäßig bereitzustellen.

 

Die Deckung dieses Mehrbedarfes könnte durch die Allgemeine Deckungsreserve (HhSt. 0.9141.8500) erfolgen, die insofern für andere nicht geplante Ausgaben nicht mehr zur Verfügung steht.

 

 


[1] Siehe Anlagen BayMBl. 2021, Nr.499, Nr. 500.

[2] BayMBl. 2021, Nr. 499, Satz 1.


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1) Der Beschaffung von bis zu 1.650 mobilen Luftreinigungsgeräten für die kommunalen Kindertageseinrichtungen und die staatlichen und kommunalen Schulen wird nach Maßgabe des Sachverhaltes zugestimmt.

 

2 a) Zur Erstbeschaffung der mobilen Luftreinigungsgeräte werden nach Maßgabe des Sachverhaltes insgesamt HhMittel i.H.v. 5.250.000 € über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt zum einen durch die Zuweisungen des Freistaates Bayern i.H.v. 2.625.000 € und zum anderen vorläufig durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (HhSt. 1.9101.3100) i.H.v. 2.625.000 €.

 

2 b) Zum Betrieb und zum Unterhalt der mobilen Luftreinigungsgeräte werden nach Maßgabe des Sachverhaltes insgesamt HhMittel i.H.v. bis zu 450.000 € über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch die Allgemeine Deckungsreserve (HhSt. 0.9141.8500).

 

 


Anlagen:

 

- Bay. MBl. 2021, Nr. 499

- Bay. MBl 2021, Nr. 500

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BayMBl 2021, Nr. 499-Richtlinie Förderung von Investitionskosten f techn Maßnahmen (196 KB)    
Anlage 2 2 BayMBl 2021,Nr. 500 Luftreiniger Kitas (198 KB)    
Anlage 3 3 formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt (1947 KB)