Vorlage - VO/21/18200/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
26.08.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 13.07.2021 bis zum 12.08.2021 ein entscheidungsreifer Antrag im Verwaltungshaushalt und ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ferienausschusses fällt (Anlage 1 – 1a).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              630.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              0,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              149.000,00 €.

 

2.)    Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 26.06.2021 bis zum 28.07.2021 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ferienausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              98.741,44 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              0,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              0,00 €.

 

 

 

 


 

 

  1. Der Ferienausschuss entscheidet,

 

 

für die in den Anlagen 1 bis 1a beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt              630.000,00 €

 

sowie im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              0,00 €

 

und im

 

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen –

   i. H. v. insgesamt              149.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt sowohl durch Mehreinnahmen, Minderausgaben als auch durch eine Minderverpflichtungsermächtigung.

 

 

  1. Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereit-stellungen i. H. v. insgesamt 98.741,44 €.

 

 



Anlagen: 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_3000_6316_FA_26-08-2021_Anlage-1 (144 KB)    
Anlage 3 2 MB_1_21302_9501_FA_26-08-2021_Anlage--1a (139 KB)    
Anlage 2 3 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2021_FerienA_26_08_2021_Anlage-2 (105 KB)