Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziffer 5 und § 24 der kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für dies Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Ausschuss für Wirtschaft sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 7 und 8 vorzuberaten:
Einzelplan 7 – (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung): UA 7911/05 Industriegebiet 'Am Ostbahnhof' - Bebauungsplangebiet Nr. 215-I UA 7915/00 Kultur- und Kreativwirtschaft Regensburg UA 7915/09 Kultur- und Kreativwirtschaft Regensburg UA 7918/01 TechCampus – Räumlichkeiten zur Förderung von MINT für Jugendliche im Multifunktionsgebäude UA 7919/09 Breitbandausbau „Schnelles Internet“ - Konzept 2025 - Glasfasernetz - UA 7950/09 Smart-City – Modellprojekte Smart Cities & Regions – Stadtentwicklung und Digitalisierung „REGENSBURG_NEXT“
Einzelplan 8 – (Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grund- und Sondervermögen): UA 8700/09 Gewerbeentwicklung „Gewerbe-Immobilien-Bau GmbH
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2021 bis 2025, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), aus der Aufstellung der o. g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.
Anlage Investitionsprogramm 2021 bis 2025 (- Auszug aus dem Verwaltungsentwurf -)
Der Ausschuss für Wirtschaft empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2021 bis 2025
im Einzelplan 7 – (Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung):
UA 7911/05 UA 7915/00 UA 7915/09 UA 7918/01 UA 7919/09 UA 7950/09
Im Einzelplan 8 – (Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grund- und Sondervermögen):
UA 8700/09
enthaltenen Maßnahmen in das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 aufzunehmen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||