Sachverhalt:
Dem Stadtrat wird empfohlen, die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08.05.2014, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 27.01.2021, wie in der Anlage dargestellt, zu ändern. Begründung: 1. Am 20.05.2021 hat der Stadtrat beschlossen, den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern zunächst bis 31.12.2021 unter bestimmten Voraussetzungen eine audiovisuelle Teilnahme an den Stadtratssitzungen zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Sitzungsteilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung soll bis 31.12.2022 verlängert werden. Hierzu ist eine Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg erforderlich, die mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden muss (Art. 47 a Abs. 1 GO i.V. m. Art. 122 Abs. 2 GO).
2. Es sind redaktionelle Änderungen erforderlich: 2.1 Die Ergänzung in § 8 a der Geschäftsordnung dient der Klarstellung. 2.2 Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ist u.a. zuständig für Fragen der Gleichstellung von Frauen (Anlage 1 zur Geschäftsordnung, Buchst. A, Ziffer I., Nr. 1 a); eine Zuständigkeit für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde bislang nicht festgelegt und sollte ergänzt werden. 2.3 In der Anlage 1 zur Geschäftsordnung, Buchst. A, Ziffer I. Nr. 4 muss die Bezeichnung „Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit“ in „Ausschuss für Bildung“ geändert werden. 2.4 Ebenso ist in der Anlage 1 zur Geschäfsordnung, Buchst. A, Ziffer VIII. anstelle der Bezeichnung „Bildungsausschuss“ die Bezeichnung „Ausschuss für Bildung“ aufzunehmen.
Anlage: Synoptische Darstellung der Änderungen
Der Stadtrat beschließt:
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08. Mai 2014 (AMBl. Nr. 21 vom 19. Mai 2014 – auszugsweise) in der aktuell gültigen Fassung wird entsprechend der Anlage, die wesentlicher Bestandtteil des Beschlusses ist, geändert.
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