Vorlage - VO/21/18238/51  

 
 
Betreff: Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen, an den Standorten Gerhardinger Grundschule, Grundschule am Napoleonstein, Berufliches Schulzentrum Matthäus Runtinger
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
22.09.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
23.09.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

I. Ausgangssituation

 

In der Stadt Regensburg wurde bereits an 27 Schulen Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) realisiert - an allen sechs Mittelschulen, den beiden Sonderpädagogischen Förderzentren, allen drei städt. Berufsschulen, den beiden Realschulen und an 14 von insgesamt 16 Grundschulen. Davon wird JaS an fünf Schulen im Stadtgebiet in Trägerschaft der Evangelischen Jugendsozialarbeit (EJSA) geleistet, (Pestalozzi-Mittel- und Grundschule, Grundschule Hohes Kreuz und an den beiden Sonderpädagogischen Förderzentren). Alle Stellen der JaS werden vom Land Bayern im Rahmen eines Förderprogramms unterstützt. Lediglich die Gerhardinger Grundschule und die Grundschule Keilberg wurden bislang nicht im Rahmen des Förderprogramms der Jugendsozialarbeit an Schulen mit einer entsprechenden Fachkraft besetzt, da diese Schulen bislang die Fördervoraussetzungen der vormaligen Förderrichtlinie des Freistaates Bayern (u.a. 20%-Marke von Kindern mit Migrationshintergrund) nicht erfüllten.

 

Die langjährigen Erfahrungen mit dem Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften an Schulen haben gezeigt, dass sich das Konzept der Jugendsozialarbeit an Schulen außerordentlich gut bewährt. So schreibt die Bayerische Staatsregierung in ihrem Kinder- und Jugendprogramm 2013: „Die positiven Wirkungen der Angebote der Jugendsozialarbeit an Schulen sind nachweisbar und evaluiert. So erreicht JaS frühzeitig junge Menschen mit erhöhtem sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf durch Einzelberatung, Kriseninter­vention, Hilfe bei der beruflichen Orientierung sowie bei der Vermittlung und Förderung von Bewältigungskompetenzen. Nachgewiesen ist auch, dass sich durch den Einsatz der JaS das Schulklima verbessert.“ (Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung 2013).

 

In der Stadt Regensburg arbeiten die Jugendsozialarbeiter*innen an Schulen gemäß einer Rahmenkonzeption und jeweiligen schulartspezifischen Basiskonzepten, diese wurden 2021 durch das Amt für Jugend und Familie aktualisiert (Anlage I: Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) - Rahmenkonzeption und schulartspezifische Basiskonzepte).

 

Aufgrund des großen Erfolgs des Programms wurde die Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen erneut verlängert und in einigen Punkten sinnvoll angepasst (Anlage II: Richtlinien zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen JaS, 2021). Zentral ist dabei zu nennen, dass die Einschränkung im Grundschulbereich auf Schulen mit einem 20%igen Migrationsanteil gefallen ist, so dass bedarfsgerecht nun auch an der Gerhardingerschule (GS) JaS umgesetzt werden kann. Neben der Aussweitung des Hilfsangebots auf Ebene der Grundschulen ist an zwei weiteren Regensburger Schulen ein Ausbau des bereits bestehenden Angebots bedarfsgerecht angezeigt. Es handelt sich dabei um die Standorte Grundschule am Napoleonstein und am Berufsschulzentrum Matthäus Runtinger (BS III).

 

Unter Ziffer II wird der Bedarf der drei Ausbaustandorte dargelegt.

 

 

II. Ausbaustandorte

 

II.1 Gerhardingerschule (Grundschule)

Aufgrund Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 17.09.2009 hat der Stadtrat der Stadt Regensburg am 24.09.2009 beschlossen, bei entsprechender staatlicher Finanzierungsbeteiligung Jugendsozialarbeit an Schulen sukzessive an allen Regensburger Grundschulen bedarfsgerecht einzurichten. Der Ausbau ist nun aufgrund des Wegfallens der Migrationsquote auch an der Gerhardinger Grundschule möglich.

 

Die Schulleitung der Gerhardinger Grundschule hat mit Schreiben vom 09.03.2021 (vgl. Anlage III) die Situation an ihrer Schule im Rahmen einer Sozialraumanalyse dargelegt. Das Staatliche Schulamt bestätig mit Schreiben vom 15.03.2021 (Anlage IV) den geschilderten Bedarf und unterstützt das Vorhaben die Gerhardinger Grundschule in die JaS-Förderung mit aufzunehmen.

 

Die Jugendhilfeplanung des Amts für Jugend und Familie kann die von der Schulleitung gemachten, ausführlichen Feststellungen aus dem Schreiben vom 09.03.2021 vollumfänglich bestätigen und um einzelne weitere Aspekte aus Sicht der Jugendhilfe ergänzen.

Laut Mitteilung der Schulleitung besuchen im Schuljahr 2020/21 insgesamt 236 Schüler*innen die Gerhardinger Grundschule und der Migrationsanteil liegt bei rund 20%. Neben der kontinuierlichen Steigerung der Schülerzahlen und des Migrationsanteils ist die Schule mit zahlreichen individuellen Problemlagen ihrer Schüler*innen und deren Familien belastet.

 

Der Schulsprengel der Gerhardinger Grundschule ist komplett in dem Zuständigkeitsbereich des Regionalteams Nord des Sozialpädagogischen Fachdienstes integriert. Die sozialpädagogischen Fachkräfte dieses Teams berichten über einen hohen Beratungsbedarf für Familien aus diesem Stadtgebiet.

 

Die folgenden Fallzahlen der Jugendhilfeplanung im Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2020,

entsprechend des Schulsprengels, sollen den hohen Bedarf an der Gerhardinger Grundschule aufzeigen:

- 8 Gefährdungsmeldungen nach § 8a SGB VIII

- 2 Inobhutnahmen

- 24 Hilfen zur Erziehung

- 6 Familiengerichtliche Verfahren

Gegenüber der Regierung der Oberpfalz wurde beantragt, die Gerhardinger Grundschule im Umfang einer Vollzeitstelle in die Förderung aufzunehmen.

 

II.2 Grundschule am Napoleonstein

Seit dem Schuljahr 2010/11 wird an der der Grundschule am Napoleonstein JaS im Umfang einer Vollzeitstelle geleistet. Die Bedarfslagen an dieser Schule sind mit diesem Stundenvolumen nicht mehr zu bewältigen.

An besonders belasteten Schulen oder an Schulen mit mehr als 400 Schülerinnen und Schülern, kann eine weitere Fachkraft staatlich gefördert werden, sofern der Bedarf entsprechend der Bedarfsanalyse vom Jugendhilfeausschuss bestätigt wurde.

 

Mit Schreiben vom 21.12.2020 stellte die Schulleitung der Grundschule am Napoleonstein dar, dass die Schaffung einer weiteren Stelle JaS notwendig wäre (vgl. Anlage V). Sie legte dar, dass an der Schule zum Zeitpunkt ihres Schreibens 343 Schüler in 16 Klassen unterrichtet wurden, mit steigender Tendenz der erwarteten Schülerzahlen. Über 60% der Schüler*innen besitzen einen Migrationshintergrund. Die aktuellen Baumaßnahmen um die Schule herum ließen zudem erwarten, dass nicht nur die Schülerzahl, sondern auch der Migrationsanteil weiter anwachsen werde. Das soziale Umfeld der Schule, mit seiner sehr weit gestreuten sozialen Schichtung verlange von den Erziehungsberechtigten und der Schule große Anstrengungen bei der sozialen Integration. Eine intensive Betreuung würden vor allem Schüler mit besonderen Verhaltensauffälligkeiten erfordern. Die Schule arbeite bereits intensiv mit verschiedenen unterstützenden Einrichtungen zusammen, geriete jedoch bei der ständig steigenden Zahl von Fällen bei der Problembewältigung an ihre Grenzen. Das Staatliche Schulamt bestätigt die Einschätzung der Schulleitung mit Schreiben vom 15.03.2021 (vgl. Anlage VI).

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung können die Feststellungen der Schulleitung der Grundschule am Napoleonstein bestätigt werden. Der Regensburger Stadtosten, in welchem die Grundschule am Napoleonstein lokal verortet ist, ist ein hochbelastetes Quartier (u.a. durch die Humboldtstrasse als ehemaliges Programm Soziale Stadt und durch dem angrenzenden südlichen Kasernenviertel). Neben der Steigerung der Schülerzahlen und der weiterhin anhaltenden Bautätigkeit im Schulsprengel (u.a. sozialer Wohnungsbau im Kasernenviertel in der Lore-Kullmer-Strasse) ist die Schule mit zahlreichen individuellen Problemlagen ihrer Schüler*innen und deren Familien sehr belastet. Diese kontinuierliche Zunahme von Familien mit individuellen Belastungsfaktoren kombiniert mit Überforderungssymptomatik sowie mit erzieherischen, sozialen Problemlagen wird im Schreiben des Staatlichen Schulamtes vom 15.03.2021 verdeutlicht.

Laut Mitteilung der Schulleitung vom 21.12.2020 besuchen im Schuljahr 2020/21 insgesamt 343 Schüler*innen die Grundschule am Napoleonstein, wobei der Migrationsanteil bei über 60% liegt. Aufgrund der genannten aktuellen Baumaßnahmen im Schulsprengel ist eine Steigerung sowohl der Schülerzahlen als auch des Migrationsanteils zu erwarten. Seit Beginn von Jugendsozialarbeit an der Grundschule am Napoleonstein (Schuljahr 2010/11) berichten alle, bislang am Schulstandort eingesetzten, erfahrenen JaS-Fachkräfte übereinstimmend über extreme Belastungssituationen vor Ort. Dadurch können derzeit keine präventiven Gruppenangebote und Projekte geplant und durchgeführt werden, weil die äerst intensive Einzelfallarbeit Vorrang haben muss. Auch müssen Eltern und in Einzelfällen auch Schüler*innen auf spätere Termine vertröstet werden. Die Belastungssituation hat sich über die Jahre hin aufgebaut und es ist definitiv mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. Die vier Klassen im gebundenen Ganztag, die beiden städtischen Horte, die drei Gruppen der (kurzen sowie verlängerten) Mittagsbetreuung und die beiden zusätzlichen Angebote der Hausaufgaben-/Nachmittagsbetreuung im Schulsprengel machen sich hier ebenfalls deutlich bemerkbar. Der Schulsprengel der Grundschule am Napoleonstein überschneidet sich mit den Zuständigkeitsbereichen von drei Regionalteams des Sozialpädagogischen Fachdienstes. Die sozialpädagogischen Fachkräfte dieser Teams berichten über einen außerordentlich hohen Anteil an Sucht- und Gewaltproblematiken in den Familien. Der in dem Schreiben der Schulleitung erfolgte Verweis auf die Problematik Alleinerziehender erscheint plausibel, da Regensburg im bundesweiten Vergleich zur Spitzengruppe der Kommunen zählt, die einen sehr hohen Anteil von sog. „Single-Haushalten“ aufweisen.

 

Die folgenden Fallzahlen der Jugendhilfeplanung im Zeitraum von 01.01.2020 bis 17.12.2020 entsprechend des Schulsprengels sollen den sehr hohen Bedarf an der Grundschule am Napoleonstein nochmals verdeutlichen:

- 32 Gefährdungsmeldungen nach § 8a SGB VIII

- 4 Inobhutnahmen

- 166 Hilfen zur Erziehung

- 32 Familiengerichtliche Verfahren

 

Um dem sehr hohen Beratungsbedarf an der Grundschule am Napoleonstein gerecht zu werden und somit weiterhin eine qualitätsvolle, am jeweiligen Einzelfall bedarfsorientierte Beratung aufrechterhalten zu können, wurde gegenüber der Regierung der Oberpfalz beantragt, an dieser Schule eine Zweitkraft im Umfang einer Vollzeitstelle zu fördern, zudem wurde vorsorglich ein entsprechender Stellenplanantrag zum HH 2022 gestellt.

 

 

II.3 Berufliches Schulzentrum Matthäus Runtinger (BSIII)

An der städtischen Berufsschule III werden derzeit ca. 3.400 Schüler*innen in 26 kaufmännischen Berufen, Verwaltungs- und Gesundheitsberufen unterrichtet. Mit Schreiben vom 16.03.2021 erklärte der Schulleiter des beruflichen Schulzentrums einen über die bereits bestehenden 1,75 Vollzeitäquivalente JaS hinaus (vgl. Anlage VII). Die Begleitung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund habe insgesamt und in manchen Abteilungen erheblich zugenommen.

Über 10 % der Schüler*innen (Tendenz steigend) beenden pro Schuljahr ihre Schullaufbahn lediglich mit einem sog. Entlassungszeugnis oder einer Bescheinigung über den erfolgten Schulbesuch. Dieses sind Schülerinnen und Schüler, die das Bildungsziel der Berufsschule nicht erreicht haben, d.h. Auszubildende, die in der Regel auch keinen Berufsabschluss mit einem Kaufmannsgehilfenbrief nachweisen können. Für die Jugendlichen, die ihr Ausbildungsverhältnis auch noch im letzten Ausbildungsjahr abbrechen, sind insbesondere folgende Gründe maßgebend:

 

- Konflikte mit dem Arbeitgeber und/oder dem Elternhaus

- ungenügende schulische Leistungen

- Prüfungsängste

- ursprünglich falsche Berufswahl

- Hoffnung auf den Arbeitgeber Bundeswehr.

 

Der Abbruch des Ausbildungsverhältnisses erweise sich häufig als persönliches Desaster für die Lebensperspektive des betroffenen jungen Menschen wie auch für sein soziales Umfeld.

Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Regensburg kann die von der Schulleitung vorgebrachten Feststellungen aus dem Schreiben vom 16.03.2021 vollumfänglich bestätigen und um weitere Aspekte aus Sicht der Jugendhilfe ergänzen: Aus den Verwendungsnachweisen, die der Regierung der Oberpfalz vorliegen, ist ersichtlich, dass die beiden Fachkräfte, welche im Umfang von 1,75 Vollzeitstellen an der Schule und ihren beiden Standorten im Einsatz sind, schon seit Jahren extreme Belastungssituationen vor Ort und einen enormen Fallzahlenanstieg bzw. ein grundsätzlich enorm hohes Fallaufkommen bearbeiten. Diese Mehrbelastung wird auch im Vergleich zu den beiden anderen städtischen Berufsschulen (BS I und BS II) deutlich. Die Fallzahlentwicklung für die Jugendsozialarbeit ist entsprechend hoch, wobei die Grenze für eine fachgerechte Beratung im Einzelfall längst erreicht ist. Im Jahr 2019 wurden von den beiden Fachkräften insgesamt 208 Einzelfälle betreut (zum Vergleich die BS II mit 176 Einzelfällen von zwei Vollzeitstellen und die BS I mit 69 Einzelfällen von einer Vollzeitstelle).

 

Aus der Analyse des Verwendungsnachweises / Jahresberichtes ergibt sich, ein Schwerpunkt in der Beratung der jüngeren Schüler*innen, hier die 10. Jahrgangsstufe mit 134 Einzelfällen und die 11. Jahrgangsstufe mit 43 Einzelfällen. 63 % der Klienten sind weiblich (130 Einzelfälle) - dies spiegelt die typische Geschlechterverteilung an der BS III wieder, bei welcher ca. 60% weibliche und 40% männliche Auszubildende sind. 42 % der Klienten weisen einen Migrationshintergrund auf (87 Einzelfälle). Die meisten Schüler*innen kommen von sich aus auf die JaS-Fachkraft zu, wobei die Kontaktaufnahme häufig durch Hinweis einer Lehrkraft erfolgt. Schulschwierigkeiten, Probleme mit dem Arbeitgeber, psychische Probleme und familiäre Probleme sind die Hauptanlässe. Der weit ausformulierte Bereich „Sonstiges“ bei den Kontaktanlässen zeigt die Breite des Aufgabenfeldes deutlich. Ähnlich verhält es sich bei den Gründen für das auffällige Verhalten und bei dem beobachteten auffälligem Verhalten. Die Einzelfallhilfe erfolgte 2019 vorrangig durch die Arbeit mit dem jungen Menschen. Hier wurden meist Problemlagen, die in der individuellen Persönlichkeit, in der Schule bzw. in der Ausbildung / in der Arbeit liegen, bearbeitet. Dadurch wird sehr deutlich, dass die meisten Schüler*innen mit psychosozialen Problemen belastet sind. Familiäre Schwierigkeiten und Probleme mit den Ausbildungsbetrieben sind danach die am häufigsten genannten Motivationen für die Inanspruchnahme von Beratung durch eine JaS-Fachkraft.

 

Im Vergleich zu anderen Schularten besteht zudem ein hoher Prozentsatz an Auszubildenden bzw. Umschüler*innen, welche bereits selbst Eltern sind und somit von Trennung / Scheidung, finanziellen Schwierigkeiten, Sorgerechtsthemen, psychischen Belastungen etc. betroffen sind. Aufgrund der zunehmend hohen Fallzahlen und den noch zusätzlich hohen (gerade bei Berufsschulen typischen) Kurzberatungen mit wenigen Frequenzen, kann derzeit keine adäquate mittelfristige Begleitung der Auszubildenden mehr erfolgen, was aber in vielen Fällen dringend nötig ist. Gerade bei Auszubildenden, die z.B. auf einen Therapieplatz warten ist eine mittelfristige „Überbrückung“ durch JaS sinnvoll und notwendig, um ggf. zu stabilisieren und zu verhindern, dass Ausbildungen unter- bzw. abgebrochen werden.

 

Um den sehr hohen Beratungsbedarf am Städtischen Berufsschulzentrum Matthäus Runtinger gerecht zu werden und somit weiterhin eine qualitätsvolle, am jeweiligen Einzelfall bedarfsorientierte Beratung aufrechtzuerhalten, ist angedacht den bestehenden Stellenumfang von 1,75 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) um 0,25 VZÄ, auf dann zwei Vollstellen auszuweiten. Ein entsprechender Förderantrag wurde bei der Regierung der Oberpfalz gestellt, zudem wurde vorsorglich ein entsprechender Stellenplanantrag zum HH 2022 gestellt.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Nachstehender Tabelle sind die zu beantragenden Stellenvolumina je Ausbaustandort und die erwartbaren jährlichen Personaldurchschnittskosten gem. VA 11.21 zu entnehmen.

 

Ausbaustandort

Stellenvolumen

Jährliche

Personaldurchschnittskosten in

TVöD SuE S12 gem. VA 11.21

Gerhardinger Grundschule

1,0

68.150,00 Euro

Grundschule   am                         Napoleonstein

1,0

68.150,00 Euro

Berufliches Schulzentrum Matthäus Runtinger

0,25

17.037,50 Euro

Summe

153.337,50 Euro

 

Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Az. IV4/0113.01-3/404), vom 25.03.2021 beträgt die Zuwendung pauschal 16.360,00 Euro für eine vollzeitbeschäftigte JaS-Fachkraft, für eine teilzeitbeschäftigte JaS-Fackraft im Umfang von 0,5 VZÄ analog 8.180,00 Euro.

 

Auf Grundlage des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundes und der daraus folgenden Umsetzung in der Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern profitieren zusätzlich genehmigte Stellen bzw. Stellenanteile von einer, zunächst bis 31.07.2023 befristeten Verdreifachung der Förderpauschale (vgl. Anlage .VIII). Die finanziellen Auswirkungen dieses Aktionsprogramms sind in der nächsten Tabelle dargestellt:

 

 

Ausbaustandort

Stellenvolumen

Jährliche

Personaldurchschnittskosten in

TVöD SuE S12 gem. VA 11.21

Förderung gem. Richtlinie JaS

(Az. IV4/0113.01-3/404)

Verdreifachung der Förderpauschale gem. Aktionsprogramm bis 31.07.2023

Gerhardinger Grundschule

1,0

68.150,00 Euro

16.360,00 Euro

49.080,00 Euro

Grundschule   am                         Napoleonstein

1,0

68.150,00 Euro

16.360,00 Euro

49.080,00 Euro

Berufliches Schulzentrum Matthäus Runtinger

0,25

17.037,50 Euro

4.090,00 Euro

12.270,00 Euro

Summe

153.337,50 Euro

36.810,00 Euro

110.430,00 Euro

 

Aus der Tabelle ist zu entnehmen, dass, bezogen auf die jährlichen Personaldurchschnittskosten voraussichtlich ein Personalkostenanteil von 42.907,50 Euro bis zum 31.07.2023 bei der Stadt Regensburg verbleibt. Sollte die Verdreifachung der Förderpauschale nach dem 31.07.2023 nicht verlängert werden, erhöht sich der Personalkostenanteil der Stadt ab 01.08.2023 auf 116.527,50 Euro jährlich.

 

Durch den bedarfsgerechten Ausbau der Stellen im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen entsteht ein Personalbedarf an 2,25 Vollzeitstellen, aufgeteilt wie dargestellt. Zum HH 2022 wurden entsprechende Stellenplananträge gestellt. Die Bewilligung dieser steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung.

 

 

IV. Klimavorbehalt

 

Die Vorlage hat weder positive noch negative Auswirkungen auf das Klima. Im Kern wird lediglich eine personelle Ausweitung betrieben. Die Prüfung auf Leitbildkonformität entfällt. Das Ergebnis ist in Anlage IX dokumentiert.

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen, wie im Sachverhalt dargestellt, vorbehaltlich der Förderzusage durch die Regierung der Oberpfalz, an den Schulstandorten Gerhardinger Grundschule, Grundschule am Napoleonstein und Berufliches Schulzentrum Matthäus Runtinger umzusetzen.

 


Anlagen:

 

Anlage I JaS Rahmenkonzeption 2021

Anlage II Richtlinien JaS 2021

Anlage III  Stellungnahme der Schulleitung GS Gerhardinger

Anlage IV Stellungnahme des Staatl. Schulamts zu GS Gerhardinger

Anlage V Stellungnahme der Schulleitung GS Napoleonstein

Anlage VI  Stellungnahme des Staatl. Schulamts zu GS Napoleonstein

Anlage VII Sozialraumanalyse BS Matthäus Runtinger

Anlage VIII Anlage zum RS Nr. S 127_2021 des Bay. Städtetags vom 15.07.21

Anlage IX Klimavorbehalt

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I_JaS Rahmenkonzeption 2021 (1318 KB)    
Anlage 2 2 Anlage II_RL JaS 2021 (305 KB)    
Anlage 3 3 Anlage III (155 KB)    
Anlage 4 4 Anlage IV (25 KB)    
Anlage 5 5 Anlage V (184 KB)    
Anlage 6 6 Anlage VI (25 KB)    
Anlage 7 7 Anlage VII (275 KB)    
Anlage 8 8 Anlage VIII Anlage zum RS Nr. S 127_2021 des Bay. Städtetags vom 15.07.2021 (838 KB)    
Anlage 9 9 Anlage IX_Klimavorbehalt (1955 KB)