Vorlage - VO/21/18245/55  

 
 
Betreff: Investitionsprogramm 2021 bis 2025;
Vorberatung der Teile des Investitionsprogramms,
für die der Jugendhilfeausschuss fachlich zuständig ist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
2. Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.11.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung-Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.

Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

Dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg obliegt die Beratung des Einzelplanes 4 (Soziale Sicherung) UA 4071/00 bis UA 4681/01.

 

Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2021 bis 2025, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, der Aufstellung der o.g. Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen sowie dem Stadtrat:

 

Die im Entwurf des Investitionsprogramms 2021 bis 2025 im Einzelplan 4 (Soziale Sicherung) – UA 4071/00 bis UA 4681/01– enthaltenen Maßnahmen werden in das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 aufgenommen.

 

 


Anlage

Investitionsprogramm 2021 bis 2025 ( Auszug aus dem Verwaltungsentwurf )  

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 INVESTITIONSPROGRAMM_2021-2025_Entwurf_Auszug-JHA (1200 KB)