Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung-Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg obliegt die Beratung des Einzelplanes 4 (Soziale Sicherung) – UA 4071/00 bis UA 4681/01.
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf - Auszug - des Investitionsprogramms 2021 bis 2025, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme „Hochformat“, der Aufstellung der o.g. Maßnahmen „Querformat“ und aus den Zusammenfassungen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen sowie dem Stadtrat:
Die im Entwurf des Investitionsprogramms 2021 bis 2025 im Einzelplan 4 (Soziale Sicherung) – UA 4071/00 bis UA 4681/01– enthaltenen Maßnahmen werden in das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 aufgenommen.
Anlage Investitionsprogramm 2021 bis 2025 ( – Auszug aus dem Verwaltungsentwurf –)
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