Vorlage - VO/21/18251/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gem. Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
23.09.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 13.08.2021 bis zum 31.08.2021 drei entscheidungsreife Anträge im Verwaltungshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat (einschl. des Beschlusses des Stadtrates vom 28.05.2020) aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 - 3).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              665.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              0,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              0,00 €.

 

 

2.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 29.07.2021 bis zum 31.08.2021 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 4).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              128.793,11 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              75.000,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              0,00 €.

 


 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,

 

 

für die in den Anlagen 1 bis 3 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt              665.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 203.793,11 €.

 


Anlagen: 4

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_0651_6520_AfVFB_23_09_2021_Anlage-1 (136 KB)    
Anlage 2 2 MB_0_4534.7701_AfVFB_23_09_2021_Anlage-2 (138 KB)    
Anlage 3 3 MB_0_4565.7701_AfVFB_23_09_2021_Anlage-3 (146 KB)    
Anlage 4 4 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2021_AfVFB_23-09-2021_Anlage-4 (107 KB)