Vorlage - VO/21/18257/20  

 
 
Betreff: Freigabe der freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
23.09.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.09.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt: 

 

Die mit dem Stammhaushaltsplan 2021 am 17.12.2020 beschlossenen freiwilligen Leistungen der Stadt Regensburg sind derzeit noch nicht zur Auszahlung freigegeben.

 

Bei der Entscheidung über die Freigabe der freiwilligen Leistungen ist u. a. die finanzielle Situation der Stadt Regensburg zu berücksichtigen.

 

Bei der Freigabe der freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2020 durch das Stadtratsplenum am 08.10.2020 wurde bereits auf die prekäre Haushaltssituation hingewiesen. Dennoch konnte nach Abwägung die Freigabe in voller Höhe als finanzwirtschaftlich noch vertretbar angesehen werden.

 

Der Verwaltungshaushalt ist aber immer noch durchgehend unterfinanziert, obwohl er im Haushaltsjahr 2021 einen Überschuss von 12,4 Mio. € aufweist. Der fortgeschriebene Finanzplan 2020 2024 weist in den Jahren 2021-2024 insgesamt eine Unterdeckung i.H.v. 98,9 Mio. € aus. Als Ersatzdeckungsmittel für die zu geringen laufenden Einnahmen müssen Mittel der allgemeinen Rücklage eingesetzt werden.

Hinsichtlich der aktuellen finanziellen Situation wird auf den Vorbericht zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 verwiesen.

 

Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation muss eine Freigabe der freiwilligen Leistungen in voller Höhe gut abgewogen und finanzwirtschaftlich als noch vertretbar angesehen werden können.

 

Die freiwilligen Leistungen werden an Dritte gewährt zur Erfüllung von im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken. Aufgrund der Beschränkungen der seit über einem Jahr andauernden Corona-Pandemie besteht die Gefahr, dass Dritte ihre Finanzierung nicht mehr sicherstellen können und in ihrer Existenz bedroht sind. Zur Fortführung ihrer Tätigkeiten sind sie auf die Auszahlung der städtischen Zuschüsse angewiesen.

Es liegt daher auch im Interesse der Stadt, die Zuwendungsempfänger finanziell zu unterstützen und eine Fortführung ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten, da ansonsten die Stadt diese zum Teil selber übernehmen müsste.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher trotz der im Vorbericht dargestellten prekären Finanzsituation der Stadt Regensburg - dennoch die Freigabe der freiwilligen Leistungen unter Becksichtigung der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien in voller Höhe.  

 

Ausgenommen hiervon sind vertraglich gebundene Leistungen, die ca. 53% (rd. 5,5 Mio. €) des Gesamtvolumens der freiwilligen Leistungen im Verwaltungshaushalt ausmachen. Zur Auszahlung der durch Vertrag geregelten freiwilligen Leistungen bedarf es grundsätzlich keines gesonderten Freigabebeschlusses, da sich die Auszahlung nach den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen richtet.

 

Nach Stand 2. Nachtragshaushalt 2021 belaufen sich die freiwilligen Leistungen 2021 im Verwaltungshaushalt auf insgesamt rd. 10,43 Mio. € und im Vermögenshaushalt auf insgesamt rd. 0,94 Mio. €. 

 

 


 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die im Haushaltsplan 2021 vorgesehenen freiwilligen Leistungen werden nach Maßgabe der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien in voller Höhe freigegeben.