Sachverhalt:
1. Seit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 am 17.12.2020 sind weitere Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen eingegangen, die im Einzelnen in den Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufgeführt sind.
Die weiteren freiwilligen Leistungen wirken sich im Verwaltungshaushalt mit Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 125.994,02 EUR aus. Im Vermögenshaushalt ergeben sich Minderausgaben in Höhe von insgesamt 55.000,-- EUR, resultierend zum einen aus der Erhöhung bei der Sportförderung (+ 30.000 EUR wegen zusätzlichem Bedarf der Sportvereine) und zum anderen aus der Reduzierung bei der Wohnungsbauförderung (- 85.000 EUR wegen Anpassung an den aktuellen Mittelbedarf). Die Änderungen sind in den Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2021 bereits eingearbeitet. Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze auf volle 50,-- EUR ergeben. Die Verwaltung empfiehlt – trotz der im Vorbericht zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 dargestellten prekären Finanzsituation der Stadt Regensburg – auch die Freigabe der weiteren freiwilligen Leistungen.
2. Die mit dem Stammhaushalt 2021 beschlossenen freiwilligen Leistungen werden dem Stadtrat in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Freigabe vorgelegt.
Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die in den beiliegenden Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1 und 2) aufgeführten Zuschüsse werden gewährt.
Die Anlagen 1 und 2 sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.
2. Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.
Anlagen:
1 Sammelliste Verwaltungshaushalt (Anlage 1) 1 Sammelliste Vermögenshaushalt (Anlage 2)
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