Vorlage - VO/21/18268/57  

 
 
Betreff: Satzung Dr. Wunderle-Auer-Stiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.10.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.10.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Mit Testament vom 16. Juni 1958 haben die Eheleute Barbara Franziska Wunderle, geb. Auer und Dr. Adolf Wunderle die Schaffung einer Stiftung festgelegt. Es wurde verfügt, dass das Vermögen der Katholischen Bruderhausstiftung zufällt, die es dauernd gesondert zu erhalten und zu verwalten hat. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 11. Februar 1965 die Erbschaft angenommen. Es wurde die nichtrechtsfähige Dr.-Wunderle-Auer-Stiftung (WAS) in der Verwaltung der rechtsfähigen Katholischen Bruderhausstiftung (KBS) errichtet.

 

Eine Stiftungssatzung für die WAS wurde erstmalig mit Stadtratsbeschluss vom 30. Juli 2015 erlassen und im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 25. April 2016 bekanntgemacht. Bis dahin wurde der Stifterwille gemäß den testamentarischen Verfügungen umgesetzt. Laut den Stiftern sollten die Einkünfte der WAS minderbemittelten und besonders bedürftigen, in dem Bürgerstift St. Michael in Regensburg untergebrachten oder unterzubringenden katholischen Bürgern der Stadt Regensburg, vor allem sog. verschämten Armen, deren eigene Mittel zur Aufnahme in das Stift nicht ausreichen, zu Gute kommen, bzw. deren Aufnahme in das Stift ermöglichen. Keinesfalls aber sollte eine Unterstützung von Wohlfahrtsempfängern erfolgen.

 

Da sich seit der schriftlichen Fixierung des Stifterwillens die sozialrechtliche Gesetzgebung erheblich weiterentwickelt und jede/r Bewohner/in einer Pflegeeinrichtung einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialleistungen hat, sofern eine Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann, war der Stifterwille faktisch immer schwerer umsetzbar. Bis zum Jahr 2015 hatte sich daher bereits ein erheblicher Verwendungsrückstand angesammelt (Stand 31.12.2014: 228.666,93 €, sowie Immobilie Zieblandstraße 6 mit einem Buchwert von 747.453,89 €).

 

In der am 30. Juli 2015 beschlossenen Stiftungssatzung wurde der Stifterwille daher weiterentwickelt. Die Fixierung der Hilfen auf das Bürgerstift St. Michael wurde aufgehoben. Unverändert blieb aber, dass primär Altenhilfe in Einrichtungen der KBS bzw. als Unterstützung für Angebote der KBS in diesem Bereich dem Stiftungszweck entsprechen. Faktisch ergab sich dadurch keine Verbesserung bei der Verwirklichung des Stiftungszwecks, da der Betrieb des Bürgerstifts St. Michael in der Immobilie der KBS durch den Auszug der letzten Bewohner im August 2015 beendet wurde. Seit diesem Zeitpunkt betreibt die KBS keine eigenen Einrichtungen und Angebote der Altenpflege mehr, sondern fördert Projekte Dritter.

 

In der Stiftungssatzung der WAS wurde alternativ auch noch der Bau bzw. Erwerb von alternativen bzw. innovativen Wohnobjekten für ältere Menschen durch die WAS mit in den Stiftungszweck aufgenommen. Hierfür war die Kapitalausstattung der Stiftung bisher wiederum nicht ausreichend, um die damit verbundenen Investitionen sowie den dauerhaften Unterhalt und Betrieb zu stemmen. Damit war der Stiftungszweck wiederum faktisch kaum umsetzbar. Der Verwendungsrückstand hat sich deswegen seit 2015 nochmals erhöht (Stand 31.12.2020: 652.649,71 €, sowie die Immobilie Zieblandstraße 6 mit einem Buchwert von 790.153,54 €).

 

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Weiterentwicklung des Stiftungszweckes zwingend notwendig. Eine Anpassung des Stiftungszwecks der WAS, um eine Vergabe von Stiftungsmitteln zu ermöglichen, ist auch aus steuerrechtlichen Gründen dringend geboten, da der Verwendungsrückstand ein Ausmaß erreicht hat, bei dem nicht mehr ausgeschlossen werden kann, dass die bisher gewährte Steuerbefreiung vom Finanzamt hinterfragt werden könnte.

 

Im Entwurf der Neufassung des § 2 der Stiftungssatzung der WAS bleiben die Kernelemente des Stifterwillens – Förderung der Altenhilfe, Verbesserung der Lebensverhältnisse alter Menschen, Einzelfallhilfen, katholischer Glaube der Hilfeempfänger – unangetastet. Inhaltlich erfolgt eine behutsame Anpassung der Hilfemöglichkeiten. Die Ausformulierung orientiert sich hierbei auch am Stiftungszweck der KBS als Trägerstiftung. So könnten langfristig Synergieeffekte bei größeren Stiftungsprojekten genutzt werden, die eine einzige Stiftung möglicherweise zu stark belasten würden. Gleichzeitig wurde im Entwurf der Neufassung der bisher enthaltene Bau bzw. Erwerb von alternativen bzw. innovativen Wohnobjekten für ältere Menschen durch die WAS gestrichen, da sie nicht dem ursprünglichen Stifterwillen entsprechen und ein dauerhafter Betrieb einer solchen Einrichtung in Eigenregie der Stiftung diese überfordern würde. Hinzu kommen redaktionelle Änderungen.

 

Der Entwurf der Neufassung der Satzung mit Stand vom 4. August 2021 wurde mit der Regierung der Oberpfalz inhaltlich abgestimmt, eine Genehmigungspflicht besteht nicht. Das Finanzamt hat mit Schreiben vom 19. August 2021 bestätigt, dass der Satzungsentwurf den steuerlichen Bestimmungen der §§ 51 ff. der Abgabenordnung entspricht (steuerbegünstigte Zwecke).

 

Anlage

1 Satzungsentwurf WAS vom 4. August 2021

1 Gegenüberstellung Satzung WAS alt und Entwurf Neufassung

1 Übersicht der Rücklagenentwicklung der WAS seit 2014

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Neufassung der Satzung der Dr. Wunderle-Auer-Stiftung wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs beschlossen.

2. Dieser Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Neufassung Satzung der Stiftung WAS Schlussfassung Stand 04.08.2021 (213 KB)    
Anlage 2 2 Synopse Satzung WAS alt und neu mit geändertem Stiftungszweck Stand 04.08.2021 (228 KB)    
Anlage 3 3 WAS Rücklagenentwicklung 2015 bis 2020 (119 KB)    
Anlage 4 4 Klimavorbehalt (171 KB)