Sachverhalt:
Auf den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 und des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2021 wird verwiesen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Der Stadtrat stellt den 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 entsprechend den Beschlussvorlagen fest.
2. Der Stadtrat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2021. Der beigefügte Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2021.
Anlagen:
2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 - Entwurf -
2. Nachtragshaushaltsplan 2021 - Entwurf -
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