Vorlage - VO/21/18296/20  

 
 
Betreff: Stufenplan Finanzielle Stabilisierungsmaßnahmen (SFS)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
2. Personal- und Verwaltungsreferent Dr. Veit
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
23.09.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.09.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

1. Finanzielle Situation

 

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind seit 2017 rückläufig. 2020 konnte der Verwaltungshaushalt nur mehr mit den Mitteln von Bund und Land zur Kompensation der Ausfälle bei der Gewerbesteuer ausgeglichen werden. Sowohl zum Stand des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2021 im April als auch nach Vorliegen der Ergebnisse des Arbeitskreises Steuersctzung im Mai 2021 waren ab 2021 im Verwaltungshaushalt die Ausgaben bei Weitem nicht mehr mit den laufenden Einnahmen zu finanzieren.

 

Im 3. Quartal 2021 hat sich nunmehr die Lage etwas entspannt. Die Gewerbesteuereinnahmen liegen über der bisherigen Prognose. Im 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 können sie mit 165 Mio. € in etwa auf dem Niveau des Rechnungsergebnisses von 2019 (166,2 Mio. €) veranschlagt werden. Allerdings gilt es hier, Einmaleffekte zu berücksichtigen, die mit saldierten + 28 Mio. € in den Ansatz 2021 einfließen und somit den Prognosen ab 2022 ff nicht zugrunde gelegt werden können. Es ergibt sich dadurch zunächst ein Überschuss von 12,4 Mio. €. Allerdings wird dieser in den Jahren 2023 und 2024 benötigt, um die geringeren Schlüsselzuweisungen (15,2 Mio. €) und die höhere Bezirksumlage (3,4 Mio. €) zu zwei Drittel abzudecken.

 

Der Verwaltungshaushalt ist immer noch durchgehend unterfinanziert. Nach dem Finanzplan zum 2. Nachtragshaushalt 2021 benötigt er in den Jahren 2022 bis 2024 aus der allgemeinen Rücklage insgesamt 111,3 Mio. €. Im Haushaltsplan 2022 und dem dazugehörigen Finanzplan 2021 2025 fällt die Unterdeckung um einiges höher aus, weil hier im Gegensatz zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 die Anmeldungen der Dienststellen, teilweise auch für neue Einrichtungen, berücksichtigt sind. In den 2.  Nachtragshaushaltsplan und seinen Finanzplan sind dagegen nur die Änderungen im laufenden Jahr und deren Auswirkungen in den Folgejahren eingearbeitet worden.

 

r Investitionen (Vermögenshaushalt) leistet der Verwaltungshaushalt in keinem Jahr einen Finanzierungsbeitrag. Rund ein Viertel der Investitionen wird durch Zuschüsse und Beiträge finanziert. Drei Viertel müssen durch Kredite gedeckt werden. Bis Ende 2024 steigen die Schulden laut dem Finanzplan zum 2. Nachtragshaushaltsplan daher von 77,9 Mio. € (Ende 2020) auf 508,1 Mio. € (Ende 2024).

 

§ 22 Abs. 1 KommHV Kameralistik schreibt vor, dass im Verwaltungshaushalt die zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen sind. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann. Darüber hinaus soll die Zuführung ferner die Ansammlung von Rücklagen ermöglichen und zur Finanzierung von Investitionen beitragen (sog. freie Spitze).

 

Derzeit findet aber § 22 Abs. 3 KommHV Kameralistik Anwendung: Dieser lässt zu, dass Mittel der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts verwendet werden, wenn

- sonst der Ausgleich trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit nicht erreicht werden kann,

- die Mittel nicht für die unabweisbare Fortführung bereits begonnener Maßnahmen benötigt werden.

 

 

 


2. Stufenplan Finanzielle Stabilisierungsmaßnahmen (SFS)

 

Zur Stabilisierung der finanziellen Situation wurden/sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

Im Haushaltsjahr 2021 bereits beschlossen:

 

  • Umschichtung von 40 % der Budgetrücklagen in die allgemeine Rücklage

 

Aus den Budgetrücklagen der Direktorien und Referate wurden 9,4 Mio. € in die allgemeine Rücklage umgeschichtet (VO/20/17158/20; Stadtrat 22.04.2021). Sie stehen damit zum Abgleich der Verwaltungshaushalte bis 2025 zur Verfügung.

 

  • Haushaltswirtschaftliche Sperre im Verwaltungshaushalt

 

Im Verwaltungshaushalt wurde bei ausgewählten Gruppen der Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand eine haushaltswirtschaftliche Sperre von 25 % der Ansätze verfügt (VO/21/18147/20; Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 22.07.2021), die in den 2. Nachtragshaushalt eingearbeitet worden ist und einen Beitrag i. H. v. 3,6 Mio. € leistet.

 

Im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen:

 

  • rzung der im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 angemeldeten Ansätze des Verwaltungshaushaltes

 

Die im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 angemeldeten Ausgabeansätze für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand sollen niedriger eingeplant werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass in Einzelfällen ein Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Finanzplanung entsteht, beispielsweise wegen Schaffung weiterer Einrichtungen.

 

Die Ansätze der Dienststellen sind seit Jahren immer höher als benötigt:

 

chlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

(UGr. 50 678, ohne UGr. 649 - Sonderabgaben, insb. Abwasserabgabe -)

 

 

r 2022 liegen der Stadtkämmerei Anmeldungen vor, die etwa 20 Mio. € über den vorgegebenen Orientierungswerten und rund 15 Mio. € über dem gültigen Finanzplanungswert liegen.

 

 

 

 

 

  • Reduktion der Personalkostenbudgets

 

 

 

Um auf die oben dargestellte finanzielle Situation zu reagieren, werden die Personalkostenbudgets der Direktorien und Referate einschließlich des Sondertopfes im Jahr 2022 um 3,5 % reduziert.

 

Derzeit steht den Direktorien und Referaten ein Verteilungssatz von 93,03 % sowie ein Sondertopf in Höhe von 1,7 % zur Verfügung. Der Verteilungssatz spiegelt die durchschnittliche Besetzung der Planstellen des Jahres 2019 im Vergleich zu einer fiktiven Vollbesetzung wieder. Mit der Senkung soll über freiwerdende Planstellen ab 2022 bei den Haushaltsstellen der Personalkostenbudgets jährlich ein um ca. 4,5  Mio. € geringerer Finanzbedarf erreicht werden.

 

Betroffen sind alle budgetierten Bereiche. Von der Budgetierung und somit von der Reduktion ausgenommen sind im Wesentlichen folgende Bereiche:

kostenrechnende Einrichtungen (Straßenreinigung, Abfall- und Abwasserentsorgung)

Schulen

Feuerwehr

verschiedene Bereiche in der Jugendhilfe und Sozialarbeit

 

Die Personalkostenbudgetkürzungen beinhalten bei Kompensationsmöglichkeiten innerhalb der Budgets flexible Steuerungsoptionen für die Direktorien und Referate. So obliegt diesen die eigenverantwortliche Prüfung und Festlegung, welche Planstellen konkret freigehalten werden, um die Einsparungen zu realisieren.

 

Um das Ziel eines ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes, der zudem einen Überschuss zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt liefern sollte, wieder zu erreichen, muss bei der Schaffung neuer Stellen ein strenger Maßstab angelegt werden. 

 

 

Ausblick auf die Haushaltspläne der Jahre 2023 ff:

Zum Zeitpunkt der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne wird durch Stadtratsbeschluss festgelegt, ob und ggfs. in welchem Umfang Beschränkungen der Ansätze des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes und der Personalkostenbudgets auch in diesen Jahren vorgenommen werden sollen. Erforderlichenfalls werden dann auch weitere Maßnahmen vorgeschlagen werden.

 

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Von der finanziellen Situation und dem Stufenplan Finanzielle Stabilisierungsmaßnahmen wird Kenntnis genommen.

 

2. Die für 2022 angemeldeten Ansätze für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand werden seitens der Verwaltung bedarfsgerecht gekürzt.

 

3. Die Personalkostenbudgets der Direktorien und Referate einschließlich des Sondertopfes werden im Jahr 2022 um 3,5 % reduziert.

 

4. Über die Fortsetzung der unter den Ziffern 2 und 3 genannten Maßnahmen wird zum Zeitpunkt der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne für 2023 ff vom Stadtrat beschlossen. Erforderlichenfalls werden dann noch weitere Maßnahmen ergriffen.