Vorlage - VO/21/18307/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2022;
Antrag des Frauennotruf Regensburg e.V. auf Förderung der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexualisierten Gewalterfahrungen

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
10.11.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

 

Bereits seit 1992 unterstützt die Stadt Regensburg den Frauennotruf Regensburg e.V. – Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexualisierten Gewalterfahrungen – in seiner Tätigkeit, indem jährlich ein Zuschuss zu den anfallenden Personal- und Sachkosten gewährt wird.

In seiner Sitzung am 20.09.2018 hat der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten einer Erhöhung des Zuschusses ab dem Jahr 2019 auf 42.000 € zugestimmt. Der Träger erbringt einen Eigenanteil von mindestens 15% der Gesamtausgaben. Dazu wurde eine ab dem 01.01.2019 gültige Fördervereinbarung mit dem Frauennotruf geschlossen.

Der Landkreis Regensburg fördert den Frauennotruf mit einem Zuschuss in gleicher Höhe.

 

In den letzten Jahren ist der Bedarf an „Frauennotruf-Arbeit“ kontinuierlich gestiegen. Ein Grund dafür ist, dass immer mehr, insbesondere öffentliche, Stellen an den Notruf verweisen. Hinzu kommt, dass sich auch in der Öffentlichkeit eine zunehmende Sensibilisierung für das Thema sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern zeigt.

 

Die Schwerpunkte der Tätigkeiten des Frauennotrufs Regensburg e.V. im Jahr 2020 können folgendermaßen beschrieben werden:

       Beratung: Insgesamt wurden 951 Beratungen durchgeführt, davon 583 telefonische, 252 persönliche Gespräche und 116 E-Mail-Beratungen. 241 Personen konnten unterstützend begleitet werden.

Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen blieben die Zahlen konstant. Die Beratung erfolgte hauptsächlich telefonisch und per Email.

       Auch das Angebot von Selbsthilfegruppen für Frauen zu den Themenschwerpunkten „Sexualisierte Gewalt im Erwachsenen- sowie im Kindesalter“, das den betroffenen Frauen und Mädchen die Möglichkeit der gegenseitigen Unterstützung und des Erfahrungsaustausches im Umgang mit der erlittenen Gewalt eröffnet, konnte aufrechterhalten werden. Virtuelle Gruppen wurden eingerichtet und Spaziergänge im Freien durchgeführt.

      Im Rahmen seiner Präventionsarbeit klärt der Frauennotruf über das Thema sexualisierte Gewalterfahrungen von Frauen und Mädchen“ auf, das eine große Bandbreite aufweist. So fand z.B. eine Weiterbildung zum Thema „Kriminalitätsopfer“ im Bereich Notfallpflege für MitarbeiterInnen der Notaufnahmen der Kliniken im Caritas Krankenhaus St. Josef statt.

      Der Frauennotruf Regensburg e.V. beabsichtigt, die Arbeitsbereiche Online-Beratung und Angebote für Kinder und jugendliche Mädchen zu etablieren.

 

2. Förderung des Freistaates Bayern nach den seit dem 01.09.2019 geltenden „Richtlinien für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern“

 

2.1. Fördervoraussetzungen

      Fördervoraussetzung ist die Beschäftigung für die Beratung der Frauen und Kinder von mindestens zwei Vollzeitkräften oder entsprechend vielen Teilzeitkräften, die durch Jobsharing die ganztägige Besetzung des Notrufs gewährleisten.

      Außerdem muss Fachpersonal für die Aufgabenbereiche Prävention, Geschäftsführung/Leitung und Verwaltung vorgehalten werden. Für die Aufgabenbereiche Prävention und Verwaltung können alternativ auch Honorarkräfte beschäftigt werden. Im Bereich Verwaltung kann die Leistung auch von einem externen Dienstleister zugekauft werden. Um die Flexibilität zu erhöhen gibt es für diese Aufgabenbereiche keinen festen Personalschlüssel.

      Der Zuwendungsempfänger muss einen angemessenen Eigenanteil in Höhe von grundsätzlich mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben (= Personalkosten für notwendige Fachkräfte und Sachkosten für Honorarkräfte bzw. zugekaufte Dienstleistungen für die Verwaltung) erbringen.

      Sachkostenförderung ist nur vorgesehen, wenn keine Personalkostenförderung erfolgt.

      Eine Förderung des Freistaates erfolgt nur, wenn sich mindestens eine Kommune an den Gesamtkosten des Notrufs beteiligt.

      Die Einzelheiten der kommunalen Förderung werden zwischen den an der Finanzierung beteiligten Kommunen und den Trägern des Notrufs vereinbart.

 

2.2 Höhe der Förderung

 

Der Freistaat Bayern gewährt eine Personalkostenförderung (Personalkosten der notwendigen Fachkräfte und Personalkosten der eigenen Kräfte oder Kosten der Honorarkräfte oder zugekauften Dienstleistungen in den Aufgabenbereichen Prävention, Leitung/Geschäftsführung und Verwaltung) in Höhe von bis zu 82.450 € jährlich.

Die Zuwendung darf 50% der tatsächlichen zuwendungsfähigen Personalausgaben nicht übersteigen. Eine Förderung der Sachkosten erfolgt nicht.

 

3. Finanzierung der Fachberatungsstelle des Frauennotrufs Regensburg e.V.

 

Um die nach den Richtlinien des Freistaates Bayern geforderte personelle Mindestausstattung erfüllen zu können, musste der Frauennotruf Regensburg e.V. das Personal von 1,5 auf 2,0 Fachkräfte für die Beratung und eine 0,3 Stelle für Prävention und Leitung/Geschäftsführung aufstocken. Eine 0,5 Stelle für den Bereich Verwaltung war bereits vorhanden. In der Folge sind auch die Sachkosten gestiegen (Anmietung zusätzlicher Räume).

Um diese Kosten finanzieren zu können, beantragt der Frauennotruf Regensburg e.V. eine Erhöhung des Zuschusses der Stadt Regensburg um 10% von bisher 42.000 € auf 46.200 €.

Ein gleichlautender Antrag wurde auch an den Landkreis Regensburg gerichtet.

 

Die Personalaufstockung erfolgte, um die personellen Mindestanforderungen des Freistaates Bayern zu erfüllen und ist eine Voraussetzung für die staatliche Förderung.

Um den Zuschuss des Freistaates Bayern nicht zu gefährden und dem Frauennotruf Regensburg e.V. die Beschäftigung des erforderlichen Fachpersonals zu ermöglichen, befürwortet die Verwaltung den Antrag des Frauennotrufs Regensburg e.V. und schlägt eine Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 46.200 € ab dem Haushaltsjahr 2022 vor. Der Träger erbringt einen Eigenanteil von mindestens 15% der Gesamtausgaben.

Die Verwaltung schlägt deshalb den Abschluss einer ab dem 01.01.2022 gültigen Fördervereinbarung vor, in der die veränderten Förderbedingungen des Freistaates Bayern und die notwendigen Anpassungen des Frauennotrufs Regensburg e. V. berücksichtigt werden.

 

Seitens des Landkreises Regensburg ist ab dem Jahr 2022 eine Förderung in gleicher Höhe vorgesehen.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmeträger. Eventuell auftretende Finanzierungslücken sind durch die Erhöhung der Eigenleistung zu schließen.

 

 

 

 


 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt:

 

Die Stadt Regensburg fördert die Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexualisierten Gewalterfahrungen des Frauennotrufs Regensburg e.V. ab dem Jahr 2022 nach Maßgabe des dargestellten Sachverhalts.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Frauennotruf Regensburg e.V. eine ab dem 01.01.2022 geltende Fördervereinbarung abzuschließen, in der die Fördermodalitäten im Einzelnen festgelegt werden. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmeträger.

 

 

 


Anlagen:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_21_18307_50_Frauennotruf_stufe 3_pruefschema klima (174 KB)