Vorlage - VO/21/18312/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2022;
Antrag des DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V. auf Förderung des Kontaktladens für drogenabhängige Menschen in Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
10.11.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

In der Beschlussvorlage Nr. VO/16/12430/50 vom 28.09.2016 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ausführlich über die Errichtung eines Kontaktladens für drogenabhängige Menschen in Regensburg durch den DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V. berichtet.

Die Stadt Regensburg fördert den Kontaktladen ab dem Jahr 2017 bis einschließlich 2021 wie folgt:

      hrlicher Sachkostenzuschuss in Höhe von bis zu 50.000 €

      hrlicher Personalkostenzuschuss zur Finanzierung einer zusätzlichen Stelle zur Durchführung von Erweiterungsangeboten und zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs des Kontaktladens in Höhe von 36.000 €

 

Das Angebot des Kontaktladens ist akzeptanz- und ausstiegsorientiert, niedrigschwellig und fördert die Hilfe zur Selbsthilfe.

Die enge Einbindung der Streetworker in den Kontaktladen ist konzeptionell vorgesehen. Mit dem Kontaktladen werden den suchtkranken Klienten Alternativen zum Aufenthalt auf der Straße aufgezeigt und geboten. Eine niedrigschwellige Annäherung an das Hilfesystem ist möglich und Alternativen zum Suchtleben können aufgebaut werden.

 

Neben den Kernangeboten wie Gespräche, Beratung, Weitervermittlung, Aufenthalts-möglichkeit etc., verfügt der Kontaktladen über Beschäftigungsangebote in den Bereichen Küche, Garten, Werkstatt und Musik und zusätzliche Angebote wie den Spritzentausch oder die medizinische Grund- und Notversorgung durch die Straßenambulanz des Rafael e.V. .

Der Kontaktladen dient als Aufenthaltsmöglichkeit für die Klienten als Alternative zum Bahnhofsareal. Die Nutzung einer vorgegebenen Tagesstruktur trägt zur Stabilisierung des Lebensalltags bei, ebenso wie die Beschäftigungsmöglichkeiten der Wiederentdeckung von eigenen Ressourcen und Alternativen zum Drogenalltag dienen.

 

Die Angebote des Kontaktladens werden sehr gut genutzt. Seit der Eröffnung im Mai 2017 sind die Besucherzahlen ständig angestiegen. Nach Angaben des Vereins nutzen ca. 50 Personen je Öffnungstag die Angebote. Im Jahr 2020 waren die Besucherzahlen pandemiebedingt rückläufig und die Versorgung der Klienten war nur noch eingeschränkt möglich. Der Kontakt wurde aber aufrechterhalten durch die Abgabe von Essen und anderen benötigten Utensilien am Zaun, sowie Gesprächen im Freien.

 

2. Förderung des Kontaktladens für drogenabhängige Menschen ab dem 01.01.2022

 

Zusätzlich zur Förderung durch die Stadt wie oben ausgeführt, fördert der Bezirk Oberpfalz 1,5 Fachkraftstellen, 0,5 Stelle Verwaltungskraft, 0,5 Stelle Hauswirtschaftskraft und eine Genesungsbegleiterin im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung. Insgesamt veranschlagt DrugStop für 2022 eine Personalkostenförderung durch den Bezirk in Höhe von 159.000 €. Außerdem beträgt der Zuschuss zu den Sachkosten 27.600 €.

 

Der Landkreis Regensburg beteiligt sich ebenfalls an den Kosten des Kontaktladens und bewilligt einen Zuschuss in Höhe von 50.000 € zur Finanzierung von weiterem Personal zur Durchführung von Erweiterungsangeboten. Ein Zuschuss zu den Sachkosten wird nicht gewährt.

 

Seit 2017 wurde die Förderung der Stadt nicht erhöht, da eine Erhöhung der im Beschluss genehmigten Festbeträge im Genehmigungszeitraum nicht vorgesehen ist.

Zur Finanzierung der gestiegenen Kosten (z.B. durch die Anmietung dringend benötigter zusätzlicher Räume, Personalkosten) bewilligte die Stadt Regensburg für die Jahre 2020 und 2021 einen zusätzlichen Zuschuss aus den Verfügungsmitteln der Oberbürgermeisterin in Höhe von je 5.000 €.

 

Die besonderen Anforderungen der Corona-Pandemie haben gezeigt, wie wichtig die gute Vernetzung von Streetwork und Kontaktladen ist. Nur so konnten notwendige Hilfestellungen angemessen und flexibel organisiert werden.

Da das Hilfeangebot Streetwork nur sinnvoll fortgeführt werden kann, wenn in einem nächsten Schritt auf weiterführende Angebote wie den Kontaktladen verwiesen werden kann, schlägt die Verwaltung vor, dem DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V. für den Kontaktladen für drogenabhängige Menschen ab dem 01.01.2022 weiterhin einen Zuschuss nach folgender Maßgabe zu gewähren:

Es wird eine Förderung bewilligt zu den Sachkosten, sowie zu den Personalkosten für zusätzliches Personal, das nicht im Rahmen des Kernangebotes des Kontaktladens tätig ist und somit nicht in Konkurrenz zu dem vom Bezirk Oberpfalz geförderten Fachpersonal tritt.

Die Fachkraftstelle für Streetwork ist beim Kontaktladen angedockt und die Mitarbeiter nutzen die vorhandene Infrastruktur, wie Beratungszimmer, Büro, Angebote, usw.… zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Da aus diesem Grund eine strikte Trennung der Sachausgaben, die Streetwork und dem Kontaktladen zuzuordnen sind, nicht möglich ist, hat der DrugStop e.V. einen gemeinsamen Finanzierungsplan für beide Angebote eingereicht.

 

Danach belaufen sich die ungedeckten Kosten des Kontaktladens nach Abzug eines 10%-igen Eigenanteils des Trägers, der Zuschüsse des Bezirks Oberpfalz und des Landkreises Regensburg, sowie der Förderung von Streetwork durch die Stadt Regensburg wie vorgeschlagen, auf 91.300 €.

Die städtische Stiftungsverwaltung gewährt ab dem Jahr 2022 aus Stiftungsmitteln einen Zuschuss in Höhe von jährlich 5.000 € zu den Sachkosten (Beschaffung von Lebensmitteln).

Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der freiwilligen Leistungen der Stadt Regensburg im sozialen Bereich einen jährlichen Sachkostenzuschuss in Höhe von bis zu 45.000 € zu gewähren.

Um den Anstieg der Personalkosten der letzten Jahre zu berücksichtigen, wird außerdem die Erhöhung des Zuschusses zur Finanzierung der Personalkosten für eine zusätzliche Stelle zur Durchführung von Erweiterungsangeboten auf 41.000 € vorgeschlagen.

 

Die Förderdauer beträgt drei Jahre. Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmeträger. Eventuell auftretende Finanzierunglücken sind durch die Erhöhung der Eigenleistung zu schließen.

 

 

 


 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt:

 

1. Die Stadt Regensburg fördert den Kontaktladen für drogenabhängige Menschen in Regensburg des DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V. ab dem Jahr 2022 nach Maßgabe der im Sachverhalt dargestellten Förderung.

 

2. Die Förderdauer beträgt drei Jahre.

 

3. Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmeträger.

 

 

 


Anlagen:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_21_18312_50_Kontaktladen_stufe 3_pruefschema klima (175 KB)