Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 15.11.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215-I beschlossen. Gleichzeitig hat er das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 215 „Dauerkleingartenanlage Ostbahnhof“ eingeleitet.
Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 06.12.2016 bis 19.12.2016 beim Stadtplanungsamt ausgelegt. Es bestand dort die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung.
Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 22.11.2016 bis 23.12.2016 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) zum Bebauungsplan-Vorentwurf gehört.
Bei der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 215-I „Industriegebiet am Ostbahnhof“ sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.
Der Ausschuss beschließt:
Die öffentliche Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten).
2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen:
- BP 215-I, Entwurf - Satzungstext - BP 215-I, Entwurf - Planzeichnung - BP 215-I, Entwurf - Begründung mit Umweltbericht - BP 215-I, Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung - BP 215-I, Klimavorbehalt
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