Vorlage - VO/21/18335/20  

 
 
Betreff: Berichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Rechnungsprüfung 2011 bis 2016 der von der Stadt Regensburg verwalteten rechtlich selbstständigen Stiftungen: Georg-Hegenauer-Stiftung, Katholische Bruderhausstiftung, Waisenhausstiftung Stadtamhof und Regensburger Wohltätigkeitsstiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.10.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung in der Zeit vom 01.02.2017 bis 19.03.2018 die Jahresabschlüsse bzw. Jahresrechnungen 2011 bis 2016 der Georg-Hegenauer-Stiftung, der Katholischen Bruderhausstiftung, der Waisenhausstiftung Stadtamhof und der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung nach Maßgabe des Art. 106 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 28.11.2018 (VO/18/14934/12) über die maßgeblichen Prüfergebnisse der überörtlichen Prüfung 2011 bis 2016 zu den oben genannten Stiftungen informiert.

 

 

Georg-Hegenauer-Stiftung:

 

Die Regierung der Oberpfalz hat im Rahmen ihrer Rolle als Rechtsaufsichtsbehörde eine Stellungnahme zu den Prüffeststellungen des BKPV mit Schreiben vom 04.07.2018 angefordert. Dem wurde mittels einer ersten Stellungnahme der Stiftungsverwaltung vom 18.12.2019 sowie nachdem die Regierung mit Schreiben vom 22.01.2020 eine nochmalige Mitteilung und Aufforderung zu einer aktualisierten Stellungnahme anforderte mittels einer erneuten Stellungnahme vom 31.03.2020 mit Ergänzungen vom 29.06.2020 entsprochen.

 

Die seitens des BKPV angemahnten Übersichten zu Grundstücksbeständen und zu Schuldenübersichten, wie auch die Buchung von Aufwendungen für Umschichtungen des Grundstockvermögens, wurden seitens der Stiftungsverwaltung mittlerweile berichtigt.

 

Die Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse für die Jahresrechnungen 2011 bis 2014 der Georg-Hegenauer-Stiftung wurden nach Durchführung der örtlichen Prüfung gem. Art. 102 Abs. 3 GO in den Stadtratssitzungen vom 25.07.2013, 23.10.2014 und 29.09.2016 gefasst. Die Jahresrechnungen 2015 und 2016 wurden zwischenzeitlich örtlich geprüft, die Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse wurden zu diesen Jahren aber noch nicht gefasst, ein Zwischenbericht wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes abgegeben.

 

Katholische Bruderhausstiftung:

 

Die Regierung der Oberpfalz hat im Rahmen ihrer Rolle als Rechtsaufsichtsbehörde eine Stellungnahme zu den Prüffeststellungen des BKPV mit Schreiben vom 27.08.2018 angefordert. Dem wurde mittels einer ersten Stellungnahme der Stiftungsverwaltung vom 18.12.2019 sowie nachdem die Regierung mit Schreiben vom 17.01.2020 eine nochmalige Mitteilung und Aufforderung zu einer aktualisierten Stellungnahme anforderte mittels einer erneuten Stellungnahme vom 31.03.2020 entsprochen.

 

Zu dem seitens des BKPV empfohlenen Kapitalerhaltungskonzepts kann seitens der Stiftungsverwaltung mitgeteilt werden, dass vor der Erstellung eines Kapitalerhaltungskonzepts als Strategieinstrument für die weitere Entwicklung einer Stiftung zunächst die hierfür erforderlichen Daten und Fakten vollständig und konsistent erhoben werden mussten. Hierfür war die Erstellung noch fehlender Jahresrechnungen notwendig, was mittlerweile aber abgeschlossen werden konnte. Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen kann nun die Erarbeitung von Kapitalerhaltungskonzepten für die Stiftungen beginnen.

Die seitens des BKPV angemahnten Übersichten zu Grundstücksbeständen, wie auch die Trennung zwischen Trägerstiftung und Zustiftung Dr. Wunderle-Auer, wurden seitens der Stiftungsverwaltung mittlerweile berichtigt.

 

Hinsichtlich der geforderten Überarbeitung der Verwaltungskostenerstattungen für städtische Leistungen darf mitgeteilt werden, dass sich aktuell ein neues Verrechnungskonzept derartiger Verwaltungskostenerstattungen in der Implementierungsphase befindet. Die vorherige intensive Ausarbeitung und Abstimmung mit den verschiedenen städtischen Ämtern ist bereits größtenteils erfolgt.

 

Die Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse für die Jahresrechnungen 2011 bis 2014 der Katholischen Bruderhausstiftung wurden nach Durchführung der örtlichen Prüfung gem. Art. 102 Abs. 3 GO in den Stadtratssitzungen vom 25.07.2013, 25.02.2016 und 24.05.2017 gefasst. Die Jahresrechnungen 2015 und 2016 wurden zwischenzeitlich örtlich geprüft, die Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse wurden zu diesen Jahren aber noch nicht final gefasst, ein Zwischenbericht wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes abgegeben.

 

Waisenhausstiftung Stadtamhof:

 

Die Regierung der Oberpfalz hat im Rahmen ihrer Rolle als Rechtsaufsichtsbehörde eine Stellungnahme zu den Prüffeststellungen des BKPV mit Schreiben vom 27.08.2018 angefordert. Dem wurde mittels einer ersten Stellungnahme der Stiftungsverwaltung vom 18.12.2019 sowie nachdem die Regierung mit Schreiben vom 22.01.2020 eine nochmalige Mitteilung und Aufforderung zu einer aktualisierten Stellungnahme anforderte mittels einer erneuten Stellungnahme vom 31.03.2020 entsprochen.

 

Auch zur Waisenhausstiftung Stadtamhof wurden seitens des BKPV Prüffeststellungen hinsichtlich eines empfohlenen Kapitalerhaltungskonzepts sowie einer Überarbeitung der Verwaltungskostenerstattungen formuliert. Es darf in analoger Weise auf die diesbezüglichen Ausführungen zur katholischen Bruderhausstiftung verwiesen werden.

 

Die seitens des BKPV angemahnten Übersichten zu Grundstücksbeständen, wie auch die Trennung zwischen Trägerstiftung und Zustiftung Margarete und Karl Nagel, wurden seitens der Stiftungsverwaltung mittlerweile berichtigt.

 

Die Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse für die Jahresrechnungen 2011 bis 2016 der Waisenhausstiftung Stadtamhof wurden nach Durchführung der örtlichen Prüfung gem. Art. 102 Abs. 3 GO in den Stadtratssitzungen vom 23.10.2014, 30.07.2015, 28.06.2018 und 28.02.2019 gefasst.

 

Regensburger Wohltätigkeitsstiftung:

 

Die Regierung der Oberpfalz hat im Rahmen ihrer Rolle als Rechtsaufsichtsbehörde eine Stellungnahme zu den Prüffeststellungen des BKPV mit Schreiben vom 27.08.2018 angefordert. Dem wurde mittels einer ersten Stellungnahme der Stiftungsverwaltung vom 17.12.2019 sowie nachdem die Regierung mit Schreiben vom 20.01.2020 eine nochmalige Mitteilung und Aufforderung zu einer aktualisierten Stellungnahme anforderte mittels einer erneuten Stellungnahme vom 31.03.2020 entsprochen.

 

Die seitens des BKPV angemahnte Verbuchung zum Sondervermögen „Erbschaft Bauer“ wurde seitens der Stiftungsverwaltung mittlerweile berichtigt.

 

Die Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse für die Jahresrechnungen 2011 bis 2016 der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung wurden nach Durchführung der örtlichen Prüfung gem. Art. 102 Abs. 3 GO in den Stadtratssitzungen vom 23.10.2014, 30.07.2015 und 28.06.2018 gefasst.

 

Gesamtschau:

 

Insgesamt kann die Auswertung der oben genannten überörtlichen Prüfberichte aufgrund der dargelegten Historie als abgeschlossen angesehen werden. Bei den genannten Prüfungen waren keine bezifferbaren Schäden zu verzeichnen, welche eine Anmeldung bei der kommunalen Kassenversicherung nach sich gezogen hätten. Die Verwaltung hat den Anregungen und Empfehlungen der überörtlichen Prüfung im Hinblick auf die künftige Beachtung soweit möglich Rechnung getragen und die zuständige Sachbearbeitung auf die zukünftige Beachtung der Feststellungen hingewiesen.

 

Hinsichtlich des in verschiedenen der genannten Prüfberichte genannten, noch unerledigten Sachverhalts einer Neuregelung des Ersatzes von Kosten für die Liegenschaftsverwaltung kann seitens der Stiftungsverwaltung mitgeteilt werden, dass das das Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung mit dem Liegenschaftsamt in Verhandlungen eingetreten ist, um eine Weiterentwicklung der bestehenden Vereinbarung zu erreichen. Ein abschließendes Ergebnis konnte dabei bis dato noch nicht erzielt werden, wird jedoch von beiden Seiten weiter angestrebt.

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis, dass die Auswertung der Berichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Rechnungsprüfung 2011 bis 2016 der von der Stadt Regensburg verwalteten rechtlich selbstständigen Stiftungen Georg-Hegenauer-Stiftung, Katholische Bruderhausstiftung, Waisenhausstiftung Stadtamhof und Regensburger Wohltätigkeitsstiftung abgeschlossen sind.