Vorlage - VO/21/18345/65  

 
 
Betreff: Maßnahmenbeschluss
Kirchmeierstraße: Sicherungsmaßnahmen wegen unbekannter Stollengänge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.10.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Straßenbeschreibung:

 

Die Kirchmeierstraße ist gewidmete Ortsstraße und befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt Regensburg in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes. Im Streckenabschnitt Klenzestraße Bischof-Wittmann-Straße ist die Kirchmeierstraße zweibahnig, vierstreifig mit einem durchschnittlichen, täglichen Verkehr von rund 25.000 Kfz/24h.

Das betroffene Grundstück ist Flurstück Nr. 3291 der Gemarkung Regensburg.

 

 

Ereignisse:

 

Mitte August wurden am nördlichen Rand der Nordfahrbahn der Kirchmeier Straße Asphaltschäden festgestellt, die auf einen größeren Hohlraum zurückzuführen waren.

Nach verkehrssichernden Maßnahmen wurde eine Notgrabung durch die Firma Guggenberger veranlasst. Die Firma ist Auftragnehmer des Rahmenvertrages für vergleichbare Leistungen im Kanalunterhalt. Dazu musste eine Baugrube (ca. 3x3) mit Spundwandbohlen verbaut und rund 6 m unter Straßenoberfläche abgetäuft werden. In der Endtiefe wurde ein Stollensystem entdeckt, das die gesamte Kirchmeier Straße quert, aber auch in der Südfahrbahn längs in beide Richtungen weiter verläuft. Der Stollen ist etwa 2 m hoch, 2 m breit und mit Eisenbahnschwellen seitlich und oben verbaut. Die Stollendeckenhöhen scheinen relativ einheitlich etwa bei ca. 10 m unter Fahrbahn-bzw. Geländeoberkante zu liegen. Eine Begehung der Stollen wird für zu gefährlich befunden, insbesondere deshalb, weil die Stollenverkleidung aus Holzbohlen völlig vermorscht ist und der Hohlraum zwischen Deckenbalken und felsiger Firstdecke offensichtlich mit Steinbrocken gefüllt wurde. Eine Kamerabefahrung (Fa. Pöppel, am 2.9.) und zwei Drohnenbefliegungen (Fa. InspecDrone am 6.9. und 11.9.21) konnten auf gewisser nge Aufschluss über den weiteren Verlauf geben, jedoch konnten zwei Stollenenden nicht bis zum Ende erkundet werden.

 

Die Herkunft der Stollen bleibt unbekannt. Es ist keinerlei Dokumentation dazu auffindbar. Es scheint die Herstellung und Funktion als Fluchttunnel während des zweiten Weltkriegs am wahrscheinlichsten.

 

Um die Sperrung der Nordfahrbahn aufheben zu können, wurde die Notgrabung bis 24.09.21 wieder verfüllt.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Es werden Maßnahmen zur Erkundung und zur dauerhaften Beseitigung der Hohlräume erforderlich. Ziel wird eine dauerhafte und schadensfreie Verfüllung der Stollen sein. Es müssen voraussichtlich Erdaufschlüsse und weitere Erkundungsmaßnahmen vorgenommen werden, um den Umfang der Hohlräume und etwaige Endpunkte bzw. Fortführungen in andere Baulichkeiten zu eruieren. Die Tiefenlage und das zu verfüllende Volumen lassen einen erheblichen Aufwand erwarten.

 

Es soll eine gutachterliche Begleitung eingeschaltet werden, die den Baugrund beurteilen sowie Maßnahmen vorschlagen soll. Danach kann die Stadt sachgerechte Entscheidungen treffen. Die Oberflächen im Umfeld der Stollen werden täglich vom Straßenunterhalt visuell kontrolliert.

 

 

Kosten:

 

Die bisherigen Notmaßnahmen zogen Ausgaben in einer Größenordnung von rund 60.000,- Euro nach sich. Es werden die Haushaltsmittel auf der Haushaltsstelle 0.6300.5139 (sonstiger Straßenunterhalt) in Höhe von 35.000,- Euro für die Baumaßnahmen herangezogen. Des Weiteren stehen Haushaltsmittel auf der Haushaltsstelle 0.6300.6369 i.H.v. 25.000,- Euro für die bisherigen Untersuchungen zur Verfügung.

 

r die nun anstehenden Untersuchungen der Stollengänge werden Kosten in der Größenordnung von 50.000,- Euro erwartet. Zu den Kosten für die Beseitigung bzw. der Verfüllung der Stollen kann zum jetzigen Stand der Untersuchungen keine Aussage getroffen werden.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Kirchmeierstraße gemäß der Sachverhaltsdarstellung vorzunehmen.

 

 


Anlagen:

 

- Übersichtslageplan

- Lageplan

- Photogrammetische Draufsicht

- zwei Fotos vom Stollen aus Drohnenbefliegung

- Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abgabe _ 20210916_ Übersichtsplan Achse _PlanSPK-DINA3 quer (155 KB)    
Anlage 2 2 Documents_Tunnel (935 KB)    
Anlage 3 3 Kirchmeierstraße Stollen Bericht Foto 1 (391 KB)    
Anlage 4 4 Kirchmeierstraße Stollen Bericht Foto 2 (299 KB)    
Anlage 5 5 Kirchmeierstraße_Stollen_Übersichtskarte (644 KB)    
Anlage 6 6 KP279-pruefschema-klimavorbehalt (1851 KB)    
Anlage 7 7 formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt (1954 KB)