Vorlage - VO/21/18356/61  

 
 
Betreff: Machbarkeitsstudie Quartierstiefgarage am Emmeramsplatz - Vorstellung des Ergebnisses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
23.11.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Ausgangssituation

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 21. Juli 2020 die Erarbeitung einer verwaltungsinternen Machbarkeitsstudie „Quartiersgarage Emmeramsplatz (VO/20/16839/61) beschlossen.

 

Als Grundlage zur Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde gemäß Beschluss eine Baugrunduntersuchung vergeben. Um die Machbarkeitsstudie weiter belastbar zu machen wurde eine vorstatische Untersuchung samt Kostenschätzung beauftragt.

 

Mit Hilfe der vorliegenden Machbarkeitsstudie (Anlage 3) kann eine positive Aussage zur Umsetzbarkeit der Quartierstiefgarage am Emmeramsplatz getroffen werden. Der Lageplan (Anlage 2) zeigt dabei den Potentialraum mit den bestehenden 270 Bewohnerstellplätzen, welche sich für eine Verlagerung in die neue Quartierstiefgarage am Emmeramsplatz mit einer Kapazität von bis zu 120 Stellplätzen eignen würden.

 

Ergebnis Machbarkeitsstudie (Anlage 3)

Unter den vorhandenen geologischen und hydrologischen Gegebenheiten und dem aktuellen Stand der Technik wären die Herstellung des Schachtes (Baugrubenverbau, Erdarbeiten, Rohbau) sowie die Errichtung einer automatisierten Quartierstiefgarage am Emmeramsplatz technisch möglich.

 

Da im Bereich der Altstadt ein Defizit an Bewohnerstellplätzen mit E-Ladeinfrastruktur besteht, wird ausdrücklich empfohlen bei der zukünftigen Planung der Quartierstiefgarage eine vollständige E-Ladeinfrastruktur vorzusehen, um einen Beitrag zur Elektrifizierung und somit zur CO2-Reduzierung des MIVs zu leisten.

 

Auf Grund der einmaligen Möglichkeit, das Potential des ehemaligen Löschwasserbeckens (geringe Wahrscheinlichkeit für archäologischen Funde) für eine automatisierte Quartierstiefgarage mit ca. 120 Stellplätzen zu nutzen und den sich daraus ergebenen städtebaulichen Möglichkeiten wird empfohlen, die automatisierte Quartierstiefgarage weiter zu verfolgen.

 

rderkulisse

Das positive Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist eine wesentliche Grundlage für die Verlängerung der Geltungsdauer des Sanierungsgebietes „Westlich der Bachgasse“. Hierzu wird parallel eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet. Durch die Verlängerung der Sanierungssatzung wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit der erforderlichen städtischen Haushaltsmittel eine Förderung der Quartiersgarage mit Mitteln der Städtebauförderung möglich.

 

Städtebauliche Sanierung und Platzgestaltung

Mit der gestalterischen Aufwertung und verkehrlichen Neuordnung des Emmeramsplatzes wird ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Sanierung erreicht. Ein noch zu erarbeitendes Gestaltungskonzept muss den zukünftigen Herausforderungen hinsichtlich Aufenthaltsqualität, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit gerecht werden.

 

Die Quartierstiefgarage ist dabei unverzichtbare Voraussetzung für den laufenden Prozess der Verkehrsberuhigung in der Altstadt.

 

Kosten, Finanzierung, Betrauung

r die anfallenden Herstellungskosten (Trogbauwerk, Erdarbeiten, Rohbau, etc.), die Anlagentechnik und die Ausstattung für die E-Ladeinfrastruktur wurde nach aktuellem Planungsstand für ca. 120 Stellplätze eine Investitionssumme von ca. 6.8 Mio. € -brutto- ermittelt. Bis zu einer möglichen Projektrealisierung können etwaige Preissteigerungen infolge von Inflation, steigenden Rohstoff- oder Energiepreisen, Lohnkosten, etc. nicht ausgeschlossen werden.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2020 2024 sowie im Entwurf des Investitionsprogrammes 2021 2025 sind weder für die Errichtung einer Quartiersparkierungsanlage noch für die Neugestaltung des Emmeramsplatzes Mittel eingestellt. Im Wesentlichen sind drei Finanzierungsvarianten möglich:

 

  1. Im Zuge eines Interessenbekundungsverfahrens ist festzustellen, ob es Inverstoren oder Anbieter gibt, welche eine Quartiersgarage ohne Kostenbeteiligung der Stadt Regensburg und damit ohne Städtebauförderungsmittel herstellen und betreiben können (derzeitige Haushaltssituation).
     
  2. Sofern das Projekt nicht ohne eine städtische Kostenbeteiligung zu finanzieren ist, muss geprüft werden, in welcher Form sich die Stadt Regensburg an Planung, Bau und Betrieb der Quartiersgarage beteiligen kann (z.B. aus Mitteln der Stellplatzablöse).
     
  3. Der Einsatz von Mitteln aus der Städtebauförderung setzt die Abbildung der Projektkosten im Haushalt voraus. Der Einsatz weiterer Fördermittel (zusätzlich zur Städtebauförderung) bzw. die Prüfung anderer Finanzierungsquallen muss im weiteren Verfahren erfolgen.

 

 

Weiteres Vorgehen

1. Erstellung eines Gestaltungskonzepts in Varianten

2. Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Quartierstiefgarage

3. Rückspiegelung der Ergebnisse; Entscheidung über das weitere Vorgehen

4. Vergabe (ggf. Betrauung) der Planung, des Baus und Betriebs der Quartierstiefgarage

5. Planung und Umsetzung Platzgestaltung

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss nimmt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie Quartierstiefgarage am Emmeramsplatz zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gestaltungskonzept in Varianten für den Emmeramsplatz zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vorgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für die Quartierstiefgarage einzuleiten.


Anlagen:

 

Anlage 1: Klimavorbehalt

Anlage 2: Potentialraum zur Verlagerung von Stellplätzen

Anlage 3: Automatisierte Quartierstiefgarage am Emmeramsplatz – Machbarkeitsstudie –

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 -Klimavorbehalt (178 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (1227 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (2665 KB)