Sachverhalt:
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeversordnung i. V. m. § 2 Absatz 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung-Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Vom Kulturausschuss sind aufgrund seiner Zuständigkeit folgende Unterabschnitte (UA) aus dem Einzelplan 3 (Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege) vorzuberaten:
Einzelplan 3: UA 3000/00 bis UA 3311/02 UA 3652/00
Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf – Auszug – des Investitionsprogramms 2021 bis 2025 bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), aus der Aufstellung der o. g. Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.
Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2021 bis 2025 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.
Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogramms 2021 bis 2025 im Einzelplan 3 (Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege) – UA 3000/00 bis UA 3311/02 sowie UA 3652/00 – enthaltenen Maßnahmen einschließlich den Änderungen und den Empfehlungen in die Beratung für das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 aufzunehmen.
Anlagen: Investitionsprogramm 2021 bis 2025 (–Auszug aus dem Verwaltungsentwurf–)
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