Sachverhalt:
1. Der Haushaltsplan 2022 der von der Stadt Regensburg verwalteten Regensburger Wohltätigkeitsstiftung schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt Einnahmen 90.800 Euro Ausgaben 90.800 Euro
Vermögenshaushalt Einnahmen 66.250 Euro Ausgaben 66.250 Euro
2. Finanzplan
Nach Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i.V.m. Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik ist der Haushaltswirtschaft der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2021 bis 2025.
Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um den Stiftungszweck zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich der Stiftungszweck mit der Leistungsfähigkeit der Stiftung verwirklichen lässt.
Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus:
(ggf. Abweichungen durch Rundungen)
Anlage:
Haushaltsplan der von der Stadt Regensburg verwalteten Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2022 mit Finanzplan 2021 bis 2025
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
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