Sachverhalt:
Gemäß Art. 19 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) soll der Jugendhilfeausschuss oder dessen Vorsitzender bzw. Vorsitzende bei Bedarf zu einzelnen Themen weitere Fachleute hinzuziehen. Nach dieser Maßgabe und mit Beschluss des Stadtrates vom 29.10.2020 wurde der Leiter des Kreisjugendamtes Regensburg, Herr Werner Kuhn, als beratendes Mitglied zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses hinzugezogen.
Herr Werner Kuhn ist verstorben. Inzwischen wurde Herr Dieter Albrecht als neuer Leiter des Kreisjugendamtes Regensburg bestellt. Deshalb soll Herr Dieter Albrecht künftig nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 5 AGSG zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses hinzugezogen werden.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Herr Dieter Albrecht wird anstelle von Herrn Werner Kuhn nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 5 AGSG als beratendes Mitglied zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses hinzugezogen.
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