Vorlage - VO/21/18375/10  

 
 
Betreff: Änderung bei der Bestellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
10.11.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
02.12.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt: 

 

1.

 

Nach § 3 Abs. 3 Nr. 6 der Jugendamtssatzung ist die kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Die beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch den Stadtrat bestellt (§ 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung).

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen hat in seiner Sitzung am 23.09.2021 Frau Dr. Susanne Krüger zur stellvertretenden kommunalen Gleichstellungsbeauftragten bestellt. In Folge dessen ist eine Anpassung bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses notwendig; bislang gehörte diesem Frau Petra Salameh-Zudock als stellvertretendes beratendes Mitglied an.

 

 

2.

 

Nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Jugendamtssatzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder zwei vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind (§ 71 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 SGB VIII) an.

 

Nach dieser Vorschrift wurde Frau Andrea Ziegler mit Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2020 als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Mit Schreiben vom 15.09.2021 wurde mitgeteilt, dass Frau Andrea Ziegler Ende September aus dem Paritätischen Wohlfahrtsverband ausscheidet. Gleichzeitig legt sie ihre Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss nieder und eine Nachbesetzung ist erforderlich.

 

Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 der Jugendamtssatzung können entsprechende Wahlvorschläge von jedem Mitglied des Stadtrates abgegeben werden. Von Frau Bürgermeisterin Dr. Freudenstein wird deshalb vorgeschlagen, Herrn Johannes Bischof, Geschäftsführer der Bezirksgeschäftsstelle Niederbayern/Oberpfalz des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, als Nachfolger von Frau Andrea Ziegler zu wählen. Vom Amt für Jugend und Familie wurde bestätigt, dass Herr Johannes Bischof über vielfältige Erfahrungen im Bereich der Jugendarbeit verfügt.

 

Nach § 4 Abs. 1 Satz 3 der Jugendamtssatzung erfolgt die Wahl abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO in offener Abstimmung (Art. 5 Abs. 2 Satz 3 BayKJHG).

 

 


 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

  1. Frau Dr. Susanne Krüger wird anstelle von Frau Petra Salameh-Zudock als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt.

 

  1. Herr Johannes Bischof wird anstelle von Frau Andrea Zielger als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt.