Vorlage - VO/21/18377/57  

 
 
Betreff: Hildegard Schmalzl Musikstiftung; Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022; Haushaltsplan mit Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
10.11.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
02.12.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Der Haushaltsplan 2022 der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung schließt wie folgt ab:

 

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen        108.900 Euro

Ausgaben        108.900 Euro

 

Vermögenshaushalt

Einnahmen          30.550 Euro

Ausgaben          30.550 Euro

 

 

2. Finanzplan

 

Gem. § 6 der Satzung der Hildegard Schmalzl Musikstiftung i.V.m. Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushalts-verordnung - Kameralistik ist der Haushaltswirtschaft der Hildegard Schmalzl Musikstiftung eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2021 bis 2025.

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um den Stiftungszweck zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich der Stiftungszweck mit der Leistungsfähigkeit der Stiftung verwirklichen lässt.

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus:

 

 

2022

2023

2024

2025

 

Euro

Euro

Euro

Euro

Verwaltungshaushalt

108.900

101.900

  99.900

  93.900

Vermögenshaushalt

  30.550

  30.550

  28.550

  22.550

Gesamthaushalt

139.450

132.450

128.450

116.450

 (ggf. Abweichungen durch Rundungen)

 

 

3. Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre vorzeitig im laufenden Haushaltsjahr einzugehen.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Haushaltsplan 2022 der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung wird mit den im Entwurf vom 27.09.2021 genannten Beträgen festgestellt.

 

  1. Dem Finanzplan 2021 – 2025 mit den im Entwurf vom 27.09.2021 genannten Beträgen wird zugestimmt.

 

3. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.

 

4. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

5. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.

 

 


Anlagen:

 

Haushaltssatzung der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2022

 

Haushaltsplan der von der Stadt Regensburg verwalteten Hildegard Schmalzl Musikstiftung für das Haushaltsjahr 2022 mit Finanzplan 2021 bis 2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Haushaltssatzung 2022 (4 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Haushaltsplan 2022 (302 KB)    
Anlage 3 3 Klimavorbehalt (1992 KB)