Vorlage - VO/21/18394/52  

 
 
Betreff: Landesprojekt "Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2 000)"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referent für Bildung Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
10.11.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
30.11.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
02.12.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz durch Tagespflegepersonen (nachfolgend TPP) in Festanstellung.

 

Der Rechtsanspruch wird durch die Plätze in den bestehenden Einrichtungen und durch TPP erfüllt (s. Anlage 1, „Kinderbetreuungseinrichtungen in Regensburg“, Stand September 2021 Anmerkung: sollten die Zahlen für das Kita-Jahr 2021 bis zur Sitzung vorliegen, werden aktualisierte Anlagen als Tischvorlage ausgeteilt).

 

Die abgeglichene Vormerkliste (Stand 16.09.2021) weist jedoch im U3-Bereich ca. 700 nicht gedeckte Plätze für das laufende Kita-Jahr auf. (s. Anlage 2, Grafik Nr. 1 bis 3). Anders als bei den Schulen erfolgt die Aufnahme an den Kitas fortlaufend während des ganzen Kita-Jahres.

 

Maßnahmen zur Bedarfsdeckung

 

1.1 Während des laufenden Kita-Jahres bzw. bis voraussichtlich Ende 2022 rechnen wir mit der Fertigstellung von drei großen Einrichtungen: Hedwigstraße (162 Plätze), Guerickestraße (162 Plätze) und Schwabelweis (Johanniter, 49 Plätze). Damit werden voraussichtlich insgesamt 373 weitere Plätze realisiert, bei Beibehaltung der vorhandenen Vorläufereinrichtungen.

 

1.2 Es wird versucht, durch die Schaffung an oder in der Nähe von Bestandseinrichtungen weitere Plätze zu akquirieren, z. B. durch befristete Überbelegungen in Einrichtungen, durch Naturgruppen und Mini-Kitas. Die Aufstellung der Einrichtungen (s. Anlage 1) wurde deshalb um die teils noch nicht realisierten Naturgruppen und Mini-Kitas ergänzt.

 

1.3 Maßnahmen zur Bedarfsdeckung durch die Tagespflege

 

1.3.1 TPP, die selbstständig arbeiten

In den vorangegangenen fünf Jahren wurden in Regensburg für Stadt und Landkreis 15 TPP ausgebildet, 4 im Landkreis und 11 in der Stadt Regensburg. Aktuell tätig sind in der Stadt 42 TPP (s. Anlage 1, kleine schwarze Punkte) und im Landkreis 11 TPP. Von den städtischen TPP sind 22 seit über 10 Jahren im Einsatz.

 

Die Flexibilität dieser Betreuungsform istr Eltern aus bestimmten Berufsgruppen von besonderer Bedeutung (z.B. bei Schichtarbeitszeitmodellen oder Wochenendarbeit), weil die strenge Bindung an Öffnungszeiten entfällt und Betreuungszeiten freier vereinbart werden können. Diese unverzichtbare Form der „selbständigen Unternehmerinnen“ soll daher weiter ausgebaut werden. Es wird allerdings zunehmend schwieriger, TPP zu akquirieren, die bereit sind, die Risiken und den Aufwand, der mit der Selbständigkeit verbunden ist, zu tragen. Insgesamt sind die Rahmenbedingungen und Konditionen für selbstständig arbeitende TPP nicht mehr ausreichend attraktiv.

 

Nach Ausschöpfung aller bereits vorhandenen Möglichkeiten und bei einem Nachrücken der U-3 Kinder nach Alter, ergibt sich ein Fehlbedarf an 200 bis 300 Plätzen (s. Anlage 2, Grafiken Nr. 2 bis 4). Durch Zu- und Wegzüge ist diese Zahl Schwankungen unterworfen und hängt von den weiteren Entwicklungen in der Stadt Regensburg ab. Auch die Nutzerbelange der Eltern sind nicht gänzlich kalkulierbar. Es bleibt bei einem aktuell nicht genau zu definierenden Bedarf von ca. 100 Plätzen im U3-Bereich (s. Anlage 2, Grafik 2).

 

1.3.2 TPP nach o.g. Landesprogramm

Um diesen offenen Bedarf decken zu können, wird daher vorgeschlagen, sich dem Landesprogramm TP 2 000 anzuschlien (s. Anlage 3, Richtlinie zur Förderung der Festanstellung vom Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen vom 2. Januar 2020, und Änderungsbekanntmachung mit Wirkung zum 01.06.2021).

Das Landesprogramm sieht zwei Modelle vor, TPP in Festanstellung, die wie die selbstständig tätigen TPP die Kinder in ihren eigenen Wohnungen betreuen, und TPP als Assistenzkräfte in Einrichtungen.

 

1.3.2.1 TPP in Festanstellung, die bei sich zuhause betreuen

Die hierfür zu gewinnenden TPP (s. Anlage 1) betreuen jeweils in ihrem eigenen Haushalt bis zu vier U3-Kinder von Mo-Fr jeweils täglich 6 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung). Die verbleibende Arbeitszeit dient zur Vor- und Nachbereitung der Betreuung und der Teilnahme an Teambesprechungen, Vernetzungstreffen, Fortbildungen etc.

 

1.3.2.2 TPP als Assistenzkräfte in Einrichtungen

Zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs ist auch geplant, an städtischen Kinderhäusern mehr U3-Kinder als bisher aufzunehmen. In jedem der 8 städtischen Kinderhäuser (Kombination Kita und Krippe) soll dann durch den Einsatz von Assistenzkräften (hier: Halbtagskräfte) dem erhöhten Arbeitsanfall bei den U3-Jährigen Rechnung getragen werden. Diese TPP unterstützen insbesondere zu Rand- und Ferienzeiten sowie in personalintensiven Zeiten im Tagesablauf (z.B. Bring -und Abholzeit, Essen und Körperpflege wie Wickeln, Schlafbegleitung etc.). Die Fach- und Ergänzungskräfte können sich dadurch intensiver um ihre pädagogischen Aufgaben kümmern, die Personaleinsatzplanung wird entlastet. Das Modell hilft, die Aufsichtspflicht sowie überlange Öffnungszeiten sicherzustellen. Es entsteht eine Verbesserung der Qualität durch mehr Kontinuität. Anstelle der TPP Kinderpflegerinnen am Markt zu finden, ist für diese Tätigkeit äerst schwierig.

Eine Anrechnung in den Anstellungsschlüssel erfolgt nicht, vielmehr handelt es sich um eine zusätzliche Ressource im Regelbetrieb, die durch das Landesprogramm mit über 70 % refinanziert wird. Alle TPP können sich weiterbilden (s. Anlage 4).

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Jedes Modell hilft, das örtliche Angebot der Kinderbetreuung zu erweitern und rechtsanspruchserfüllend zu decken. Mit beispielsweise 12 TPP entstehen 48 neue, qualitativ hochwertige Betreuungsplätze. Dies entspricht der Betreuungskapazität von vier Kinderkrippengruppen.

 

Um die jeweiligen finanziellen Auswirkungen zu verdeutlichen, haben wir die Kosten für den Bau und Betrieb einer solchen Einrichtung den Kosten für die Festanstellung von TPP  gegenübergestellt (s. Anlage 5, Kostengegenüberstellung). Die Kosten und der zeitliche Vorlauf für einen Festbau stehen in einem ungleichen Verhältnis zum Aufwand bei der Schaffung von rechtsansprucherfüllenden Kita-Plätzen durch festangestellte TPP.

 

2.1 Festbau einer viergruppigen Kinderkrippe

Vom Planungsauftrag bis zum Start des Betreuungsbetriebs dauert es günstigstenfalls 3-4 Jahre, unabhängig von einer Anmeldung im Investitionsprogramm, dessen Umsetzung bereits jetzt eine große Herausforderung darstellt.

 

Die Qualifizierung einer TPP kann ab Findung sofort aufgenommen werden, da die Voraussetzungen hierfür bereits geschaffen sind. Bis zum Einsatz wird ein Zeitrahmen von 5 bis 7 Monaten angenommen (ab Beschlussfassung). Die Warteplatzsituation im U3-Bereich wird damit deutlich entschärft.

 

r eine 4-gruppige Einrichtung mit Funktionsräumen kann ein geschätzter Betrag von mindestens 2,5 Mio Euro (ohne Aufwand für Findung und Erwerb eines geeigneten Grundstücks, ohne Berücksichtigung der FAG-Mittel) angesetzt werden. Hinzu kommen die laufenden Overheadkosten in der Verwaltung zur Realisierung der Baumaßnahme und anschließend die laufenden Bauunterhalts- und -bewirtschaftungskosten sowie die Personalkosten für einen BayKiBiG-geförderten Einrichtungsbetrieb (12 Fach- und Ergänzungskräfte). Dies ist eine Plausibilitätsschätzung. Eine Vollberechnung ist mit den vorhandenen Ressourcen in der gegebenen Zeit nicht leistbar.

 

2.2 TPP in Festanstellung

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert seit 2020 die Festanstellung von Tagespflegepersonen durch verschiedene, aus dem Gute-Kita-Gesetz resultierende Projekte. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse, aber auch zur Beschleunigung der Umsetzung der Projekte wird auf die kommunale hälftige Co-Finanzierung als Voraussetzung einer staatlichen Förderung bei diesem Programm verzichtet.

 

Diese Förderung ist derzeit bis zum 31.12.2022 befristet (gebunden an den Landeshaushalt), soll aber entsprechend der Laufzeit der Richtlinie bis zum 31.12.2023 verlängert werden.

 

Der Mittelrückfluss (Förderung) bei einer Ganztagsstelle in EG S2 das ist die niedrigste Eingruppierung - beträgt 30.336,80 € pro Jahr je Person.

Das Gehalt einer Vollzeit-TPP in S2 Stufe 3 (Durchschnittswert) beträgt brutto jährlich derzeit insgesamt 32.353,18 € (ohne Leistungsentgelt). Demgegenüber stehen Personaldurchschnittskosten für eine Vollzeitstelle in EG S2 i. H. v. 42.850 € pro Jahr und Person. Die Differenz zur Förderung beträgt demnach rd. 12.500 € pro Jahr und Person;r 12 TPP summiert sich dieser Betrag auf rd. 150.000 € (s. Anlage 5).

 

r die TPP als Assistenzkräfte in Einrichtungen als Halbtageskräfte halbieren sich das Gehalt/ die Personaldurchschnittskosten und die Förderung entsprechend. Die Förder- und Refinanzierungsquote bleibt gleich.

 

 

Das Amt für Tagesbetreuung von Kindern wird daher beauftragt, zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs für die U-3-Jährigen die maximalen Zuschüsse durch das Landesprogramm anzumelden und ein tragfähiges Konzept für eine qualitativ hochwertige Umsetzung zu entwickeln.

 

 

 


Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt:

 

Amt 52 wird beauftragt, sich bei dem Landesprojekt „Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2 000)“ anzumelden, Fördermittel zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz zu beantragen und ein tragfähiges Konzept im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zur Umsetzung zu entwickeln.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Kinderbetreuungseinrichtungen in Regensburg

Anlage 2 Grafiken

Anlage 3 rderrichtlinie und Änderungsbekanntmachung

Anlage 4 Voraussetzungen und Qualifizierungsmaßnahmen

Anlage 5 Kostengegenüberstellung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Kinderbetreuungseinrichtungen in Regensburg, Stand September 2021 (311 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2, Grafiken (271 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Förderrichtlinie und Änderungsbekanntmachung (1984 KB)    
Anlage 5 4 Anlage 4 Voraussetzungen und Qualifizierungsmaßnahmen (403 KB)    
Anlage 4 5 Anlage 5 Kostengegenüberstellung.pdf (62 KB)