Vorlage - VO/21/18410/64  

 
 
Betreff: Erweiterung der Grund- und Mittelschule St. Konrad mit Hort und Mittagsversorgung
- Beschluss über die technische Ausführung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Hochbau   
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss Vorberatung
26.10.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.10.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

I. Allgemeines

Der Planungsauftrag für die Maßnahme erfolgte im April 2019. Für die Planungsleistungen der Erweiterung und des Umbaus im Bestand wurde im März 2020 das Architekturbüro querluft architekten gbr aus Straubing beauftragt. Die Architektenleistung und auch die zur Realisierung notwendigen Fachplaner, wie Tragwerksplanung und die Planung der techn. Gewerke, wurden durch VgV-Verfahren vergeben.

Mit dem Maßnahmenbeschluss vom 28.07.2021 hat der Stadtrat der Stadt Regensburg, sowie vorabberatend der Ausschuss für Bildung und der Jugendhilfeausschuss die Erweiterung der Grund- und Mittelschule St. Konrad mit Hort und Mittagsversorgung beschlossen und die Verwaltung beauftragt die Planungen für den Neubau voranzutreiben.

II. Beschreibung der Baumaßnahme

1. Historie

Das Gebäude der Konradschule an der Posener Straße teilen sich Grundschule, Mittelschule und Hort. Das Gebäude wurde in zwei Abschnitten (Westteil ca. 1935 und Erweiterung nach Osten ca. 1970) errichtet und 2001 generalsaniert. In diesem Zuge wurde auch der westliche Aufzugs- und Treppenturm angebaut und das Dachgeschoß erneuert und zur Hortnutzung teilweise ausgebaut. Der weitere Ausbau des Dachgeschosses zur Schaffung von Räumen für die offene Ganztagsschule der Mittelschule erfolgte 2013.

Wesentlicher baulicher Mangel im Bestand ist die fehlende Barrierefreiheit im Ostflügel, hier sind andere Geschoßhen und Niveaus gegeben als im barrierefrei erschlossenen Altbau von 1935.

1.1 Grundschule

Im Schuljahr 2020/21 werden an der Konradschule (GS) 215 Schülerinnen und Schüler in 9 Klassen beschult. Die Schule hat das Profil Inklusionsschule. Ein Ganztagszug ist nicht vorhanden. 37 Kinder werden in zwei kurzen Mittagsbetreuungsgruppen versorgt. Bereits im Juni 2011 wurde der Schule das „Schulprofil Inklusion“ zuerkannt.

Wegen der neuen Baugebiete (u.a. Brandlberg) ist mit einem Anwachsen der Grundschule auf die durchgängige Dreizügigkeit (insg. 12 Klassen) zu rechnen.

Aufgrund des pädagogischen Konzeptes soll die Schule einen offenen Ganztagszug (5 Gruppen) erhalten. Eine Mittagsbetreuung ist nicht mehr vorgesehen.


Die Schule verfügt über neun Klassenzimmer. Mit dem Anwachsen auf die durchgängige Dreizügigkeit werden somit drei Klassenzimmer mehr benötigt. Zudem sind keine notwendigen Gruppenräume bzw. Lernwerkstätten oder Räume zur Differenzierung oder multifunktionalen Nutzung vorhanden. Auch fehlen die erforderlichen Aufenthalts- und Ruheräume für den vorgesehenen offenen Ganztagszug komplett. Insgesamt besteht ein Fehlbedarf von rd. 1.100 m ².

1.2 Mittelschule

Die Schule verfügt im Schuljahr 2020/21 bereits über 10 Regelklassen und zwei Deutschklassen (202 Schülerinnen und Schüler). Drei Gruppen werden im offenen Ganztag betreut. Seit dem Schuljahr 2017/18 besitzt die Schule das Profil Inklusionsschule. Durch die Entwicklung im Schulsprengel ist langfristig von einer durchgehenden Zweizügigkeit zuzüglich zwei Deutschklassen (insgesamt somit 12 Klassen) und fünf Gruppen im offenen Ganztag auszugehen.

Die Schule verfügt über 10 Klassenzimmer, benötigt somit zwei Klassenzimmer mehr. Es fehlen Gruppenräume und Lernwerkstätten bzw. Räume zur multifunktionalen Nutzung. Durch den Ausbau des Ganztagszuges entsteht der Bedarf an zusätzlichen Aufenthalts- und Ruheräumen. Der Fehlbedarf der Mittelschule liegt bei rd. 700 m ².

1.3 Kinderhort

Der integrative Kinderhort Konradschule (derzeit 60 Hortplätze) wird auf 8 Gruppen erweitert. Somit werden künftig 30 Integrationskinder und 90 Regelkinder in der Einrichtung Platz finden.

Der Hort verfügt aktuell über Räume mit insgesamt rd. 320 m ². Der künftige Raumbedarf liegt bei rd. 1.040 m ². Daher beträgt der Fehlbedarf rd. 720 m ².

 

2. Entwurfskonzept

2.1 Grundidee

Die Umsetzung des Raumprogramms bedingt einen Erweiterungsbau, einen zusätzlichen Aufzug, sowie einige Umbauten im Bestand. Dadurch kann das Pädagogische Konzept optimal umgesetzt werden und das „Schulprofil Inklusion“, auf die bisher nicht barrierefreien Bereiche im östlichen Gebäudeteil, erweitert werden. Ebenso müssen im Bestand die notwendigen Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Ziel der Konzeption ist ein möglichst ressourcenschonender Umbau im Bestand sowie ein möglichst reibungsloser Bauablauf bei laufendem Betrieb.

2.2 Städtebau (Standort/Grundstück/Gebäude)

Die Voruntersuchungen des Hochbauamtes, in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt, hatten bereits ergeben, dass der Bereich westlich des bestehenden Gebäudekomplexes am besten für die Platzierung eines Erweiterungsbaus geeignet ist. Dies wurde vom Architekturbüro querluft architekten gbr übernommen und der neue Baukörper an der Südwestseite des Grundstücks, in westlicher Verlängerung des Bestandgebäudes, integriert.

Der an Stelle des Neubaus vorhandene Treppenturm mit Aufzug muss hierfür abgebrochen werden, da die ungünstige Geometrie der dreiläufigen Treppe nicht in einen Neubau integriert werden konnte.

Der Neubau wird einheitlich mit einer Geschoßhe von 3,86 m geplant. Sie ist übernommen aus dem 1. OG des Bestandsgebäudes (Ursprungshöhe 3,50 m + 0,36 m Deckenverstärkung bei Sanierung 2001).

Hiermit ist im 1. und 2. OG ein niveaugleicher Übergang zwischen den Gebäuden gewährleistet. Das Erdgeschoß der Grundschule wird gegenüber dem Bestand um 0,36cm abgesenkt, so dass genügend Raumhöhe für Pausenhalle und Mittagsbetreuung vorhanden ist. Der Höhenunterschied wird durch eine barrierefreie Rampe im Flurbereich des EG überbrückt.

Aus den gewählten Geschoßhen, der geplanten Höhenlage über NN und den geschätzten Dimensionen des Flachdachs ergibt sich eine Abstandsfläche von ca. 16,30 m. Diese kann sowohl an der Eupener Straße als auch an der Sandgasse problemlos nachgewiesen werden.

Die nordwestliche Gebäudeecke hält die durch das Bauordnungsamt der Stadt Regensburg definierte Bauflucht an der Sandgasse ein. Entsprechend der baulichen Situation zwischen Altbau aus den 1930er Jahren und Erweiterung aus den 1970er Jahren wird auch der geplante Neubau direkt an das Bestandsgebäude angebaut und gegenüber diesem um ca. 2,50 m nach Süden versetzt.

Im Bestand werden die Arbeiten, soweit möglich, auf das notwendige Minimum reduziert. Neben kleineren Anpassungen auf Grund von Nutzungsänderungen der einzelnen Räume sind unter anderem Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Anpassungen der Sanitärbereiche und die Umstrukturierung der Verwaltung vorgesehen. Die Angliederung des Aufzugs an das im östlichen Teil bestehende Treppenhaus stellt hierbei die umfangreichste Maßnahme dar.

Durch die notwendigen Maßnahmen ist auch eine Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes notwendig, was partielle Eingriffe im Bestand erfordert. Zudem wurde festgestellt, dass der aktuelle Zustand der Brandalarmierung auch hier eine Überarbeitung notwendig macht.

3. Energiekonzept

3.1 Energiestandard

Der Dämmstandard orientiert sich am Passivhausstandard und ist auf einem sehr guten, zukunftsfähigen Niveau, so dass die derzeit höchsten Anforderungen an die Gebäudehülle der Effizienzgebäude 40 Stufe für Neubauvorhaben unterschritten wird. Gemäß dem Leitbild Energie und Klima der Stadt Regensburg wird ein möglichst hoher Anteil erneuerbarer Energien eingesetzt, wodurch ein sehr guter energetischer Standard erreicht wird. Eine Nutzung geothermischen Potentials (z. B. Grundwassernutzung, Einbau von Erdsonden oder Erdkörben) zur Wärmeerzeugung wurde untersucht, ist aber aus geologischen Gründen an dem Standort nicht möglich.

Die Wärmeversorgung erfolgt für die gesamte Liegenschaft, die bislang über Gaskessel versorgt wurde, über zwei neue Pellets-Kessel. Ein zusätzlicher Gaskessel dient zukünftig lediglich der Spitzenlastversorgung und der Notversorgung.

Die Lüftung erfolgt über eine sogenannte hybride Lüftung (mechanische Grundlüftung über Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und ergänzende Fensterlüftung). Die Temperierung der Zuluft erfolgt mittels einer reversiblen Wärmepumpe, wodurch eine hohe Energieeffizienz mit hohem Eigennutzungsanteil des PV-Stroms und im Sommer wie im Winter ein guter Komfort erreicht wird.

3.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Wärmeerzeugung

r die Maßnahme wurden sechs Varianten zur Wärmeerzeugung untersucht. Diese beinhalteten die Verwendung von Gas-Brennwertkesseln, eines Blockheizkraftwerks, Luft-Wasser-Wärmepunmpen, eines Holzpelletkessels und Kombinationen dieser Wärmeerzeuger.

Über einem Zeitraum von 20 Jahren stellt die gewählte Variante (Pelletanlage mit Gaskessel für Spitzenlasten und Havariefall) die höchste Wirtschaftlichkeit der betrachteten Heizsysteme mit regenerativen Anteil her. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde ermittelt, dass ca. 200 - 250 Tonnen CO2 jährlich gegenüber der bestehenden Technik eingespart werden.

Unter 9.1 ist die Heizungstechnische Anlage näher erläutert.


3.3 Photovoltaik

Auf dem Dach des Erweiterungsbaus ist eine maximale Belegung mit Photovoltaik (ca. 80 kWp), mit nach Süden ausgerichteten Modulen (Neigung ca. 30°), in Verbindung mit einer Dachbegrünung geplant. Durch die ausgeführte Dachbegrünung kann der Wirkungsgrad der PV Elemente erhöht werden, da die im Dach gespeicherte Feuchtigkeit bei der Verdunstung zur Abkühlung der Module beiträgt.

Zum Einsatz kommt eine Aufständerung mit Beschwerung ohne Rückverankerung. Die Wechselrichter werden im Untergeschoss des Gebäudes untergebracht.

Der produzierte Strom soll, so weit möglich, vor Ort im Erweiterungsbau und in den Bestandsgebäuden genutzt werden. Überschüsse könnten in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Im Bestand ist nach derzeitigem Stand aus statischen Gründen eine Nachrüstung einer Photovoltaikanlage nicht möglich. Der Einbau eines Batterie-Stromspeichers wird im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit derzeit noch geprüft. Es wird in jedem Fall eine Technikfläche zur Nachrüstung vorgesehen, falls sich eine zeitnahe Realisierung noch unwirtschaftlich darstellen sollte.

 

4. Raumprogramm

Geplant ist im Zuge der Erweiterung die Entflechtung der drei im Gebäude untergebrachten Einrichtungen.

Zu diesem Zweck wird für die Grundschule westlich des Bestandes, an der Sandgasse, ein fünfstöckiger (inkl. Keller) Neubau mit rund 4.600 qm BGF errichtet. Im Erdgeschoß des Neubaus soll die künftige gemeinsame Mensa für beide Schulen entstehen.

4.1 Grundschule

Im UG befinden sich die Technikräume und vereinzelte Lagerflächen. Im EG sind die übergeordneten Bereiche Küche, Mensa, Pausenhalle, und die Verwaltung untergebracht. In den Obergeschossen werden an der Südfassade die Klassenräume und an der Nordfassade im 1. und 2. OG Sondernutzungen wie Werken, Musik oder auch das Lehrerzimmer angeordnet. An der Nordfassade im 3. OG befinden sich zudem die Räume der Ganztagsbetreuung.


Der Bau wird barrierefrei an den Bestand angebunden, der Zugang für die Grundschule erfolgt von der Eupener Straße her.

r die Anlieferung der Küche ist ein separater Zugang von Süden vorgesehen.

4.2 Mittelschule

Untergeschoß, Erdgeschoß und erstes Obergeschoß des Bestandes sollen künftig der Mittelschule vorbehalten sein. Um den Umbauaufwand möglichst gering zu halten, werden die vorhandenen Räume weitgehend ohne Größenveränderungen für die neuen pädagogischen Funktionen umgenutzt, Fachräume werden nicht verschoben.

4.3 Hort

Die bisher im 2. OG vorhandenen Ganztagsräume der Mittelschule samt Mensa werden an den Hort übergeben. Der Zugang in den Hort erfolgt wie bisher von der Eupener Straße im Anschlussbereich des Neubaus an den Bestand. Hier wird im Neubau ein notwendiger Warteraum für die Eltern geschaffen.

 

5. Auswirkungen auf Bestand

5.1 Bereiche ohne Eingriffe

In den nördlichen, an der Posener Straße gelegenen, Gebäudeteilen (von der Aula Mittelschule bis zu den Sporthallen) finden keine Umbauten oder Sanierungsarbeiten statt.

Auch die Außenanlagen im Bereich des Schulhofs sind von der Maßnahme nicht betroffen, sofern sie nicht im Zuge des Neubaus angepasst werden müssen.

5.2 Abbruch

r die Erstellung des Grundschulneubaus, westlich des Bestandsgebäudes, muss der 2001 errichtete Aufzugs- und Treppenturm und der Lagerschuppen für die Außengeräte abgebrochen werden. Beides liegt im Baufeld und konnte nicht in die Neubauplanung integriert werden.

5.3 Arbeiten im Bestand

Die Arbeiten im Bestand beschränken sich auf die Schulgebäude entlang der Eupener Straße. Aufgrund des Auszugs der Grundschule in den Neubau werden die frei werdenden Räume einer neuen Nutzung für die Mittelschule bzw. den Hort zugeführt. Dies geschieht größtenteils ohne Umbauten. Folgende größere Maßnahmen sind im Bestand vorgesehen:

- Errichtung eines Hublifts in der Mittelschulaula. So wird die Barrierefreiheit zwischen Aula und Schulgebäude hergestellt.

- Errichtung eines neuen Aufzugs an der Südfassade, zur barrierefreien Erschließung der beiden bestehenden Gebäudeteile untereinander.

- Bündelung der Mittelschulverwaltung und der Räume des pädagogischen Personals im Hochparterre. des Ostanbaus. Da sich hier Raumzuschnitte ändern, ist auch ein Eingriff in die Fassade unvermeidbar.

- Der Sanitärkern am Haupttreppenhaus (Erweiterung Ost) wird in allen Geschoßen (ausgenommen UG) umgebaut, um den geänderten Nutzungsanforderungen zu genügen.

- Zudem sind aufgrund der Baumaßnahme Anpassungen am Brandschutz vorgesehen. Diese sollen aber, soweit möglich, auf ein Minimum beschränkt werden.

 

6. Konstruktion Neubau

6.1 Allg. Tragkonstruktion

Grundsätzlich beruht das konstruktive System auf tragenden und aussteifenden Deckenplatten, sowie in allen Obergeschossen übereinanderliegenden Längs- und Querwänden und einem massiven Treppenkernen zur Vertikalaussteifung.

6.2 Gründung

Als Gründung ist eine Bodenplatte vorgesehen, die unterhalb des nicht unterkellerten Bereiches im Erdgeschoss und unterhalb der Teilunterkellerung im Untergeschoss ausgeführt wird.

6.3 Wände und Stützen

Die Kelleraußenwände sind als Stahlbeton Massivwände mit außenliegender Dämmung geplant. Auf die Ausbildung einer weißen Wanne kann laut Ergebnis des Bodengutachtens verzichtet werden.

Die Außenwände der oberirdischen Geschosse sollen in Stahlbeton, nach statischen Erfordernissen, mit einem mineralischen WDVS, Wandstärke insgesamt ca. 44 cm, errichtet werden.

Tragende Innenwände werden als Massivbauwand ausgeführt. Dies betrifft alle statisch notwendigen Wände im Unter- und Erdgeschoss. In den Obergeschossen sind dies voraussichtlich die Querwände bei den Klassen- / Gruppenräumen sowie im nördlichen Bereich die Längswand zum Flur und die notwendige Brandwand zwischen den Nutzungseinheiten.

Alle nichttragenden Innenwände sind in Trockenbau (Metallständerwand mit Kerndämmung und beidseitiger Verkleidung aus Gipskarton) vorgesehen, um eine größtmögliche Flexibilität bei der Raumaufteilung und Wandgestaltung zu gewährleisten.

 

7. Gestaltung

7.1 Fassade

Korrespondierend zu den bestehenden Massivbauten der 1930er und 1970er Jahre erhält auch der Neubau (künftig „Westflügel“ des Schulzentrums) eine verputzte Fassade.

Hierdurch und durch die aus dem Bestandsbau abgeleitete Lochfassade der oberen Geschoße wird die gestalterische Einheit des Gebäudes, unabhängig von der unterschiedlichen Architektursprache, gewahrt.

7.2 Fenster

Die Fenster sind als Holz Alu Fenster geplant. Die Außenfensterbänke sollen aus Aluminium- Strangpressprofilen bestehen. Die Innenfensterbänke und Leibungsverkleidung innen in Holz.

Der Sonnenschutz wird an allen Fassaden ausgeführt als Alu, Lamellenstore in der Farbe der Außenschale der Fenster, die Raffstore Kästen liegen nicht sichtbar unter Putz in der WDVS Ebene.

Im Bereich der großflächigen Öffnungen im Erdgeschoß sind Pfosten Riegel Fassaden geplant. Konstruktion: Holz, Deckleiste Aluminium, eloxiert.

7.3 Dach

Die Dachdecke über dem 3.OG ist als Stahlbeton Massivkonstruktionen, entsprechend den Geschoßdecken, geplant.

Die Attika wird auf die konstruktiv nötige Höhe beschränkt. Die Absturzsicherung übernimmt hier ein um ca. 1 m gegenüber der Dachkante zurückversetztes Stahlgeländer.

Neben der geschweißten Dachbahn, der EPS-Dämmung und der zweilagigen, wurzelfesten Schweißbahn wird die Fläche als Retentionsdach zur Wasserrückhaltung mit extensiver Begrünung hergestellt.


7.4 Wände, Türen und Oberflächen (innen)

Die Oberflächen der Wände sind, abhängig vom Gestaltungskonzept, entweder glatt verputzt/gespachtelt oder als Sichtbetonflächen belassen.

r die Längswände zwischen den Klassenzimmern und den Fluren sind Sitznischen, Einbaumöbel und Oberlichtbänder unterhalb der Decke vorgesehen. Letztere sollen Transparenz schaffen und die Mittelflure natürlich belichten. Dies soll durch die großflächig verglasten Wände zu den Gruppenraum zusätzlich unterstützt werden.

Rauch- und Brandschutztüren (Flure, Treppenhäuser, Übergang zum Bestand) sind als Glastüren mit Metallrahmen geplant.

Zugangstüren zu Klassen- und Aufenthaltsräumen sind Stocktüren, z.T. mit Oberlicht oder mit integriertem Glaselement. Die Türblätter sind farbig (HPL-) beschichtete Holzkonstruktionen. Die Zugangstüren sind teilweise in großflächige Eingangsnischen integriert.

Untergeordnete Türen (Zugänge zu Sanitärräumen usw.) sind Zargentüren, weiß (bzw. in Wandfarbe) beschichtet.

Als Umwehrungen in den Treppenhäusern sind Stahlkonstruktionen, pulverbeschichtet oder lackiert vorgesehen.

7.5 Decken und Bodenbeläge

In Fluren, Bewegungsräumen, Treppenhäusern, Räumen mit hoher Belastung (Aula, Mensa, usw.), sowie in allen Feuchträumen sind Steinzeugbeläge vorgesehen.

Klassenzimmer, Gruppenräume, offene Ganztagsschule, Fachräume, Verwaltung und Räume des pädagogischen Personals sollen Linoleumböden erhalten.

In allen Aufenthaltsräumen und Fluren ist eine Deckenabhängung vorgesehen. Die Ausformung richtet sich nach dem Gestaltungskonzept der Räume (Deckenspiegel) und technischen Erfordernissen der Fachplaner.

 


8. Außenbereich

8.1 Erschließung

Der Gesamtkomplex kann nach Abschluss der Baumaßnahme von der Straßenseite aus über vier „Haupt“-Zugänge erschlossen werden. Zusätzliche Zugänge für Anlieferung, Personal, u.a. sind ebenfalls vorhanden.

8.2 Stellplätze

Die zusätzlich notwendigen PKW-Stellplätze werden zum einen am vorhandenen Parkplatz (SO-Ecke Grundstück) angegliedert, zum anderen als Senkrechtparker entlang der Posener-Staße, neben bereits bestehenden Parkplätzen, angeordnet.

Zusätzliche Stellplätze für Fahrräder und Roller werden dezentral an den Zugangswegen zu Hort und Grundschule nachgewiesen, abschließbare Fahrradstellplätze werden im Zusammenhang mit dem neu zu errichtenden Geräteschuppen hergestellt.

8.3 Freianlagen

Im Zuge der Maßnahme können das aufwändig gestaltete „Klassenzimmer im Freien“ und der Allwetterplatz unverändert bestehen bleiben.

Die 100 m Laufbahn muss auf 50 m (zzgl. Aufstell- und Auslauffläche) verkürzt, der Bolzplatz verkleinert und das Beachvolleyballfeld verlegt werden.

Die Pausenhoffläche kann weitestgehend bestehen bleiben, nur im Bereich des Neubaus und den direkt angrenzenden Bestandsflächen sind Anpassungen, bzw. Erweiterungen vorgesehen.

Die einzelnen Pausenflächen sind wie folgt angeordnet:

- Die Pausenfläche der Grundschule liegt künftigrdlich des Neubaus, und kann direkt über die Pausenhalle der Grundschule erschlossen werden. Eine Teilüberdachung der Pausenfläche ist vorgesehen.

- Die Pausenfläche der Mittelschule verbleibt weiterhin im Innenhof zwischen Bestand, Sporthalle und bisheriger Aula und ist über diese und das zentrale Bestandstreppenhaus zugänglich.

- Zentral, zwischen den beiden „Schulhöfen“ liegt die Freifläche des Horts. Diese ist über einen neuen Ausgang, an der Schnittstelle Neubau / Bestand zugänglich.


9. Technik

9.1 Heizungstechnische Anlagen

Der Wärmebedarf der Gesamtschule wird über eine Pelletanlage, einen Gaskessel sowie eine Luft/Wasser-Wärmepumpe für das Lüftungsgerät gedeckt.

Der Gaskessel wird nur für die Abdeckung von Lastspitzen an besonders kalten Tagen und für den Havariefall genutzt. Ziel der Heizungsanlage ist ein möglichst hoher regenerativer Anteil der Jahresheizenergie (Bezogen auf die Gesamtanlage).

In den Pufferspeichern wird optional ein E-Heizstab vorgesehen um den von der PV-Anlage bereitgestellten Strom im Power-to-Heat-Verfahren zu nutzen und die Betriebszeiten der Wärmeerzeugung im Sommer weiter zu minimieren. Die Pelletsbefüllung erfolgt über den Innenhof.

Im Bestand wird das bestehende Heizkonzept für die Gebäudeheizung (grundsätzlich: Heizrper) und die Warmwasserbereitung (Speicherverfahren) aufrechterhalten. Im Neubau werden Röhrenradiatoren eingesetzt. Im Neubau wird nur vereinzelt Warmwasser benötigt. Das Warmwasser wird dezentral im Durchlaufverfahren mit elektrischer Energie erhitzt um Speicherverluste zu minimieren. Warmwasser wird in den Behinderten-WC´s, Putzräumen, dem Küchenbereich, dem Pausenverkauf und dem Erste-Hilfe-Raum mit Dusche benötigt.

Vor Baubeginn ist eine Umverlegung der Gasleitung erforderlich, da sich diese im Baufeld befindet.

9.2 Raumlufttechnische Anlagen

Die Belüftung des Neubaus erfolgt als Hybridlüftung. Über die mechanische Lüftungsanlage wird eine Grundlüftung von 25m3/h je Person hergestellt (Unterrichtsräume, Lehrerzimmer, Verwaltung, Speisesaal, Aula und Mehrzweckräume). Die Einstellung des Volumenstroms erfolgt zur Energieeinsparung über den CO2-Wert der einzelnen Räume bzw Bereich (z. B. Eingangsbereich). Zur weiteren Senkung der CO2-Werte kann durch den Nutzer manuell über die Fenster zugelüftet werden.

Das Lüftungsgerät wird mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung, einem Register für Heizung und Kühlung ausgestattet. Zum Betrieb des Heiz-/Kühlregisters kommt eine Luft/Wasser-Wärmepumpe zum Einsatz.

Bei der Küche im Erdgeschoss ist eine Abluftabsaugung über Dunstabzugshauben nach DIN EN 16282 geplant.

 


9.3 Kältetechnische Anlagen

r die Serverräume, die Datenverteilräume sowie das Kühllager der Küche im Hort sind Split-Kälteanlagen vorgesehen. Die notwendigen Außeneinheiten werden auf dem Dach untergebracht.

9.4 Gas-, Wasser- und Abwassertechnische Anlagen

Die Maßnahme umfasst sowohl Leistungen im Neubau als auch im Bestand. Die Sanitäranlagen werden gemäß den Richtlinien der Stadt Regensburg ausgestattet.

Im Neubau befinden sich die WC-Räume am Übergang zum Altbau, gemeinsam mit den Putzräumen. Bis auf die barrierefreien WC-Räume erhalten die WC-Anlagen keinen Warmwasseranschluss. Klassenzimmer erhalten ein Waschbecken mit Kaltwasseranschluss. An Waschtischen mit Kaltwasser werden für die Nachrüstung von Durchlauferhitzern Steckdosen vorgesehen. Für den Küchenbereich wird enthärtetes Wasser zur Verfügung gestellt.

Das Abwasser aus dem Küchenbereich wird über ein separates Leitungssystem einem Fettabscheider im Gebäudeinneren zugeführt und somit vor Einleitung in das öffentliche Kanalnetz vorgereinigt.

Regenwasser von Dachflächen wird über Außenleitungen abgeführt. Auf dem Dach erfolgt eine Rückhaltung von Regenwasser, um die Dachbegrünung mit Wasser zu versorgen und Starkregenereignisse zurückzuhalten.

Vor Baubeginn ist eine Umverlegung des REWAG Trinkwasser-Hausanschlusses erforderlich, da sich diese im Baufeld befindet.

9.5 Mess-, Steuer- und Regelungstechnische Anlagen (Gebäudeautomation)

Alle Heizungs- und Lüftungsanlagen werden mit einer modernen, frei programmierbaren Regelung ausgestattet. Die Bedienung der Regelung kann vor Ort an den Schaltschränken und über einen PC vor Ort bzw. über die zentrale Leittechnik der Stadt Regensburg erfolgen.

9.6 Nutzungsspezifische Anlagen

Feuerlöschanlagen

Gemäß Brandschutzkonzept erhält das Treppenhaus zwischen Neubau und Bestand eine trockene Steigleitung. Die Versorgung der trockenen Steigleitungen erfolgt über einen Einspeisekasten an der Südseite des Gebäudes.


9.7 Küchentechnik

Mensa:

Die Küchenanlage ist für die Versorgung von 250 Personen in zwei Schichten ausgelegt. Im Erdgeschoss des Neubaus wird eine Ausgabeküche mit Warmanlieferung und eigenständiger Regeneriermöglichkeit für Tiefkühlprodukte geplant. Über diese Küche wird ein beigeordneter Speisesaal versorgt.

Die Küche umfasst hierzu die Bereiche Ausgabe- und Regenerierküche mit Anlieferung, Trocken- NK- und TK-Lager, Spülküche, Rückgabezone, Müllraum im Außenbereich und einem Sozialbereich.

Hortküche:

Die Küchenanlage ist für die Versorgung von 150 Kinder in zwei Schichten ausgelegt. Die bestehende Infrastruktur wird weiterhin genutzt. Im Zuge des Umbaus erfolgt eine Erweiterung mit einem 4-Platten-Herd und fahrbaren Arbeitstischen. Das Büro der Küche wird künftig als Lagerraum genutzt. Speisen für die 8 Hort-Gruppen werden in der Küche zubereitet, portioniert und mit den Servierwägen in die einzelnen Gruppen verteilt.

 

10. Elektrotechnik

10.1 Niederspannungsanlagen

r das gesamte Gebäude wird eine zentrale Niederspannungshaupverteilung im Untergeschoss vorgesehen. Die Versorgung des Bestandgebäudes soll in Zukunft über den Neubau erfolgen.

mtliche Leitungssysteme werden mit halogenfreien Kabeln und Kabelkanälen ausgeführt. Es werden nur PVC freie Materialien verwendet.

Die in den Klassenzimmern vorgesehenen Mediensäulen sollen als zentrale Bedieneinheit zur Ausführung kommen und sollen für die folgende Bestückung ausgelegt werden:

Uhr, Steckdosen, Brandmeldehupe, Amok, Access-Point, Klinkenanschluss, Schalter für Beleuchtung, Schalter für Verdunkelung / Sonnenschutz (Raffstoranlage), EDV-Anschlüsse

Durch den Einsatz eines Gebäudebussystems können die Beleuchtungen nutzungsabhängig und zentral geschaltet werden. Die Sonnenschutzsteuerung wird ebenfalls vom Bus-System übernommen.

Zusätzlich soll hier eine personenabhängige Lichtsteuerung in den Fluren, WC-Bereichen und den Nebenräumen der Beleuchtung realisiert werden.

Die Anbindung der MSR-Anlage ist vorgesehen.

10.2 Beleuchtungsanlagen

In der Schule werden alle Leuchten in LED-Technik geplant.

In den allgemeinen Fluren, Abstellräumen bzw. in den Nebenräumen soll die Lichtregelung über Bewegungsmelder realisiert werden.

In den Klassenzimmern und Verwaltungsbüros sollen Leuchten mit einem direkt / Indirekt Anteil vorgesehen werden.

10.3 Blitzschutz

Das Gebäude erhält eine Blitzschutz- und Erdungsanlage.

mtliche Dachaufbauen und Blecheindeckungen werden an die Fangeinrichtungen angeschlossen. Weiterhin wird der Blitzschutz so ausgelegt, dass ein vollflächiger Blitzeinschlag in die PV-Anlage verhindert wird.

10.4 Elektroakustische Anlage

Die Bestandsanlage ELA soll komplett auf die neue Anlage im Neubau geschalten werden. Die neue ELA Anlage ist für die Übertragung von Pausengong, und für folgende Bereiche geplant:

Einzelruf, Gruppenruf (Klassenzimmer, Flure, Wc´s), Gruppenruf für Lehrerstützpunkte, Sammelruf für alle Lautsprecher, AMOK ELA

Im Sekretariat der Grundschule wird eine Sprechstelle vorgesehen, die Sprechstelle im Bestand der Mittelschule bleibt erhalten.

10.5 Übertragungsnetze

Geplant ist ein strukturiertes Datennetz. Der zentrale Netzwerkverteiler befindet sich im Untergeschoss.

10.6 Aufzugsanlagen

- Hublift

Im Aulabereich des Bestandsgebäudes wird ein Hublift für Rollstuhlfahrer geplant. Hierbei handelt es sich um ca. 1,50 m die aufgrund des Hochparterres zu überbrücken sind. Die Mitfahrt ist voraussichtlich nur mit, bzw. durch eingewiesene Personen möglich.


- Aufzüge

Die Ausführung des Aufzugs im Bestand, wie auch im Neubau, erfolgt mit Seilantrieb ohne Aufzugsmaschinenraum. Beide Personenaufzüge sind rollstuhlfahrergerecht und auf 1.000 kg ausgelegt. Der Aufzug im Neubau verfügt über 5 Haltestellen. Der Aufzug im Bestand muss als Über-Eck-Durchlader mit 8 Haltestellen ausgeführt werden. Dies ist durch das im Bestand vorhandene Splitt-Level im Ostteil notwendig.

mtliche Außenruftaster werden so ausgeführt, dass nur berechtigte den Aufzug benutzen können.

 

11. Brandschutz

11.1 Bestand

Das grundlegende Brandschutzkonzept für den Bestand bleibt erhalten. So gibt es im Bestand für jeden Unterrichtsraum in demselben Geschoss zwei unabhängige Rettungswege, die über notwendige Flure in notwendige Treppenräume und ins Freie, bzw. über eine notwendige Außentreppe ebenerdig ins Freie führen.

11.2 Neubau

Im Neubau führen die baulichen Rettungswege ebenfalls in notwendige Treppenräume und von diesen ins Freie. Vor den Treppenräumen sind im Neubau jedoch keine notwendigen Flure ausgewiesen. Durch die Trennung des Neubaus in zwei Nutzungseinheiten führt der 2. bauliche Rettungsweg über die jeweils andere Nutzungseinheit und den dort angeordneten notwendigen Treppenraum ins Freie.

 

12. Schallschutz und Akustik

Zur Verbesserung der Raumakustik ist in allen Aufenthaltsräumen und Fluren eine Deckenabhängung vorgesehen.

Etwaige zusätzliche akustische Maßnahmen (Deckensegel, Lamellendecken, usw.) in hoch frequentierten Räumen (Pausenhalle, Mensa, Lehrerzimmer usw.) sind im Zuge der Werkplanung mit dem Raumakustiker abzustimmen und zu entwickeln.

 


13. Inklusion und Teilhabe

Die barrierefreie Erschließung aller Räume erfolgt wie bereits beschrieben.

Somit kann der komplette Gebäudekomplex, Grundschule, Mittelschule und Hort, barrierefrei erschlossen werden. Rollstuhlgerechte Zugänge befinden sich an der Ostseite des Bestandes an der Posener Straße, so wie an der Südseite des westlichen Neubaus von der Eupener Straße aus.

Zusätzlich zu den Zugängen aus dem Gebäude ist der Hofbereich barrierefrei zugänglich.

Der Freibereich Mensa Grundschule und das bestehende „Klassenzimmer“ im Freien besitzen ebenfalls einen barrierefreien Zugang von der Eupener Straße aus.

Im Bereich der Toilettenanlagen wird im Neubau mind. in jedem zweiten Geschoss ein Behinderten-WC vorgesehen. Für den Bestand ist zudem ein zusätzliches Behinderten-WC geplant.

Die neuen Toilettenanlagen werden mit einem Behinderten- WC-Notruf-System ausgerüstet. Es findet sowohl eine optische als auch eine akustische Signalgebung statt. Der Behindertenruf erfolgt auf eine besetzte Stelle in der Schule, wie z.B. Sekretariat oder Hausmeister.

In Räumen die für Veranstaltungen genutzt werden, wie die Aula im Erdgeschoss, sind Induktionsschleifen vorgesehen.

 

14. Klimavorbehalt

Siehe Anlage „Klimavorbehalt“

 


III. Geplanter zeitlicher Ablauf

Der Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung wurde Ende September 2021, der FAG-Antrag Anfang Oktober 2021 bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht. Nach schulaufsichtlicher Genehmigung sowie Zustimmung der Regierung der Oberpfalz zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens kann mit der Ausschreibung der Bauleistungen begonnen werden. Mit den Baumaßnahmen kann somit voraussichtlich ab Sommer 2022, mit Abbruch des Bestandtreppenturms, begonnen werden.

Die Fertigstellung der Grundschule ist derzeit für Winter 2024 geplant, so dass der Umzug in die neuen Räumlichkeiten Anfang 2025 in den Faschingsferien durchgeführt werden könnte.

Die Fertigstellung der Maßnahmen im Bestand soll nach derzeitigem Stand im Herbst 2025 abgeschlossen sein.

 

IV. Finanzbedarf

Ende September 2021 wurden die von den Planern aufgestellten Kostenberechnungen entsprechend der nachfolgenden Aufstellungen zu den einzelnen Maßnahmen zusammengeführt.

Im Einzelnen wurden die Kosten für die Teilmaßnahmen Grundschule, Mittelschule und Hort, sowie die für die Gesamtmaßnahme, bezogen auf die Haushaltsstellen aufgestellt.

 

Nach aktueller Kostenberechnung wird von Investitionskosten von rd. 18,31 Mio. € ausgegangen.

Im IP-Entwurf 2021 2025 wurde noch von Investitionskosten von rd. 18,48 Mio. € ausgegangen.

Die Kosten liegen damit rd. 0,17 Mio. € unter den im IP-Entwurf 2021-2025 der Stadt Regensburg veranschlagten Kosten.

Es gab Kostenverschiebungen (ca. 0,47 Mio. €) zwischen der Grundschule (94201) hin zur Mittelschule (94501) und Hort (94216). Dies ist durch den von der Regierung der Oberpfalz festgelegten Kostenaufteilungsschlüssel begründet, welcher auch zur Erstellung derrderfähigen Kosten herangezogen wird. Zuvor wurde eine etwas andere Gewichtung zwischen Neubau und Bestand angesetzt.

 

Gesamtübersicht der Kosten auf den Haushaltsstellen (Aktuell IP-Entwurf 2021 2025)

Im Einzelnen sind die Kosten gem. Kostenberechnung für die Teilmaßnahmen Grundschule, Mittelschule und Hort aufgestellt:

 

Grundschule:

 

KG 100 Grundstück 0,00 €

KG 200 Herrichten und Erschließen (HHS 94201) 236.885,00 €

KG 300 Bauwerk Baukonstruktion (HHS 94201) 7.307.232,63 €

 Anteil PV-Anlage (HHS 94201) 165.198,37 €

KG 400 Bauwerk Technische Anlagen (HHS 94201) 3.728.837,89 €

KG 500 Außenanlagen 

 Anteil Techn. Anlagen (HHS 94201) 53.598,96 €

 Anteil Freianlagen (HHS 9501) 597.998,80 €

KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 

 Anteil Ausstattung (HHS 93561) 340.000,00 €

 Anteil Kunst (HHS 94201) 100.000,00 €

KG 700 Baunebenkosten (HHS 94201) 2.675.304,00 €

         Anteil Freianlagen (HHS 9501)                             47.600,00 €

Gesamtkosten GS: 15.252.655,65 €

gerundet:  15.255.000,00 €

 


Mittelschule:

 

KG 100 Grundstück 0,00 €

KG 200 Herrichten und Erschließen (HHS 94501) 3.650,00 €

KG 300 Bauwerk Baukonstruktion (HHS 94501) 931.617,61 €

KG 400 Bauwerk Technische Anlagen (HHS 94501) 489.007,92 €

KG 500 Außenanlagen 0,00 €

KG 600 Ausstattung (HHS 93561) 410.000,00 €

KG 700   Baunebenkosten (HHS 94501)                           385.680,00 €

Gesamtkosten MS: 2.219.955,53 €

gerundet:  2.220.000,00 €

 

Hort:

 

KG 100 Grundstück 0,00 €

KG 200 Herrichten und Erschließen (HHS 94216) 1.350,00 €

KG 300 Bauwerk Baukonstruktion (HHS 94216) 344.570,90 €

KG 400 Bauwerk Technische Anlagen (HHS 94216) 180.865,94 €

KG 500 Außenanlagen 0,00 €

KG 600 Ausstattung (HHS 93516) 100.000,00 €

KG 700   Baunebenkosten (HHS 94216)                           141.416,00 €

Gesamtkosten Hort: 768.202,84 €

gerundet:  770.000,00 €

 

Bei der Kostenaufstellung wurden die Kosten für die EDV-Ausstattung i. H. v. 48.000 € (HHSt. 21502.93598) und für Umzug / Transport / (De)Montage i. H. v. 20.000 € (HHSt. 9490) nicht berücksichtigt.


Risikokosten

Aufgrund der hohen Indexsteigerungen der letzten Jahre und der großen Volatilität bei den Bau-und Materialpreisen werden vom Hochbauamt zusätzlich zu den Projektkosten auch Risiko-und Indexsteigerungskosten für die gesamte Laufzeit eines Projektes auf Basis eines Rechenmodells des Freistaates Bayern ermittelt.

Sollte die Indexsteigerung weiterhin auf hohem Niveau von über 4 % pro Jahr liegen, müsste davon ausgegangen werden, dass dadurch die Kosten um 0,9 Mio. € steigen könnten.

Risikokosten im Baubereich können, insbesondere bei längerer Laufzeit auftreten. Dies könnten unerwartete Baugrundverhältnisse, Schadstoffe oder Firmeninsolvenzen sein. Für diese Risiken wurden nochmals Kosten in Höhe von 1,5 Mio. € ermittelt.

 

 

 


Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die weitere Planung und Ausführung der Erweiterung der Grund- und Mittelschule St. Konrad mit Hort und Mittagsversorgung entsprechend der Berichtsvorlage.

 


Anlagen:

 

- Entwurfspläne

- Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KONRA_01-Lageplan (1343 KB)    
Anlage 2 2 KONRA_02-Grundriss EG Neubau (442 KB)    
Anlage 3 3 KONRA_03_Grundriss 1.OG Neubau (200 KB)    
Anlage 4 4 KONRA_04_Grundriss 2.OG Neubau (202 KB)    
Anlage 5 5 KONRA_05_Grundriss 3.OG Neubau (189 KB)    
Anlage 6 6 KONRA_06_Grundriss EG Bestand (518 KB)    
Anlage 7 7 KONRA_07_Grundriss 1.OG Bestand (250 KB)    
Anlage 8 8 KONRA_08_Grundriss 2.OG Bestand (438 KB)    
Anlage 9 9 KONRA_09_Ansicht Süd (625 KB)    
Anlage 11 10 KONRA_formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt (1999 KB)