Sachverhalt:
1. Der Haushaltsplan 2022 der von der Stadt Regensburg verwalteten Georg-Hegenauer-Stiftung schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt Einnahmen 1.652.150 Euro Ausgaben 1.652.150 Euro
Vermögenshaushalt Einnahmen 409.000 Euro Ausgaben 409.000 Euro
2. Finanzplan
Nach Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i.V.m. Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik ist der Haushaltswirtschaft der Georg-Hegenauer Stiftung eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2021 bis 2025.
Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um den Stiftungszweck zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich der Stiftungszweck mit der Leistungsfähigkeit der Stiftung verwirklichen lässt.
Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus:
(ggf. Abweichungen durch Rundungen)
3. Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre vorzeitig im laufenden Haushaltsjahr einzugehen.
Anlage:
Haushaltsplan der von der Stadt Regensburg verwalteten Georg-Hegenauer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022 mit Finanzplan 2021 bis 2025
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
3. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.
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