Vorlage - VO/21/18434/57  

 
 
Betreff: Georg-Hegenauer-Stiftung; Haushaltsplan 2022 mit Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
10.11.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
02.12.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Der Haushaltsplan 2022 der von der Stadt Regensburg verwalteten Georg-Hegenauer-Stiftung schließt wie folgt ab:

 

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen       1.652.150 Euro

Ausgaben        1.652.150 Euro

 

Vermögenshaushalt

Einnahmen       409.000 Euro

Ausgaben           409.000 Euro

 

 

2. Finanzplan

 

Nach Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i.V.m. Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik ist der Haushaltswirtschaft der Georg-Hegenauer Stiftung eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2021 bis 2025.

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um den Stiftungszweck zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich der Stiftungszweck mit der Leistungsfähigkeit der Stiftung verwirklichen lässt.

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus:

 

 

2022

2023

2024

2025

 

Euro

Euro

Euro

Euro

Verwaltungshaushalt

1.652.150

1.780.850

1.642.850

1.642.850

Vermögenshaushalt

409.000

622.650

466.300

452.950

Gesamthaushalt

2.061.150

2.403.500

2.109.150

2.095.800

(ggf. Abweichungen durch Rundungen)

 

 

3. Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre vorzeitig im laufenden Haushaltsjahr einzugehen.


 

Anlage:

 

Haushaltsplan der von der Stadt Regensburg verwalteten Georg-Hegenauer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022 mit Finanzplan 2021 bis 2025

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1.               Der Haushaltsplan 2022 der von der Stadt Regensburg verwalteten Georg-Hegenauer-Stiftung wird mit den im Entwurf vom 13.10.2021 genannten Beträgen festgestellt.

 

  1. Dem Finanzplan 2021 – 2025 mit den im Entwurf vom 13.10.2021 genannten Beträgen wird zugestimmt.

 

3. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Haushaltsplan (382 KB)