Vorlage - VO/21/18439/51  

 
 
Betreff: Zuschussanträge freier Träger der Jugendhilfe im Bereich der Sozialen Jugendhilfe zum Haushalt 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.11.2021 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Der verwaltungsinterne Entwurf der die Jugendhilfe betreffenden Teile des Haushaltsplan­voranschlags 2022 beinhaltet die von der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie vor­gesehenen Haushaltsansätze und damit auch die Leistungen an freie Träger.

 

Falls für Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen ein Beschluss des Jugendhilfeaus­schusses bzw. des Stadtrates vorliegt, der die Stadt Regensburg auch für 2022 bindet (vertragliche Regelungen nach § 77 SGB VIII), erfolgt keine Aufnahme bei diesem Tages­ordnungspunkt.

 

Zum Haushalt 2022 sind beim Amt für Jugend und Familie nachstehend beschriebene Zuschussanträge freier Träger nach § 74 SGB VIII eingegangen, die auch entscheidungsreif sind.

 

Die Anträge betreffen in förderungs- und haushaltsrechtlicher Hinsicht durchgängig Leistun­gen, bezüglich derer ein Rechtsanspruch des freien Trägers dem Grunde nach (objektive Rechtsverpflichtung der Stadt Regensburg) besteht, so dass eine Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geboten ist.

 

 

  1. Förderung Deutscher Kinderschutzbund, KV Regensburg/Opf. e.V.

 

Mit Schreiben vom 14.03.2021 beantragt der Verein für 2022 einen Mietkostenzuschuss für die Mietzahlungen, die nach dem Umzug ab 01.03.2019 in Räumlichkeiten ins Bürgerstift St. Michael entstehen. Zur Deckung der Kosten für die allgemeinen Aufgaben des Deutschen Kindeschutzbundes in Regensburg erhält der Verein eine Zuwendung aus Mitteln der Aktion Kinderbaum.

Im Jahr 2022 soll der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) daher nur einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 6.000 € erhalten. Hier fallen beim Deutschen Kinderschutzbund seit 2020 Mietzahlungen i.H.v. 14.339,76 € an.

 

Es wird daher vorgeschlagen, für die Förderung des DKSB im Haushaltsjahr 2021 eine Förderung i.H.v. 6.000 € bei der HHSt. 0.4705.7099 einzustellen.

 

 

  1. Förderung Regensburger Eltern e.V.

 

Mit Schreiben vom 24.03.2021 beantragt der Verein für 2022 einen Zuschuss i.H.v. 10.000 € für die allgemeine Förderung der Arbeit des Vereins. In seinem Antragsschreiben begründet der Träger den Mehrbedarf durch die gestiegenen Personalkosten. Die Mitgliederversammlung hat 2019 eine Umstrukturierung beschlossen um die Professionalität weiter zu gewährleisten. Gleichzeitig wird – wie bisher - ein Zuschussbedarf von 2.755,92 € für die Mietkosten im städtischen Gebäude Am Schulbergl 7 in Form einer Mietkostenübernahme angemeldet.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Regensburger Eltern e.V. im Haushaltsjahr 2021 eine Förderung von insgesamt 9.300 € zu gewähren:

  •    Für die allg. Förderung des Vereins 6.500 €
  •    Als Mietkostenzuschuss für die Geschäftsstelle 2.800 €.

 

Eine weitere Zuwendung i.H.v. 5.000 € erhält der Verein aus Mitteln der Aktion Kinderbaum.

 

Die erforderlichen Mittel i.H.v. 9.300 € sollen bei der HHSt. 0.4705.7097 eingestellt werden.

 

 

3. Förderung freier Träger der Familienbildung als Familienstützpunkte (FSP)

 

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration hatte Stadt und Landkreis Regensburg seit Juli 2010 als Modellstandort für ein landesweites Förderprogramm Modellprojekt Familienstützpunkte ausgewählt. Das entsprechende Regelförderprogramm, aus dem das Amt für Jugend und Familie eine jährliche Zuwendung erhält, wurde zum 01.01.2017 letztmalig zum 17.06.2021 fortgeschrieben.

2021 wird die Stadt Regensburg eine Förderung i.H.v. 50.640 € (2020: 48.270 €) erhalten.

In der Stadt Regensburg bestehen aktuell elf Familienstützpunkte in unterschiedlicher Trägerschaft (Kath. Jugendfürsorge (2), Herztöne e.V., Sozialdienst kath. Frauen, EJSA, Arbeiterwohlfahrt, Familienwerkstatt e.V., Evangelisches Bildungswerk, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (2), Stadt Regensburg), die als Familienstützpunkte anerkannt wurden.

Die Familienstützpunkte, mit Ausnahme des Familienstützpunktes der Stadt Regensburg selbst, erhalten seit 2014 jährlich je 3.000 Euro pauschale Verstärkungsmittel als freiwillige Leistung für Angebote der Familienbildung, Referenten, etc. Dies wurde in der Kooperationsvereinbarung zum Betrieb der Familienstützpunkte in der Stadt Regensburg, beschlossen, am 28.09.2017 im Stadtrat (VO/17/13483/51) und in § 5 der Kooperationsvereinbarung (Finanzielle Förderung durch die Stadt Regensburg) festgelegt.

Da die Weiterentwicklung der Familienbildung, insbesondere der Familienstützpunkte, intendiert ist, sind weiterhin Verstärkungsmittel für elf Familienstützpunkte i.H.v. insgesamt 33.000 € auf der HHSt. 0.4705.7099 vorgesehen.

 

 

4. Förderung von Initiativ- und Selbsthilfegruppen in der Kinder- und Jugendhilfe

 

In § 4 Abs. 3 SGB VIII ist die Zusammenarbeit mit und die Unterstützung von Initiativ- und Selbsthilfegruppen normiert. § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII regelt, dass nur eine auf Dauer angelegte Förderung die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII voraussetzt. Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist (§ 75 Abs. 2 SGB VIII). Daraus folgt, dass Initiativgruppen mit einer Tätigkeit bis zu drei Jahren, auch ohne Anerkennung, gefördert werden können.

 

Die Situation der Jugendhilfe ist durch ein vielseitiges und plurales Angebot gekennzeich­net, wobei auch kurzfristig geplante und durchgeführte Aktivitäten sinnvoll sind. Auch in den nächsten Jahren sollen daher neue Träger die Möglichkeit erhalten Initiativen und Projekte auf den Weg zu bringen bzw. zu erproben. Eine unveränderte Förderung i.H.v. 5.000 € im Haushalt 2020 scheint deshalb bedarfsgerecht (HHSt. 4705.7097).

Die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel trifft die Oberbürgermeisterin im Einzelfall auf Vorschlag des Amtes für Jugend und Familie.

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligung und dem Stadtrat, im Haushalt 2022 für die nachstehenden freien Träger der Jugendhilfe zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfe-gesetzes im Bereich der Sozialen Jugendhilfe folgende Zuschüsse nach § 74 SGV VIII einzuplanen:

 

1. an den Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Regensburg/Opf. e.V. 

    Mietkostenzuschuss Geschäftsstelle (Am Singrün 2a) 6.000 €

2. an den Regensburger Eltern e.V.

  •         allg. Förderung der Regensburger Eltern   6.500 €
  •         Mietkostenzuschuss Geschäftsstelle (Am Schulbergl 7) 2.800 €

3. für Familienbildung im Rahmen der Familienstützpunkte 33.000 €

4. zur Förderung von Initiativ- und Selbsthilfegruppen in der Jugendhilfe 5.000 €

 

Die Aufnahme in den Haushaltsplan 2022 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel

 

Der Stadtrat wird voraussichtlich im September 2022 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden.