Vorlage - VO/21/18451/66  

 
 
Betreff: Festlegung einer Frist zur Durchführung der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Westlich der Bachgasse" bis zum 31.12.2036
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
23.11.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
02.12.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Das Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“ wurde mit Veröffentlichung der Sanierungssatzung vom 02. Mai 1995 im Amtsblatt der Stadt Regensburg Nr. 19 vom 08. Mai 1995 rmlich festgelegt.

Als Ergebnis der Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen wurden die Behebung folgender städtebaulicher Missstände als Sanierungsziele formuliert:

- die Erhaltung und Erneuerung von sanierungsbedürftigen Anwesen,

- die Verbesserung des Wohnumfeldes,

- die Verbesserung der Verkehrssituation,

- die Neugestaltung von Straßen und Plätzen,

- die Anwendung der Grundsätze zum Sozialplan von 1977.

 

Eine Regelung zur Fristbeschränkung für die Fertigstellung der geplanten Maßnahmen bestand im Jahr 1995 nicht. Mit dem am 01. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) wurde festgelegt, dass Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des §162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 aufzuheben sind,  es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden (§235 Abs. 4 BauGB).

Dementsprechend soll die Frist zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen durch Beschluss verlängert werden, da die Sanierung innerhalb der bestehenden Frist nicht abgeschlossen werden konnte und nach wie vor städtebauliche Probleme und Missstände bestehen, die beseitigt werden sollen.

 

 

 

Begründung

 

 

Bauliche Maßnahmen

Zu Beginn des Sanierungsprozesses wiesen rund ein Viertel der etwa 280 Anwesen im Sanierungsgebiet einen sanierungsbedürftigen oder stark sanierungsbedürftigen Zustand auf. Seitdem wurden ca. 50% der Anwesen saniert. Einige Gebäude, die sich zu Beginn der Sanierung in einem mittleren Erhaltungszustand befanden, sind heute bereits stark sanierungsbedürftig. Die Lenkung von Investitionen in die Erhaltung und Erneuerung sanierungsbedürftiger Anwesen bleibt somit mittel- bis langfristig weiterhin eine der zentralen Aufgaben im Sanierungsgebiet.

r den Gebäudekomplex des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses werden seit einiger Zeit Überlegungen zu Folgenutzungen angestellt. Bei passenden Nutzungen können die Attraktivität und Lebendigkeit des Quartieres erheblich gesteigert und für Teilbereiche auch Städtebaufördermittel eingesetzt werden.

 

 

Grün und Innenhofgestaltung

Die Freimachung verbauter Gärten und Höfe und die Begrünung dieser Bereiche sowie die Bereitstellung von Spielmöglichkeiten für Kinder erfolgt in der Regel im Zuge von Einzelsanierungen. Bei rund 50% der Anwesen im Gebiet wurden bisher keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Dem entsprechend wird festgestellt, dass es im Rahmen der städtebaulichen Sanierung mittel- bis langfristig noch große Potenziale im Bereich der Wohnumfeldverbesserung gibt, die es zukünftig zu beheben gilt.

 

 

Klimaschutz und Klimaresilienz

Ein wesentlicher Aspekt der städtebaulichen Entwicklung, der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht in der heutigen Dringlichkeit gesehen wurde, ist die Klimaresilienz. Teilaspekte, wie die bereits genannte Begrünung (Dächer von Nebengebäuden und Fassaden), sind dabei ebenso zu betrachten wie die Themen der baulichen energetischen Erneuerung, des Starkregenmanagements und auch des Hitzemanagements.

 

 

Ruhender und fließender Verkehr

Attraktive Straßen und Plätze im Quartier tragen wesentlich zur Lebensqualität im Sanierungsgebiet bei und lösen erfahrungsgemäß private Folgeinvestitionen im Gebiet aus. Im Zuge der städtebaulichen Sanierung ist nach wie vor geplant, den Durchgangsverkehr auf der Trasse St.-Peters-Weg, Emmeramsplatz, Marschallstraße, Ägidienplatz, Waffnergasse, Eck zum Vaulschink und Roter-Lilien-Winkel deutlich zu reduzieren. Die konkrete Umsetzung dieses Sanierungsziels steht in engem Zusammenhang mit dem sich derzeit in der Entwicklung befindlichen Verkehrskonzept für die Altstadt und konnte daher bisher noch nicht verwirklicht werden.

Auch im Bereich des ruhenden Verkehrs wurde bislang keine wesentliche Verbesserung erzielt. Eine Reduzierung des hohen Fahrzeugbestands im Sanierungsgebiet ist kurzfristig nicht zu erwarten. Die einzelnen Maßnahmen im öffentlichen Raum (Errichtung des Bischof-Sailer-Denkmals, Ansiedlung von Freisitzen auf dem Gutenbergplatz etc.) innerhalb des Sanierungsgebiets haben das Stellplatzdefizit und damit den Parkdruck weiter verstärkt. Die geplante Errichtung einer Quartierstiefgarage im Bereich des ehemaligen Löschwasserbeckens unter dem Emmeramsplatz würde erheblich zur Entlastung des Parkdrucks beitragen. Hierzu wurde seitens des Stadtplanungsamts eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet. Unter Berücksichtigung des erforderlichen Investitionsvorbereitungszeitraumes und der notwendigen Abstimmung des städtischen Haushalts ist mit der Fertigstellung der Quartierstiefgarage erst 2027 zu rechnen.

 

Bisher ebenfalls nicht vollumfänglich erreicht werden konnten die Ziele für die Neugestaltung von Straßen und Plätzen. Lediglich die Drei-Mohren-Straße sowie die Rote-Hahnen-Gasse wurden im Rahmen der städtebaulichen Sanierung im Gebiet neugestaltet.

Die beabsichtigte gestalterische und funktionale Aufwertung der Platzfolge Emmeramsplatz Ägidienplatz ist eng verbunden mit der Errichtung einer Quartierstiefgarage und hat eine herausgehobene Bedeutung für das gesamte Sanierungsgebiet Westlich der Bachgasse.

Auch die geplante Neugestaltung der Achse Glockengasse/ Am Ölberg stellt als wichtige Nord-Süd-Verbindung im Gebiet eine längerfristige Maßnahme dar.

 

Voraussetzung für die noch ausstehenden Maßnahmen ist die Neuordnung des ruhenden Verkehrs. Nur die Schaffung von Ersatzstellplätzen für die im Rahmen der geplanten Neugestaltungsmaßnahmen entfallenden Bewohnerstellplätze ermöglicht eine grundlegende Aufwertung der zentralen öffentlichen Räume im Gebiet. Mit der Behebung dieser städtebaulichen Missstände kann erst im Zusammenhang mit der Quartierstiefgarage begonnen werden. Für die Realisierung der oben genannten Maßnahmen ist ein zeitlicher Rahmen von ca. neun bis zehn Jahren anzunehmen, da auch hier Planungs- und Finanzierungszeiträume entscheidende Faktoren sind.

 

 

Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die wesentlichen Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“ noch nicht oder nur unvollständig erreicht sind. Die zu Beginn des Sanierungsprozesses festgestellten städtebaulichen Missstände konnten erst zu einem Teil gemindert werden. Die altstadttypischen städtebaulichen Verhältnisse, insbesondere die verkehrliche Situation im beengten innerstädtischen Umfeld, bedingen einen deutlich höheren Planungs- und Abstimmungsaufwand.

Die Realisierung städtebaulicher Verbesserungsmaßnahmen ist ein langfristiger Prozess.  Deshalb ist die Verlängerung der bisherigen Sanierungsfrist um weitere 15 Jahre angemessen.

 

 

Maßnahmen- und Kostenplan

Ausgehend von einer Verlängerung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“ um 15 Jahre sind folgende Sanierungs- und Ordnungsmaßnahmen vorgesehen. Die Planung und Umsetzung der dargestellten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich entsprechender Maßnahmenbeschlüsse durch den Stadtrat sowie der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.

 

Kurz- bis mittelfristige Maßnahmen

Kosten

Neugestaltung An der Hülling

ca. 350.000 €

Interessenbekundungsverfahren für die Quartierstiefgarage Emmeramsplatz

-

Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts in Varianten für den Bereich Emmeramsplatz Ägidienplatz, ggf. Planungswettbewerb

verwaltungsintern (ggf. Kosten Planungswettbewerb)

Mittel- bis langfristige Maßnahmen

Kosten

Errichtung Quartierstiefgarage Emmeramsplatz

ca. 6,8 Mio. € oder Realisierung durch Dritte

Quartierstreff Bruderhauskirche

ca. 600.000 €

Neugestaltung Platzfolge Emmeramsplatz-Ägidienplatz

ca. 9 Mio. €

Neugestaltung Alte Manggasse

ca. 400.000 €

Neugestaltung Silberne-Fisch-Gasse

ca. 1 Mio. €

Neugestaltung Glockengasse/ Am Ölberg

ca. 2 Mio. €

 

 

Fristverlängerung

Da die städtebauliche Sanierung weiterverfolgt werden soll, wird dem Stadtrat empfohlen, die Frist zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen auf weitere 15 Jahre festzulegen und die Satzung der Stadt Regensburg zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Westlich der Bachgasse“ vom 08. Mai 1995 gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB bis zum 31. Dezember 2036 zu verlängern.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Stadt Regensburg beschließt die Festlegung einer Sanierungsfrist für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“ bis zum 31.12.2036.
  3. Der Beschluss zur Festlegung einer Sanierungsfrist für das Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“ ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Plan Abgrenzung Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“

Anlage 2: Plan Städtebaulicher Rahmenplan

Anlage 3: Formular zum Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Plan Abgrenzung Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“ (1937 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Städtebaulicher Rahmenplan (600 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3: Formular zum Klimavorbehalt (1948 KB)