Sachverhalt: Die Förderung und
Attraktivitätssteigerung des ÖPNV ist ein elementares Ziel der Verkehrs- und Entwicklungsplanung der Stadt
Regensburg und im Verkehrsentwicklungsplan von 1997 sowie im Regensburg-Plan
2005 verankert. Ein Handlungsfeld in diesem Zusammenhang ist der Bau von
Park-and-ride-Anlagen. Park-and-ride-Anlagen sind Parkflächen, die einer
Haltestelle von öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Bahnhof/Haltepunkt für
einen gebrochenen Zielverkehr zugeordnet sind. Die Nutzer können dort ihr
Fahrzeug abstellen und anschließend die Fahrt mit dem öffentlichen
Verkehrsmittel zum Ziel fortsetzen. Im
Verkehrsentwicklungsplan von 1997 wird von einem Bedarf von ca. 5.000
Park-and-ride-Stellplätzen davon 3.000 im Stadtgebiet (im Norden und Süden der
Stadt). Weitere 2.000 Stellplätze sollen im Umland entlang der Bahnstrecken
verwirklicht werden. Über den aktuellen Stand der Park-and-ride-Planung im
Stadtgebiet berichtet die Verwaltung in einer gesonderten Vorlage. Zur
Verbesserung der Schnittstellen hat der Freistaat Bayern mit der DB AG 1998 ein
umfangreiches Schnittstellenprogramm zur Schaffung attraktiver Umsteigeanlagen
in Bayern verabredet. Für den Bereich des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV)
wurde ein solches Programm: „Erweiterung von Park-and-ride-Anlagen und
Bahnhofsmodernisierung im Bereich des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV)“ am
29. März 1999 aufgelegt. Der Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der DB
AG enthält die Schaffung von 765 zusätzlichen Park-and-ride- sowie 585
Bike-and-ride-Stellplätzen im Bereich des RVV. Eine
entsprechende Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bayerischen
Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der
DB AG mit einem Investitionsvolumen von rd. 5 Mio. Euro sieht vor, dass der
Freistaat Bayern für das Projekt Zuwendungen aus dem Landesprogramm des
Gemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) im gesetzlich höchstmöglichen
Umfang zur Verfügung stellt und die nicht durch Investitionszuschüsse nach dem
GVFG gedeckten zuwendungsfähigen Kosten durch Gegenfinanzierung aus Mitteln des
Finanzausgleichsgesetzes übernimmt (= 100 % - Finanzierung). Zuwendungsfähig
sind die Baukosten, die nicht über den vom Freistaat festgelegten Pauschalsätzen
je Stellplatz (PKW = 4.100 €, Krad = 1.300 €, Rad = 600 €) liegen. Entstehen
aus städtebaulichen oder gestalterischen Gründen höhere Kosten, dann müssen
diese von der Kommune übernommen werden. Für die Planung und den Bau der
einzelnen Projekte ist die DB AG bzw. die DB Station & Service AG als
Tochter der DB AG zuständig. Die jeweiligen Gemeinden müssen die anfallenden
Folgekosten (Unterhalt, Reinigung, Winterdienst, Beleuchtung, Wegweisung usw.)
übernehmen. Von den
insgesamt 20 Maßnahmen im RVV-Gebiet liegt eine im Stadtgebiet von Regensburg.
Der Bahnhof Regensburg-Prüfening soll eine Park-and-ride- und
Bike-and-ride-Anlage erhalten. Die Anlage verfügt über 26 Pkw- und 10
Kradstellplätze sowie 28 Stellplätze für Räder. Zur Regelung der Rechte und
Pflichten im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung und Finanzierung des
Bauvorhabens wurde eine Vereinbarung zwischen DB Station & Service und der
Stadt Regensburg unterzeichnet. Der Planungsausschuss hat der Vereinbarung in
seiner Sitzung am 04.05.2006 zugestimmt. Mit
Schreiben vom 11.05.2006 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie eine Aufstockung des Rahmenvertrages zum
Bau/Ausbau von Park-and-ride-Anlagen sowie weiterer baulicher Verbesserungen an
Bahnhöfen, Haltestellen und Haltepunkten des Schienenpersonennahverkehrs im
Bereich des RVV-Gebietes befürwortet. Ferner wird die Errichtung einer
Park-and-ride-Anlage am Haltepunkt Regensburg-Burgweinting ausdrücklich in die
Finanzierung einbezogen. Damit kann die seit geraumer Zeit geplante
Park-and-ride-Anlage am neuen Haltepunkt Regensburg-Burgweinting realisiert
werden. Mit der
Planung der Anlage wurde von DB Station & Service das Ingenieurbüro Kehrer
beauftragt. Die Maßnahme beinhaltet auf Burgweintinger Seite eine
Park-and-ride-Anlage mit 30 Pkw-Stellplätzen und 8 Krad- und 42
Fahrradabstellplätzen. Auf Hartinger Seite sind 20 Pkw-Stellplätze und 8 Krad-
und 42 Fahrradabstellplätze geplant. Die
Teilung der P+R-Anlagen auf die beiden Ortsteile ist erforderlich, da die
sogenannte Hartinger Unterführung ab 23. Oktober 2006 für den MIV gesperrt wird
und nur mehr dem Bus-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr dient. Die
Entwurfs-Planung wurde mit den städtischen Dienststellen abgestimmt. Aufgrund
der Kostenschätzung betragen die Baukosten ca. 263.000 Euro und die
Planungskosten ca. 35.000 Euro. Von den Planungskosten muss die Stadt den
nichtzuwendungsfähigen Anteil von derzeit 21.800 Euro übernehmen.
Haushaltsmittel für die Kostenbeteiligung der Stadt stehen zur Verfügung
(Haushaltsrest in Höhe von 25.000 Euro bei HhSt. 1.6157.9869). Der jährliche
Unterhaltungsaufwand dürfte bei ca. 14.500 Euro(Winterdienst, Reinigung,
Beleuchtung usw.) liegen. Der Baubeginn der Anlage ist für das Kalenderjahr
2007 vorgesehen, sie wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2007
fertig gestellt. Wie bereits
bei der Park-and-ride-Anlage Bahnhof Regensburg-Prüfening ist für die weitere
Bearbeitung der Maßnahme – Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) - die
Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der DB Station & Service AG und
der Stadt Regensburg erforderlich. Die als Anlage beiliegende Vereinbarung
wurde mit den zuständigen städtischen Dienststellen mehrfach abgestimmt. Zusammenfassend
kann festgestellt werden, dass die Stadt Regensburg im Gegenzug für die
Erstellung der Park-and-ride- und Bike-and-ride-Anlage folgende Regelungen
akzeptiert und Verpflichtungen eingeht:
Auf der Grundlage der Kostenschätzung liegen die
nichtzuwendungsfähigen Planungskosten derzeit bei 21.800 Euro.
Die benötigten Grundstücke sind bereits im Eigentum der DB
AG (OT Harting) und der Stadt Regensburg (OT Burgweinting).
Insgesamt wird voraussichtlich ein jährlicher Unterhaltungsaufwand
in Höhe von ca. 14.500 Euro entstehen. Der Winterdienst kann bedingt durch die
frühen Räumzeiten nicht vom Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und
Fuhrpark der Stadt übernommen werden. Ein privates Unternehmen bietet einen
Winterdienst als Laufzeitpauschale (Nov. – April) bei einer Fläche von ca.
1.000 m² für 2.250 Euro oder pro Einsatz für 50 Euro an.
Die DB AG steht auf dem Standpunkt, dass mit der Regionalisierung
des ÖPNV die Zuständigkeit für die Schnittstellen den Kommunen übertragen
wurde. Die im RVV-Vertrag - im gegenseitigem Einvernehmen – hiervon abweichende
Regelung (Baulastträger ist hier die DB AG), entbindet die Kommune nicht von
der grundsätzlichen Zuständigkeit. Die Stadt ist bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses daher verpflichtet, die Teile der P&R/B&R-Anlage,
die sich auf Grundstücken der DB AG befinden, auf ihre Kosten zu beseitigen. Insgesamt empfiehlt
die Verwaltung den Abschluss der Vereinbarung. Die Stadt Regensburg erhält für
eine relativ geringe finanzielle Beteiligung eine Park-and-ride- und
Bike-and-ride-Anlage, die den ÖPNV bzw. SPNV attraktiver macht. Die
Burgweintinger/Innen erhalten eine neue Zugangsmöglichkeit zum SPNV und der SPNV
kann über kürzere Wege mit dem allgemeinen ÖPNV verknüpft werden. Der
Ausschuss beschließt: Der Ausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis. Der
Ausschuss stimmt der vorgelegten Vereinbarung über den Bau einer Park-and-ride-
und Bike-and-ride-Anlage am Haltepunkt Regensburg-Burgweinting zu. Anlagen: 1
Vereinbarung mit 3 Lageplänen |
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