Vorlage - VO/06/1870/061  

 
 
Betreff: Vereinbarung über den Bau einer Park-and-ride-Anlage für den Schienenpersonennahverkehr am Haltepunkt Regensburg-Burgweinting

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
07.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Die Förderung und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV ist ein elementares Ziel der Verkehrs- und Entwicklungsplanung der Stadt Regensburg und im Verkehrsentwicklungsplan von 1997 sowie im Regensburg-Plan 2005 verankert. Ein Handlungsfeld in diesem Zusammenhang ist der Bau von Park-and-ride-Anlagen. Park-and-ride-Anlagen sind Parkflächen, die einer Haltestelle von öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Bahnhof/Haltepunkt für einen gebrochenen Zielverkehr zugeordnet sind. Die Nutzer können dort ihr Fahrzeug abstellen und anschließend die Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zum Ziel fortsetzen.

 

Im Verkehrsentwicklungsplan von 1997 wird von einem Bedarf von ca. 5.000 Park-and-ride-Stellplätzen davon 3.000 im Stadtgebiet (im Norden und Süden der Stadt). Weitere 2.000 Stellplätze sollen im Umland entlang der Bahnstrecken verwirklicht werden. Über den aktuellen Stand der Park-and-ride-Planung im Stadtgebiet berichtet die Verwaltung in einer gesonderten Vorlage.

 

Zur Verbesserung der Schnittstellen hat der Freistaat Bayern mit der DB AG 1998 ein umfangreiches Schnittstellenprogramm zur Schaffung attraktiver Umsteigeanlagen in Bayern verabredet. Für den Bereich des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV) wurde ein solches Programm: „Erweiterung von Park-and-ride-Anlagen und Bahnhofsmodernisierung im Bereich des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV)“ am 29. März 1999 aufgelegt. Der Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der DB AG enthält die Schaffung von 765 zusätzlichen Park-and-ride- sowie 585 Bike-and-ride-Stellplätzen im Bereich des RVV.

Eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der DB AG mit einem Investitionsvolumen von rd. 5 Mio. Euro sieht vor, dass der Freistaat Bayern für das Projekt Zuwendungen aus dem Landesprogramm des Gemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) im gesetzlich höchstmöglichen Umfang zur Verfügung stellt und die nicht durch Investitionszuschüsse nach dem GVFG gedeckten zuwendungsfähigen Kosten durch Gegenfinanzierung aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes übernimmt (= 100 % - Finanzierung).

 

Zuwendungsfähig sind die Baukosten, die nicht über den vom Freistaat festgelegten Pauschalsätzen je Stellplatz (PKW = 4.100 €, Krad = 1.300 €, Rad = 600 €) liegen. Entstehen aus städtebaulichen oder gestalterischen Gründen höhere Kosten, dann müssen diese von der Kommune übernommen werden. Für die Planung und den Bau der einzelnen Projekte ist die DB AG bzw. die DB Station & Service AG als Tochter der DB AG zuständig. Die jeweiligen Gemeinden müssen die anfallenden Folgekosten (Unterhalt, Reinigung, Winterdienst, Beleuchtung, Wegweisung usw.) übernehmen.

 

Von den insgesamt 20 Maßnahmen im RVV-Gebiet liegt eine im Stadtgebiet von Regensburg. Der Bahnhof Regensburg-Prüfening soll eine Park-and-ride- und Bike-and-ride-Anlage erhalten. Die Anlage verfügt über 26 Pkw- und 10 Kradstellplätze sowie 28 Stellplätze für Räder. Zur Regelung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung und Finanzierung des Bauvorhabens wurde eine Vereinbarung zwischen DB Station & Service und der Stadt Regensburg unterzeichnet. Der Planungsausschuss hat der Vereinbarung in seiner Sitzung am 04.05.2006 zugestimmt.

 

Mit Schreiben vom 11.05.2006 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie eine Aufstockung des Rahmenvertrages zum Bau/Ausbau von Park-and-ride-Anlagen sowie weiterer baulicher Verbesserungen an Bahnhöfen, Haltestellen und Haltepunkten des Schienenpersonennahverkehrs im Bereich des RVV-Gebietes befürwortet. Ferner wird die Errichtung einer Park-and-ride-Anlage am Haltepunkt Regensburg-Burgweinting ausdrücklich in die Finanzierung einbezogen. Damit kann die seit geraumer Zeit geplante Park-and-ride-Anlage am neuen Haltepunkt Regensburg-Burgweinting realisiert werden.

 

Mit der Planung der Anlage wurde von DB Station & Service das Ingenieurbüro Kehrer beauftragt. Die Maßnahme beinhaltet auf Burgweintinger Seite eine Park-and-ride-Anlage mit 30 Pkw-Stellplätzen und 8 Krad- und 42 Fahrradabstellplätzen. Auf Hartinger Seite sind 20 Pkw-Stellplätze und 8 Krad- und 42 Fahrradabstellplätze geplant.  Die Teilung der P+R-Anlagen auf die beiden Ortsteile ist erforderlich, da die sogenannte Hartinger Unterführung ab 23. Oktober 2006 für den MIV gesperrt wird und nur mehr dem Bus-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr dient. Die Entwurfs-Planung wurde mit den städtischen Dienststellen abgestimmt. Aufgrund der Kostenschätzung betragen die Baukosten ca. 263.000 Euro und die Planungskosten ca. 35.000 Euro. Von den Planungskosten muss die Stadt den nichtzuwendungsfähigen Anteil von derzeit 21.800 Euro übernehmen. Haushaltsmittel für die Kostenbeteiligung der Stadt stehen zur Verfügung (Haushaltsrest in Höhe von 25.000 Euro bei HhSt. 1.6157.9869). Der jährliche Unterhaltungsaufwand dürfte bei ca. 14.500 Euro(Winterdienst, Reinigung, Beleuchtung usw.) liegen. Der Baubeginn der Anlage ist für das Kalenderjahr 2007 vorgesehen, sie wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2007 fertig gestellt.

 

 

Wie bereits bei der Park-and-ride-Anlage Bahnhof Regensburg-Prüfening ist für die weitere Bearbeitung der Maßnahme – Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) - die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der DB Station & Service AG und der Stadt Regensburg erforderlich. Die als Anlage beiliegende Vereinbarung wurde mit den zuständigen städtischen Dienststellen mehrfach abgestimmt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Stadt Regensburg im Gegenzug für die Erstellung der Park-and-ride- und Bike-and-ride-Anlage folgende Regelungen akzeptiert und Verpflichtungen eingeht:

 

  • § 3 „Es wird kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Stattdessen stellt die DB AG Antrag auf Plangenehmigung nach AEG § 18 (2) beim Eisenbahn-Bundesamt.“

 

  • § 4 Baulastträger der Maßnahme ist die DB AG.

 

  • § 5 (1) Die Kosten für die Erstellung werden , soweit zuwendungsfähig, aus Mitteln nach GVFG i.V.m. RZ-ÖPNV bzw. aus Mitteln des FAG finanziert.

 

  • § 5 (2) Nichtzuwendungsfähige Planungskosten der Maßnahme nach § 2 (1) trägt die Stadt.

 

Auf der Grundlage der Kostenschätzung liegen die nichtzuwendungsfähigen Planungskosten derzeit  bei 21.800 Euro.

 

  • § 5 (3) „Sollten nichtzuwendungsfähige Baukosten bei der Ausführungsplanung festgestellt werden, ist eine einvernehmliche Regelung zur Finanzierung dieser Kosten zwischen den Vertragsparteien vor Baubeginn zu treffen.“

 

  • § 6 Abs. 1 „Beide Vertragspartner stellen die in ihrem Besitz befindlichen Grundstücke kostenlos für die notwendigen Baumaßnahmen nach § 2 (1) zur Verfügung. Die DB AG wird nach Fertigstellung der Maßnahmen gemäß § 2 (1) Eigentümer der Anlage.“

 

Die benötigten Grundstücke sind bereits im Eigentum der DB AG (OT Harting) und der Stadt Regensburg (OT Burgweinting).

 

  • § 6 (2) „Die Stadt ist zuständig für Erhaltung, Unterhaltung, Instandsetzung, Verkehrssicherungspflicht, Betrieb der Beleuchtung, Reinigung, Winterdienst und Gründienst der Anlagen nach § 2 Abs. (1).

 

Insgesamt wird voraussichtlich ein jährlicher Unterhaltungsaufwand in Höhe von ca. 14.500 Euro entstehen. Der Winterdienst kann bedingt durch die frühen Räumzeiten nicht vom Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark der Stadt übernommen werden. Ein privates Unternehmen bietet einen Winterdienst als Laufzeitpauschale (Nov. – April) bei einer Fläche von ca. 1.000 m² für 2.250 Euro oder pro Einsatz für 50 Euro an.

 

  • § 9 (1) „Der Vertrag gilt ab Unterzeichnung der Vereinbarung und endet 25 Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahme. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere zwei Jahre, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner 12 Monate vor Vertragsablauf kündigt.“

 

  • § 9 (3) „Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Stadt verpflichtet, die Teile der P&R/B&R-Anlage, die sich auf Grundstücken befinden, die im Eigentum der DB AG stehen, auf eigene Kosten zu beseitigen.“

 

Die DB AG steht auf dem Standpunkt, dass mit der Regionalisierung des ÖPNV die Zuständigkeit für die Schnittstellen den Kommunen übertragen wurde. Die im RVV-Vertrag - im gegenseitigem Einvernehmen – hiervon abweichende Regelung (Baulastträger ist hier die DB AG), entbindet die Kommune nicht von der grundsätzlichen Zuständigkeit. Die Stadt ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses daher verpflichtet, die Teile der P&R/B&R-Anlage, die sich auf Grundstücken der DB AG befinden, auf ihre Kosten zu beseitigen.

 

 

Insgesamt empfiehlt die Verwaltung den Abschluss der Vereinbarung. Die Stadt Regensburg erhält für eine relativ geringe finanzielle Beteiligung eine Park-and-ride- und Bike-and-ride-Anlage, die den ÖPNV bzw. SPNV attraktiver macht. Die Burgweintinger/Innen erhalten eine neue Zugangsmöglichkeit zum SPNV und der SPNV kann über kürzere Wege mit dem allgemeinen ÖPNV verknüpft werden.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss stimmt der vorgelegten Vereinbarung über den Bau einer Park-and-ride- und Bike-and-ride-Anlage am Haltepunkt Regensburg-Burgweinting zu.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Vereinbarung mit 3 Lageplänen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung HP Burgweinting_15_09_06 (175 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_1_Vereinbarung 16.10.2006 (770 KB)    
Anlage 3 3 Anlage _2 _Vereinbarung 16.10.2006 (764 KB)    
Anlage 4 4 Anlage_ 3 _Vereinbarung 16.10.2006 (2431 KB)