Vorlage - VO/21/18488/67  

 
 
Betreff: Umbau und Neubestockung des städtischen Weinbergs
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
01.12.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Sachverhalt: 

 

  1.                Ausgangssituation

 

Der städtische Weinberg im Stadtteil Winzer besteht aus zwei Teilen mit einer Gesamtfläche von ca. 6.600 m². Der südliche Teilbereich hat ein Alter von etwa 27 Jahren, die nördliche Teilfläche ist ca. 21 Jahre alt. Insgesamt sind die Flächen mit 2.170 Rebstöcken bestockt. Die Sorten Müller-Thurgau, Dornfelder und Regent bilden die wesentlichen Anteile im Bestand, vier weitere Sorten ergänzen diesen mit geringen Anteilen.

Die Bewirtschaftung des Weinbergs erfolgt seit seinem Bestehen zu großen Teilen durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Weinberggruppe, die sich aus aktiven und ehemaligen Mitarbeitern des Gartenamts, aus sonstigen Mitarbeitern der Stadtverwaltung und weiteren am Weinbau Interessierten zusammensetzt. Daneben werden die Arbeiten für den Pflanzenschutz sowie im Weinkeller zum Ausbau des Weins durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unterhaltsabteilung des Gartenamts erledigt.

Zum Pflanzenschutz der Weinstöcke wurden bis zum Jahr 2020 synthetische Fungizide (Mittel zur Pilzbekämpfung) eingesetzt. Pflanzenschutzmittel zur Insektenbekämpfung (Insektizide) sowie zur Unkrautbekämpfung (Herbizide) kamen bisher nicht zum Einsatz.

Als Hauptabnehmer der Ernteerträge sind Abteilungen des Alten Rathauses, das im Zweijahresrhythmus stattfindende Wein- und Kulturfest sowie unregelmäßig der Hofverkauf zur Weihnachtszeit an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung zu nennen.

Mit Schreiben vom 29.03.2016 beantragte die SPD-Stadtratsfraktion die Behandlung des Antrags „Regensburg pestizid- und herbizidfrei“. In der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 27.04.2016 wurde der Antrag u.a. mit folgendem Beschlussvorschlag behandelt:

Der Stadtrat setzt sich dafür ein, auf Flächen, die im Eigentum der Stadt oder von der Stadt verwalteter Stiftungen stehen und solchen, die als Dauerkleingartenanlagen im Stadtgebiet genutzt werden, auf den Einsatz von Pestiziden und Herbiziden in der Regel zu verzichten.

Weiter fasste der Grundstücksausschuss in seiner Sitzung am 26.06.2018 den Beschluss, in Pachtverträgen von landwirtschaftlich genutzten Flächen, die im Eigentum der Stadt oder von der Stadt verwalteter Stiftungen stehen, grundsätzlich einen Verzicht auf die Verwendung von Pestiziden und Herbiziden zu vereinbaren. Dies betrifft künftig abzuschließende Verträge (Neuverpachtung oder Fortführung auslaufender Verträge).

In einer Besprechung am 22.10.2018 teilte Herr Bürgermeister Huber mit, dass der entsprechende Beschluss auch am Weinberg umgesetzt werden muss und die Biolandwirtschaft weiter gefördert werden soll. Die Amtsleitung des Gartenamts berichtet in dieser Besprechung, dass im städtischen Weinberg synthetische Fungizide eingesetzt werden, und wies darauf hin, dass mit erheblichen Ertragsausfällen bis hin zum vollständigen Ausfall einer Jahresernte zu rechnen sei, wenn auf deren Einsatz künftig verzichtet werden soll.

Dieses befürchtete Ertragsausfallrisiko ist damit zu begründen, dass von den 2170 Rebstöcken des städtischen Weinbergs alle, bis auf 600 Stöcke der Rebsorte Regent, anfällig für Mehltau (Oidium) und den Falschen Mehltau (Peronospora) sind.

Diese Pilzerkrankungen können sich ohne Gegenmaßnahmen binnen weniger Tage stark ausbreiten. Ein Befall gefährdet nicht nur die Qualität der Trauben sondern birgt eben auch das Risiko sehr großer bis kompletter Ertragsausfälle.

Neben den zuvor bezeichneten Pilzerkrankungen besteht zusätzlich eine hohe Belastung durch Grauschimmel (Botrytis), der sowohl die Weinblüte (Gescheine), als auch die Beerenstiele und Früchte befällt.

Um diesen Pilzerkrankungen vorzubeugen brachte das Gartenamt bisher in der Zeit von April bis September, je nach Witterung 4 - 7 mal jährlich, nach den Empfehlungen der Bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau, wie bereits erwähnt, synthetische Fungizide aus.

Mit Beginn der Vegetationsperiode des Jahres 2021 wurde nun erstmals auf den Einsatz synthetischer Fungizide verzichtet. Stattdessen wurde Kupfersulfat in hoher Dosierung und Frequenz zur Pilzbehandlung ausgebracht. Gegen den Grauschimmelbefall konnten alternativ nur biologische Alternativen von deutlich geringerem Wirkungsgrad verwendet werden. Aufgrund der Anwendungsvorgaben für den biologischen Pflanzenschutz und die häufigen Niederschläge in den Sommermonaten des Jahres 2021 musste der Pflanzenschutz mit 16 Spritzungen durchgeführt werden. Trotz dieses dreifach höheren Arbeitseinsatzes kam es aufgrund der hohen Anfälligkeit der bestehenden Rebsorten und der deutlich geringeren Wirkung der alternativen Pflanzenschutzmittel zu einem frühen und schnell fortschreitenden Befall mit den genannten Pilzerkrankungen. Dieser hat letztlich dazu geführt, dass es im Jahr 2021 zu einem hundertprozentigen Ernteausfall gekommen ist.

 

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Wesentliche Gründe für den totalen Ertragsausfall waren neben dem ungünstigen Witterungsverlauf und den geringen Erfahrungswerten in der ökologischen Weinbergbewirtschaftung vor allem die zu dichte Bestockung des Weinbergs (Abstand der Rebzeilen und der Weinstöcke untereinander) und die hohe Empfindlichkeit der vorhandenen Rebsorten für einen Pilzbefall.

Soll die ökologische Bewirtschaftung des Weinbergs weiterhin ohne den Einsatz von synthetischen Fungiziden beibehalten werden, ist eine relativ gesicherte Ertragsstabilität nur dadurch zu gewährleisten, dass die Weinbergsfläche neu bestockt wird. Dazu sind alle bisherigen Weinstöcke mit Ausnahme der Rotweinsorte Regent zu roden. Letztere soll zunächst in der vorhandene Weinbergstruktur mit ca. 600 Weinstöcken erhalten werden, da diese eine geringere Befallsempfindlichkeit gegen Pilzerkrankungen als die sonstigen Bestandsorten aufweist.

Eine Neubestockung der beiden Teilflächen des Weinbergs soll mit sogenannten pilzwiderstandsfähigen neuen Sorten erfolgen. Um diese Widerstandsfähigkeit zu stabilisieren, muss auch der Abstand der Rebzeilen und der Pflanzabstand der Weinstöcke erhöht werden. Damit wird ein schnelleres Abtrocknen der Weinstöcke nach Niederschlägen gewährleistet, was eine unverzichtbare begleitende Maßnahme im alternativen Pflanzenschutz darstellt.

Mit dieser Neubestockung ist der Abstand der Rebzeilen von derzeit 1,9 m auf 2,5 m zu erweitern, womit auch durch einen größeren Stockabstand die Anbaufläche je Weinstock von ca. 2,2 auf 2,9 m² steigt. Die Neubestockung in der beschriebenen Weise bedingt weiter, dass die vorhandene Drahtanlage (Stahlpfähle mit Spanndrähten) zur Weinstockformierung und die darauf abgestimmte Bewässerungsanlage entsprechend erneuert werden müssen.

Nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel soll der Umbau und die Neubestockung des städtischen Weinbergs in drei aufeinanderfolgenden Jahren umgesetzt werden. Nach diesen Schritten ist dann zu entscheiden, ob die Rotweinsorte Regent in der bisherigen Weinbergstruktur erhalten werden kann, oder auch diese Teilfläche neu bestockt und umgebaut werden muss. Parallel wird der Altbestand des Weinbergs während der Umbauphase weiter nach Vorgaben des ökologischen Weinbaus durchgeführt. In dieser Zeit soll zusätzliche Fachberatung durch den Verband der Öko-Winzer  erfolgen, um damit das notwendige Fachwissen der zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gartenamts zu erweitern.

r den Umbau und die Neubestockung soll das Gartenamt einen Entwurf erarbeiten, als Grundlage für eine gesicherte Kostenberechnung.

 

 

  1. Kosten

 

Erste Kostenannahmen für die Neubestockung und den Umbau des städtischen Weinbergs liegen zwischen 130.000 und 160.000 € (brutto).

 

 

 

  1. Finanzierung

 

Auf Basis der zu erarbeitenden Kostenberechnung soll eine Aufnahme der Maßnahme in das städtische Investitionsprogramm zum nächst möglichen Zeitpunkt beantragt werden.

 

 

 

 

Anlagen

 

Klimavorbehalt Stufe 3


 

1. Der aktuelle Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Planungsschritte zum Umbau und zur Neubestockung des städtischen Weinbergs zu unternehmen, die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zu ermitteln und zu beantragen, die Maßnahme in das städtische Investitionsprogramm aufzunehmen.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klimavorbehalt Stufe 3, Umbau und Neubestockung des städtischen Weinbergs (1947 KB)