Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Jugendamtssatzung gehört dem Jugendhilfeausschuss die Leitung des Amtes für kommunale Jugendarbeit als beratendes Mitglied an. Die beratenden Mitglieder und deren Stellvertretungen werden durch den Stadtrat bestellt (§ 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung).
Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2021 wurde Frau Rosemarie Wöhrl als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss bestellt. Zum 31.12.2021 ist Frau Wöhrl aus dem Amt für kommunale Jugendarbeit ausgeschieden. Herr Jakob Pfreimer nimmt ab 01.01.2022 die Aufgaben als stellvertretende Amtsleitung des Amtes für kommunale Jugendarbeit wahr und soll nun anstelle von Frau Rosemarie Wöhrl dem Jugendhilfeausschuss als stellvertretendes beratendes Mitglied angehören.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anstelle von Frau Rosemarie Wöhrl wird Herr Jakob Pfreimer als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt.
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