Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25. November 2021 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Nr. 134/891.901/Ge vom 30. September 2021 über die Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2019 und den Bericht Nr. 135/891.901/Ge vom 4. Oktober 2021 über die Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Katholischen Bruderhausstiftung zur Kenntnis genommen und die Entlastung empfohlen.
Gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnungen der Katholischen Bruderhausstiftung für die Haushaltsjahre 2017 bis 2020 wird die Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Absatz 3 GO beschlossen.
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