Vorlage - VO/21/18633/10  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Burgweinting-Harting vom 10.11.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Dr. Veit
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.01.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1.

Thema: Stadtbahntrasse

 

a)      Die Planungen zur Stadtbahn beinhalten eine Trassenführung auf dem Geh- und Radweg zwischen den Gärten des Aurelia-, des Käthe-Dorsch- und des Islinger Weges. Ein einspuriger, ampelbewehrter Streckenabschnitt, der alle fünf Minuten zweimal eng an Häusern vorbei befahren werden muss, zerschneidet und entwertet das durch den Bebauungsplan geschützte Wohngebiet für Familien in einem unerträglichen Ausmaß. Warum ist man von der ursprünglichen Planung der Weiterführung der Stadtbahn auf der Kirchfeldallee abgekommen? Immerhin wurde in deren Mitte viel Patz für diesen Zweck reserviert. Oder es werden ca. zwei Kilometer eingespart und die Stadtbahn fährt direkt auf der Obertraublinger Straße zum Endpunkt weiter. Angesichts der örtlichen Gegebenheiten besteht jedenfalls keine Chance auf eine Verwirklichung auf dem genannten Geh- und Radweg. Deswegen soll diese Trassenführung sofort aus den Planungen gestrichen werden.“

b)      Warum wurde mit Verweis auf den Bau der Stadtbahn vor zwei Jahren die Weiterführung des Radwegs entlang der Franz-Josef-Strauß-Allee abgelehnt? Auch der Bau einer Ampel zur Querung zu den Sportplätzen wurde mit der Trassenführung abgelehnt.“

 

c)     Der nachfolgende Antrag wurde mehrheitlich von den anwesenden Bürger*innen angenommen: Die Stadtbahntrasse auf dem Geh- und Radweg zwischen den Gärten des Aurelia-, des Käthe-Dorsch- und des Islinger Weges soll unverzüglich aus der Planung genommen werden.“

 

 

Stellungnahme:

Das in der Studie „herwertiges ÖPNV-System für Regensburg“ ermittelte Kernnetz stellt keine Trassenplanung im engeren Sinne dar, sondern bildet grob die Korridore ab, die entsprechende Fahrgastpotenziale aufweisen und folglich untersuchungswürdig sind. Mit dem Stadtratsbeschluss zur Umsetzung einer Stadtbahn erhielt die Verwaltung den Auftrag zur weiteren planerischen und technischen Prüfung dieser Korridore. Diese Schritte erfolgen derzeit im Zuge des Masterplanes. Zum jetzigen Zeitpunkt steht somit noch keine Trassenführung fest.

Gemäß Kernnetz ist eine Verbindung von der Innenstadt über die Landshuter Straße nach Burgweinting und dort zum Schienenpersonennahverkehr-Haltepunkt Burgweinting vorgesehen. Im Rahmen der o.g. Studie wurde versucht, die Teilbereiche des Stadtteils Burgweintingglichst optimal und direkt mit der Stadtbahn zu erschließen. Aufgrund der hohen Bewohnerdichte im abseits der Obertraublinger Straße gelegenen Gebiet Lise-Meitner-Weg wurde deshalb eine mögliche Stadtbahnhaltestelle im Kreuzungsbereich der Straßen Langer Weg und Käthe-Kollwitz-Straße erwogen. Denn dadurch könnten längere Wege bis zur Obertraublinger Straße bzw. dem BUZ (bis zu 700 m) vermieden werden. Gleichzeitig könnten die weiteren Einwohner*innen, die in den umliegenden Eigenheim-Gebieten leben, diesen Haltestellenstandort über die sternförmig zulaufenden Straßen in kurzer Distanz erreichen. Eine zusätzliche Busbedienung, die diese Bewohner*innen zu einer Stadtbahnhaltestelle an der Obertraublinger Straße zubringt, wäre somit entbehrlich. Des Weiteren wurde damals erwogen, dass die Stadtbahn möglichst nicht im Mischverkehr in stark vom Kfz-Verkehr geprägten Straßen geführt werden soll. Zumal hierdurch Beeinträchtigungen für einen beschleunigten Betrieb zu erwarten wären und solche Trassenabschnitte nach damaligen Stand grundsätzlich nicht förderfähig gewesen wären. Dies sprach damals gegen die Führung in der Obertraublinger Straße. Die Obertraublinger Straße weist zudem im Bereich des alten Ortskerns nur eine begrenzte Breite des öffentlichen Raums auf (10 bis 12 m), die die Ausbildung einer regelkonformen Verkehrsanlage deutlich einschränkt. Neben Stadtbahn und Kfz-Verkehr müsste eine separierte/gesicherte Führung für den Radverkehr vorgesehen werden, ebenso beidseits Gehwege in der heute üblichen Regelbreite, was hier in Summe Eingriffe in Privatgrund erwarten lässt.

Dass eine mögliche Trassenführung im Streckenabschnitt Aureliaweg/Käthe-Dorsch-Weg ausgesprochen kritisch ist, war der Verwaltung bewusst. Dies ergibt sich zum einen durch die möglichen Beeinträchtigungen der Anwohner*innen, zum anderen aus den betrieblichen Limitierungen für die Stadtbahn durch den eingleisigen Abschnitt. Aufgrund der komplexeren Problematik wurde bereits bei der Ausschreibung des Masterplanes eine Variantenuntersuchungr Burgweinting von Anfang an mit beauftragt. Die Variantenprüfung wird aktuell durch die Ingenieurgemeinschaft des Masterplans aufbereitet. Hierbei werden auch die Abschnitte Kirchfeldallee sowie die in Bebauungsplänen gesicherten Vorbehaltsflächen für die Stadtbahn einbezogen. Zu den Ergebnissen bzw. Zwischenergebnissen, die voraussichtlich im 2. Quartal 2022 vorliegen werden, ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant, bei der die unterschiedlichen Aspekte und Belange eingehend erörtert werden sollen. Im Ergebnis des Prozesses kann eine Vorzugsvariante abgeleitet werden, die dann im Stadtrat beschlussmäßig behandelt wird. Es wird vorgeschlagen, die Resultate abzuwarten. Diese bieten eine fundierte Grundlage für den Ausschluss der kritisierten Trasse, der auf einer qualifizierten Abwägung beruhen muss. Insofern sollte dem Antrag, die Streckenführung sofort aus den Planungen zu streichen, nicht entsprochen werden.

Die Aussage, dass der Radweg aufgrund von Stadtbahnplanungen nicht weitergeführt wurde, ist der Verwaltung nicht bekannt und auch nicht zutreffend. Richtig ist, dass hier eine Netzlücke geschlossen werden soll (Beschluss vom Januar 2019 ckenschlussplan) und dass dieser Abschnitt ein Teil der Hauptradroutenplanung ist. Allerdings sind vor Beginn der Planungen noch Priorisierungen vorzunehmen und ein Beschluss zum Hauptradroutenkonzept einzuholen. Die Mittelinsel als Querungshilfe zu den Sportplätzen ist angemessen. Mit der weiteren Besiedelung des Gebiets am Prüller Weg (Eröffnung des Archivs) wird eine Erweiterung der Lichtsignalanlage an der Römerstraße (Fußngerquerung) geprüft.

 

2.

Thema: Busverkehr

 

a)      r die Haltestelle an der Obertraublinger Straße bei der Grundschule soll ein Busunterstand errichtet werden.

b)      Ab 18 Uhr wird die Linie 9 nur stündlich bedient. Gerne würde grundsätzlich auch abends öfter mit dem Bus in die Stadt gefahren, wenn die Linie durchgehend am Tag halbstündlich befahren wird.“

 

 

Stellungnahme:

Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 286 (Obertraublinger Straße), der sich derzeit in der Aufstellung befindet, soll der Einmündungsbereich Kirchweg/Obertraublinger Straße ausgebaut werden. In diesem Zug sollen die beiden Bushaltestellen (stadteinwärts/stadtauswärts) sowie die bestehende Fußngerampel an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Ein konkreter Zeitpunkt für den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens und für die Errichtung der neuen Haltestellen kann derzeit nicht genannt werden.

Die ÖPNV-Anbindung des Stadtteils Harting an die Regensburger Innenstadt sowie Neutraubling erfolgt mittels der Linien 9 und X4. Die Linie 9 verkehrt zwischen Harting und Regensburg Hauptbahnhof regulär im Stundentakt. Durch auslastungsbedingte Taktverstärkungen von Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 8 Uhr sowie zwischen 15 Uhr und 18 Uhr entsteht zu diesen Zeiten ein Halbstundentakt. Zusätzlich fährt die Linie X4 von Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 9 Uhr von Harting nach Regensburg Hauptbahnhof im 20-Minuten-Takt, sowie zwischen 16 Uhr und 19 Uhr von Regensburg Hauptbahnhof nach Harting ebenfalls im 20-Minuten-Takt. Aufgrund der Auslastung der Busse sowohl tagsüber als auch in den Abendstunden wird keine Notwendigkeit einer zusätzlichen Taktverdichtung gesehen. Darüber hinaus liegen aktuell keine weiteren Beschwerden hinsichtlich dieser Thematik vor. Dennoch wird die künftige Entwicklung der Fahrgastzahlen in diesem Bereich kontinuierlich gemeinsam mit dem Linienbetreiber, der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH, geprüft und je nach Erfordernis und unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen angepasst.

 

3.

Thema: Bahnanbindung

 

Vor einiger Zeit gab es Pläne einer engeren Bahnanbindung der Stadt Regensburg an die umliegenden Landkreise. Wie aktuell sind diese Pläne noch? Es wäre eine Erleichterung für Pendler*innen aus Burgweinting und Umgebung nach Süden (z. B. Landshut, Freising, München), wenn diese Züge in Burgweinting halten würden. Diese Möglichkeit würde eine große Zeitersparnis bringen und sicher mehr Leute motivieren, mit dem Zug zu fahren. Hier nnte mit einem geringen Aufwand ein großer positiver Effekt erzielt werden. Gibt es hierfür Pläne?“

 

 

Stellungnahme:

Im Hinblick auf einen S-Bahn ähnlichen Verkehr wurden die Verkehrsströme im Zielkonzept zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV Entwicklungskonzept) zwischen dem Ballungsraum-, Regional- und Fernverkehr bereits unterschieden. Regionalexpresslinien im Stundentakt sollen zukünftig wichtige bayerische Knotenpunkte auf den Relationen

      rnberg Neumarkt Regensburg Plattling,

      Regensburg (u.a. auch Berücksichtigung HP Burgweinting) Landshut nchen Flughafen, Ulm Ingolstadt Regensburg und

      rnberg Schwandorf Regensburg

verbinden. Der jüngst in Bayern im Raum Ulm/Neu-Ulm etablierte Begriff Regio-S-Bahn soll dabei schrittweise auch in Regensburg Anwendung finden.

Im Gesamtnetz ist das Netz „Expressverkehr Ostbayern Übergang“ der Nachfolger aller Expressverkehre zwischen München Hbf und Regensburg Hbf und deren Weiterführung über Schwandorf nach Hof und Prag. Ab Dezember 2023 ergeben sich wesentliche Verbesserungen:

      stündliches Expressangebot zwischen München, Regensburg und Schwandorf, längere Betriebszeiten am Abend

      keine Zugtrennung und -vereinigung in Schwandorf mehr, dadurch bessere Betriebsqualität

      angepasste Kapazitäten durch An- oder Abhängen von Zugteilen in Regensburg

Ferner folgen ab Dezember 2024 weitere Verbesserungen:

      Stundentakt beim Regionalexpress Nürnberg Regensburg mit zweistündlicher umsteigefreier Weiterführung über Straubing bis Plattling

      ausschließlicher Einsatz von Neufahrzeugen im RE-Verkehr und Ergänzung der Fahrzeugflotte auf den übrigen Regionalbahnlinien

      Stündliche Verlängerung der Linie Regensburg Ingolstadt über Ingolstadt Audi bis Gaimersheim

      Vervollständigung des Halbstundentakts im Berufsverkehr in Lastrichtung (morgens Richtung Stadt, nachmittags Richtung Umland)

      here Kapazitäten durch längere Züge in den Hauptverkehrszeiten „Expressverkehr Ostbayern Übergang“

Ungeachtet der o.g. Zusammenfassung setzt sich die Stadt Regensburg kontinuierlich für eine zukünftige stärkere Berücksichtigung und Andienung des Haltepunktes Burgweinting ein. Die Verbindung von Landshut nach Burgweinting ist aktuell mittels eines Umstiegs zwischen RB 51 bzw. RB 17 und RE 22 in Obertraubling vorhanden.

 

4.

Thema: Parkplatzsituation

 

a)      Zahlreiche öffentliche Parkplätze im Baugebiet Nordwest sind durch Fahrzeuge von Gewerbebetrieben (Solaranlagenbauer, Fahrschule), private Wohnmobile und Wohnanhänger belegt, sowie durch Privat-PKW, die auf öffentlichen Parklätzen geparkt sind, weil die jeweiligen Garagen anderweitig genutzt werden. Wie ist hier die Position der Stadt?“

b)      Aufgrund der Straßenverkehrsordnung wäre ein Parkverbot, abgesenkter Bordstein, in der Minervastraße bei der Einmündung zur Kirchfeldallee gegeben. Hier stehen sehr oft viele Kfz bis teilweise in die Kirchfeldallee hinein. Es kommt immer wieder zu kritischen Situationen, da die parkenden Fahrzeuge die Sicht und den Verkehrsfluss sehr beeinträchtigen. Wann wird für Abhilfe gesorgt?

 

 

Stellungnahme:

Beim nordwestlichen Teil von Burgweinting handelt es sich um ein Wohngebiet mit einzelnen Gewerbebetrieben, die der Versorgung des Wohngebiets dienen. Demzufolge werden die Fahrzeuge insbesondere von den Gewerbebetrieben und zum Großteil von Anwohnern*innen abgestellt. Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug, das meist eine zulässige Gesamtmasse von unter 7,5 t aufweist. Das bedeutet, dass das Parken eines Wohnmobils auf öffentlichen Grund erlaubt ist. Ein Wohnanhänger darf ohne Zugfahrzeug max. zwei Wochen unbewegt geparkt werden. Somit wird durch die beschriebene Situation grundsätzlich gegen keine gesetzliche Vorschrift verstoßen. Auch eine Beschilderung, die derartiges Parken verbietet, existiert nicht. Eine Begrenzung der Parkdauer würde dem Charakter eines Wohngebiets eher widersprechen. Außerdem wäre eine solche Maßnahme sicherlich nicht im Interesse vieler Anwohner*innen. Im Übrigen wurde im Rahmen der Baugenehmigungen die jeweilige Stellplatzanzahl für die Häuser berechnet.

Laut Straßenverkehrsordnung müssen parkende Autos im Bereich von Einmündungen einen Abstand von fünf Metern aufweisen. Eine zusätzliche Beschilderung ist nicht erforderlich. Der Verkehrsüberwachungsdienst hat die Situation in der Minverastraße im Nachgang zur Bürgerversammlung mehrmals kontrolliert und keine Verstöße festgestellt. Parkverstöße können der Polizei mit Fotos der Fahrzeuge bzw. Kennzeichen mitgeteilt werden. Zugleich werden für eine etwaige Zeugenaussage die Personalien der mitteilenden Person benötigt. Mit einer ausreichenden Datengrundlage lassen sich Verkehrsverstöße bis zu drei Monate nachträglich ahnden.

 

5.

Thema: Fußwegeverbindungen

 

a)      Es wird ein sicherer Fußüberweg über den Autobahnzubringer zum Sportplatz an der Franz-Josef-Strauß-Allee benötigt.

b)      Entlang des Spazierweges auf dem Autobahndamm, von der Markomannenstraße in Richtung Landshuter Straße, wurden vor einigen Jahren drei Ruhebänke aufgestellt. Diese werden gut angenommen. Leider wurden die Sitzgelegenheiten vor wenigen Wochen beschädigt und sind seither nicht mehr nutzbar. Wir würden uns sehr über eine Reparatur freuen. Außerdem sind auf dem Autobahndamm von der Markomannenstraße in Richtung Unterislinger Weg zwei Ruhebänke vorzufinden. Diese sind leider weiter voneinander entfernt. Können hier eine oder sogar zwei weitere Bänke installiert werden?

 

 

Stellungnahme:

Um den Sportplatz sicher erreichen zu können, wurde eine bauliche Querungshilfe angelegt. Eine Ergänzung der bestehenden Lichtsignalanlage mit einer Fußngerfurt würde den Ausbau eines Fußwegs bis zur Obertraublinger Straße erfordern. Hierfür wird aus verkehrssicherheitsrechtlichen Gründen keine Notwendigkeit gesehen.

Die Sitzbänke wurden im Dezember 2021 repariert. Aufgrund mangelnder Kapazitäten können derzeit allerdings keine zusätzlichen Sitzgelegenheiten aufgestellt und unterhalten werden.

 

6.

Thema: Radverkehr

 

In der Obertraublinger Straße in Burgweinting und auf der Markomannenbrücke sind Gefahrenstellen für Radfahrer*innen auf "Fahrradschutzstreifen" vorhanden. Es kommt an beiden Stellen regelmäßig zu gefährlichen Situationen für Radfahrer*innen, vor allem bei Gegenverkehr, wenn auf einer Fahrbahn ein Bus oder Lkw unterwegs ist. Fahrzeuglenker*innen halten sich manchmal nicht an die Vorschriften, sei es unbeabsichtigt, fahrlässig oder gar absichtlich. Nach meinem Kenntnisstand existiert ein Stadtratsbeschluss, in dem in allen durchgehenden Hauptverkehrsadern befestigte, abgesonderte Fahrradwege vorgesehen sind. Die Obertraublinger Straße in Burgweinting gehört sicher zu den meist frequentierten Straßen in unserer Stadt. Ich ersuche die Stadtverwaltung, Planungen zur Realisierung einzuleiten. Davon unabhängig gibt es natürlich leider Radfahrer*innen, die sich selbst gefährden, z. B. durch fehlende Beleuchtung oder dunkle Kleidung in der Finsternis. Außerdem hat die Stadt Regensburg bereits vieles für den Radverkehr realisiert. Das solle weitergeführt werden.

 

 

Stellungnahme:

Ein Beschluss, wonach in allen Hauptverkehrsstraßen getrennte Radwege herzustellen sind, existiert nicht. Aufgrund des sog. Radentscheids wird aktuell ein Konzept für ein Hauptradroutennetz erarbeitet. Das Konzept soll im Jahr 2022 in die politische Diskussion eingebracht werden.

Die Markomannenbrücke bietet keine ausreichende Breite für eine Optimierung für den Radverkehr. r die Herstellung eines Radweges - oder auch von Radfahrstreifen - in der Obertraublinger Straße müsste die Straße ausgebaut werden. Das re nur zulasten privater Flächenglich. Für den Bau von Radwegen ist jedoch kein Planfeststellungsverfahren möglich, so dass ein Straßenausbau nur auf Basis des freihändigen Grunderwerbs möglich wäre. Vor Kurzem wurde außerdem mit den Arbeiten für den Masterplan Stadtbahn begonnen. Dabei ist auch zu klären, ob die Stadtbahn in Burgweinting durch die Obertraublinger Straße oder auf einer anderen Trasse geführt werden soll. Eine Führung in der Obertraublinger Straße hätte Auswirkungen auf den Radverkehr und dessen Führung im Straßenraum. Solange nicht geklärt ist, auf welcher Strecke die Stadtbahn geführt werden soll, wären Planungen für den Radwegebau wenig sinnvoll. Die Obertraublinger Straße kann zumindest abschnittweise umfahren werden. Für etliche Verbindungen ist der Kirchweg eine geeignete Alternative. Viele Ziele in der Stadt lassen sich auch über die Markomannenstraße und die Alfons-Auer-Straße gut oder sogar besser erreichen.

 

7.

Thema: Aubachpark

 

a)      Die Fußwege im Aubachpark sind teilweise in einem schlechten Zustand, insbesondere nach Regenfällen. Leider sind fast sämtliche Zufahrtssperren entfernt, so dass die Wege teilweise auch von Großfahrzeugen befahren werden, was zusätzliche Schäden hinterlässt.“

b)      Im Aubachpark gibt es den schönen Biberweg mit den Holzstegen. Dieser ist inzwischen ziemlich verwildert. Können hier Verbesserungen gemacht werden?“

c)      Die Hundedichte in Burgweinting und Harting hat gewaltig zugenommen. Im Stadtgebiet müssen die Hunde überwiegend an der Leine geführt werden. Eigentlich sollte in jedem größeren Stadtteil eine eingezäunte Hundewiese zu finden sein, in der Halter*innen von Hunden ihre Tiere artgerecht und unbesorgt laufen lassen können. Zugleich ist eine Kommunikation unter Hunden ohne Leine sehr förderlich für die Entwicklung eines ruhigeren und angenehmen Sozialverhaltens jeglichen Hundes. In dem großen Areal des Aubachparks soll daher eine ähnlich große Hundewiese wie in Maxhütte-Haidhof (1700qm) eingerichtet werden. Diese Hundewiese sollte natürlich auch Mülleimer für Kotbeutel bereithalten und Bänke bzw. Sitzgelegenheiten für die Halter*innen zur Verfügung stellen, wo ein netter Austausch zwischen Mensch und Mensch, aber auch Tier und Tier, sowie auch Mensch und Tier möglich ist. In Italien schaffen es die Kommunen sogar, an den eingezäunten Hundewiesen einen kleinen Wasserbrunnen zu installieren, wo immer frisches Wasser geholt werden kann, was sich wahrscheinlich bei dem weitläufigen Gelände am Aubach nicht mehr verwirklichen lassen wird.

 

 

Stellungnahme:

Die kritisierte mangelnde Oberflächenentwässerung hängt v. a. mit dem im Park hoch anstehenden Wasser und dem naturnahen Ausbau der Wege zusammen. Den Wasserstand beeinflusst auch der Biber durch seine Aktivitäten am/im Aubach. Zudem herrschte im Jahr 2021 eine relativ regenreiche Witterung. Nach Regenfällen kann das Oberflächenwasser mangels Entwässerungskanalisation nicht abgeführt werden. Zudem verschleißen die naturnah ausgeführten Schotterwege insbesondere bei Befahrung während feuchter Witterung. Die Befahrung erfolgt hauptsächlich durch Wirtschaftsfahrzeuge des Gartenamtes. Die mangelhaften Wegeabschnitte werden im Rahmen des Unterhalts regelmäßig ausgebessert. Für eine grundlegende Instandsetzung sollen Haushaltsmittel für das Jahr 2023 beantragt werden. Die meisten Wege sind mit Zufahrtssperren versehen. Eine geringe Befahrung der Wege steht auch im Interesse des Gartenamtes. Dieses stellt die Zufahrtssperren nach einer Durchfahrt stets wieder auf. Jedoch benutzen Landwirte und offensichtlich Unbefugte die Wege ebenfalls. Im Bereich des 3. Bauabschnitts des Baugebietes Burgweinting NW III wurden die Wege von Baufirmen zur Baustellenerschließung beansprucht. Die Instandsetzung beschädigter Wegeabschnitte ist durch die Schadensverursacher erfolgt bzw. geschieht durch diese, sobald die Baumaßnahmen abgeschlossen sind.

Der Bibersteg wurde vor rund 20 Jahren errichtet. Seither hat sich der Zustand des Aubachparks verändert, der Biber hat die Landschaft gestaltet. Folglich ist der Grundwasserspiegel durch die vielen Stauungen gestiegen. Inzwischen ist ein Neubau des Steges über den Landweg nicht mehr möglich; das Gebiet ist nicht mit Fahrzeugen befahrbar. Deshalb wurde ein Konzept mit zwei Stichwegen und Beobachtungsplattformen erstellt. Ein Zeitpunkt für dessen Realisierung kann aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht genannt werden.

Das Gartenamt greift den Vorschlag bezüglich einer Hundefreilaufwiese auf und arbeitet eine Lösung dafür aus. Dabei ist u. a. aufgrund des Vorkommens geschützter Tier- und Pflanzenarten im Aubachpark die Vereinbarkeit mit dem Artenschutz zu beachten. Der Zusammenhang zur Vegetation ergibt sich aus den Pflegeanforderungen an einen Hundefreilaufbereich. Dort kann aufgrund deren Trittempfindlichkeit keine Langgraswiese bestehen. Stattdessen muss die Pflege auf Gebrauchs- oder Landschaftsrasen ausgerichtet sein.

 

8.

Thema: Grünabfallsammelstellen

 

nnen Maßnahmen ergriffen werden, um die missbräuchliche Nutzung der Grünabfallsammelstellen für alle Arten von Sperrmüll und Bauschutt zu verbessern?“

 

 

Stellungnahme:

Die Grüngutsammelstellen sind in den 1990-er Jahren bewusst frei zugänglich gestaltet worden, um den Massenabfall (Grüngut) möglichst umfassend getrennt zu sammeln. Leider nutzen einige Bürger*innen diese Sammelstellen nicht bestimmungsgerecht. Wenngleich eine Beschilderung, aus der sich die gebotene Nutzung ableiten lässt, vorhanden ist. Dem Fehlverhalten kann letztlich nur durch eine Überwachung der Sammelstellen durch Aufseher*innen entgegen getreten werden. Dafür fehlen jedoch die personellen Kapazitäten. Bauliche Änderungen waren bisher ohne großen Erfolg. Wildmüllablagerungen werden vom Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark nach Bekanntwerden umgehend beseitigt. 

 

9.

Thema: Tauschbücherschrank

 

In Burgweinting gibt es seit Sommer 2021 eine Arbeitsgruppe „Burgweinting nachhaltig“. Eine unserer Ideen ist es, einen Tauschbücherschrank für die Bürger*innen im neueren Teil von Burgweinting, in der Kirchfeldallee, zur Verfügung zu stellen. Aktive für die Betreuung eines Tausch-Bücherschranks sind schon gefunden. Unsere erste Anfrage, einen Tauschbücherschrank im Bushäuschen Haltestelle Minervastraße Richtung Stadtmitte aufzustellen, wurde von „das Stadtwerk Regensburg GmbH“ negativ beschieden. Ein Tauschbücherschrank würde dem mit der Wartung beauftragten externen Dienstleister sowohl das Anbringen von Werbung als auch die Reinigung „erheblich erschweren“. Wir bitten die Stadt Regensburg im Rahmen der Zero Waste Strategie das Aufstellen eines Tauschbücherschranks in der Kirchfeldallee in Burgweinting zu unterstützen. Wir brauchen einen möglichen Platz und eventuell ein kleines Häuschen.“

 

 

Stellungnahme:

Gegen das Aufstellen eines Tauschbücherschrankes als private Initiative bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Allerdings sind dafür weitere Detailfragen, wie etwa ein bevorzugter Standort oder die Gestaltung bzw. Organisation des Tauschbücherschrankes, zu klären. Da es sich letztendlich um eine Sondernutzung einer öffentlichen Fläche handelt, steht die Stadtkämmerei gerne als Ansprechpartner zu Verfügung.

 

10.

Thema: Lichtverschmutzung

 

a)      Welcher Standpunkt wird zum Thema "Lichtverschmutzung" vertreten? Was wird getan, um die Lichtverschmutzung einzuschränken? In Burgweinting geht viel vom Autohaus an der Brücke zur Markomannenstraße aus. Der ganze Außenbereich ist mit Flutlichtanlagen beleuchtet. Das wirkt sich im Süden über die Kirchfeldstraße hinaus aus. Auf dem Sportplatz der Otto-Schwerdt-Schule ist regelmäßig die Flutlichtanlange an. Oft ohne dass sich dort jemand befindet. Gibt es grundsätzlich Pläne bzgl. einer veränderten Straßenbeleuchtung? Die Kirchfeldallee hat ein rötliches Licht, das nicht so hell scheint. Die Nebenstraßen, z.B. Keltenring, haben dagegen ein kalt weißes, sehr helles Licht. Wieso ist das so? Es existieren schöne Grünanlagen, die naturnah gepflegt werden. Da ist die starke Beleuchtung abends und in der Nacht ein großer Widerspruch. Tiere werden hier stark gestört.

b)        Warum werden die Straßenlampen nachts nicht ausgeschaltet?

 

 

Stellungnahme:

Die Kirchfeldallee wurde im Jahr 2004 nach dem damaligen Stand der Technik mit Natriumdampf-Hochdrucklampen errichtet. Leuchten mit LED-Technik im Außenbereich gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Im Jahr 2009 wurde erstmals die energiesparende LED-Technik in verschiedenen Pilotprojekten verbaut. Seit dem Jahr 2010 findet eine sukzessive Umrüstung der bestehenden Anlagen statt. Bei Neuanlagen kommen seitdem ausschließlich LED-Leuchten zum Einsatz. Die Beleuchtungsanlage am Keltenring entstand im Jahr 2014 nach dem damaligen Stand der Technik und der Einhaltung der DIN-Vorschriften. Bei der Lichtfarbe zwischen Natriumdampflampen und LED-Leuchtmittel gibt es unweigerlich einen Unterschied. Gleiches gilt aber auch für den wesentlich bedeutenderen Energieverbrauch. Der Anschlusswert liegt nur bei 40W anstatt bei 115W. Auf die Beleuchtung privater Grundstücke kann dagegen kein Einfluss genommen werden. Ferner gehört die angesprochene Sportanlage dem SV Burgweinting. Im Rahmen des Trainings in den Abendstunden ist eine Beleuchtung unerlässlich. Nach Rücksprache mit dem Vereinsvorstand wird darüber hinaus ein unnötiger Betrieb vermieden. Die Abstrahlung wurde von Fachleuten eingemessen und entspricht dem Stand der Technik.

Die Straßenbeleuchtung trägt nachts zur Sicherheit des Verkehrs bei und muss deshalb gewährleistet werden.

 

11.

Thema: Kinderbetreuung

 

Wie kann sichergestellt werden, dass Hartinger Kinder einen KiTa-Platz in Harting erhalten, zumal das Neubaugebiet Heckstegstraße-Süd mit weiteren Kindern dazukommt, obwohl jetzt schon viele Kinder keinen Platz haben?“

 

 

Stellungnahme:

Auf einen Ausbau der Kinderbetreuungsplätze wird beständig hingewirkt. Jedoch kann gegebenenfalls nicht immer ein Platz in der gewünschten Einrichtung offeriert werden. In diesen Fällen wird zumindest versucht, als Alternative einen Platz in einer nahegelegenen Einrichtung anzubieten.

 

12.

Thema: Jugendspielplatz

 

Was ist aus den Plänen des vor sechs Jahren geplanten Jugendspielplatzes nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee geworden? Die finanziellen Mittel stehen meines Wissens schon lange zur Verfügung.“

 

 

Stellungnahme:

An der Franz-Josef-Strauß-Allee sollen ein Sport- und Jugendspielplatz entstehen. Zunächst soll der Sportplatz errichtet werden. Die ersten Auftragsvergaben hierfür wurden vor kurzem vollzogen. Die Ausschreibungen für den Bau des Jugendspielplatzes werden derzeit bearbeitet. Die Realisierung und weitgehende Fertigstellung ist für das Jahr 2022 vorgesehen.

 

13.

Thema: Nahversorgung

 

a)      Mit Beendigung des jetzigen Bauabschnittes in Burgweinting-West sind zahlreiche neue Wohneinheiten mit vielen neuen Bürgern*innen hinzugekommen. Eine fußufige Erreichbarkeit von Nahversorgern ist nicht mehr gegeben. Vor allem eine Metzgerei fehlt. Wohnortnahe und fußufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten helfen den lndividualverkehr zu reduzieren, die bereits stark überlastete Obertraublinger Straße zu entlasten und leisten so letztlich einen Beitrag zu einer klimafreundlichen Stadt.“

b)      Ist im Neubaugebiet Nordwest III bzw. generell für die ganze Neubausiedlung eine Nahversorgung geplant?“

 

 

Stellungnahme:

Bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben muss grundsätzlich eine Mindestanzahl potenzieller Kunden*innen im Einzugsbereich sichergestellt sein. Vollsortimente anbietende Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels gehen beispielsweise von einer durchschnittlichen Verkaufsfläche von mindestens 1.200 Quadratmetern, eher 1.500 Quadratmetern, und einer notwendigen Mindestbevölkerung von 5.000 bis 6.000 Personen in ihrem Einzugsbereich aus, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Im Stadtteil Burgweinting, westlich der Mittelschule und nördlich des Islinger Weges, wohnen aktuell rund 3.600 Personen. Eine weitere Siedlungstätigkeit in nennenswertem Umfang wird es südlich der A 3 in absehbarer Zeit nicht geben, so dass ein weiterer Anstieg der Einwohnerzahl in größerem Umfang nicht zu erwarten ist.

Im Bereich der Kirchfeldallee/Römerstraße ermöglicht der Bebauungsplan die Ansiedlung von kleineren Geschäften, z.B. einer Bäckerei, einer Metzgerei oder eines Obstladens. Bislang hat diese Ansiedlungsmöglichkeit ausschließlich eine Bäckerei mit Café genutzt. Die Stadt Regensburg kann nur den Rahmen für private Gewerbetreibende schaffen, die Ansiedlung von Nahversorgern lässt sich aber nicht erzwingen.

 

14.

Thema: Toiletten im BUZ

 

a)        Im BUZ steht keine WC-Anlage zur Verfügung. In einem Einkaufsgebiet sollte eine Toilette selbstverständlich sein. Warum ist das im BUZ nicht der Fall?“

b)        Das Einkaufszentrum hat sich zuletzt schön entwickelt. Vor allem die Ansiedlung einer Eisdiele und der Kaffeeverkauf beim Edeka sind erfreulich. Viele Leute sitzen dadurch oft im Freien. Ein gewisses Laufpublikum ist gegeben. Das würde eine soziale Kontrolle für eine Toilettenanlage im Umfeld bedeuten, Verwahrlosung und Zerstörung könnten so vermieden werden. Außerdem ist ein Security-Team von der Örtlichkeit angestellt.“

 

 

Stellungnahme:

Im BUZ ist grundsätzlich eine Toilettenanlage vorhanden. Jedoch ist deren Zustand unbefriedigend, weshalb das WC von den Besuchern*innen ungern aufgesucht wird. Die Verwaltung wird das Centermanagement bezüglich Verbesserungen kontaktieren.

 

15.

Thema: Bauplatzvergabe

 

Um eine Einsatzbereitschaft sicher zu stellen, benötigt die Freiwillige Feuerwehr entsprechend ausgebildetes Personal, welches in der Nähe der Wache wohnt oder arbeitet. Für die Einsatzkräfte gestaltet es sich zunehmend schwerer, entsprechenden Wohnraum zu finden. Damit die Sicherheit der Bevölkerung weiterhin gewährleistet wird, sollte bei der Vergabe von Bauplätzen sowie Wohnungen der Tochtergesellschaft Stadtbau GmbH das Engagement in der Feuerwehr berücksichtigt werden.“

 

 

Stellungnahme:

Die Bauplatzvergaben erfolgen nach einem Punktesystem. Verschiedene Kriterien, wie etwa die Einkommenssituation oder vorhandenes Immobilieneigentum, werden bewertet. Bislang wurde ein ehrenamtliches Engagement nicht bepunktet. Dieses ist breitgefächert und eine Gewichtung gestaltet sich schwierig. Doch gerade Freiwillige Feuerwehren leisten einen wichtigen Beitrag für die öffentliche Sicherheit. Ohne deren Einsatz müsste die Kommune verstärkt tätig werden. Ein naher Wohnort ist ein wichtiger Aspekt für kurze Ausrückzeiten. Insofern soll das bestehende Punktesystem bei der Bauplatzvergabe weiterentwickelt werden. Über die jeweils anzuwendenden Vergabekriterien entscheidet abschließend der Stadtrat.

Die Stadtbau GmbH handelt ebenfalls nach einem Scoring-Verfahren. Hier spielen überwiegend soziale Gesichtspunkte eine Rolle. Denn in erster Linie soll das Unternehmen bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit Wohnberechtigungsschein bereitstellen. Eine Bevorzugung aufgrund einer ehrenamtlichentigkeit ist daher bis dato nicht vorgesehen. Gegebenenfalls wäre hierüber eine Debatte im Aufsichtsrat denkbar.

 

16.

Thema: Siedlungspolitik

 

Im Baubereich wird derzeit Luxus betrieben. Einfamilienhäuser oder Gebäude mit nur zwei bis drei Stockwerken reichen angesichts des allgemeinen Wachstums nicht mehr aus. Eine stärkere Konzentration ist notwendig. Die gesamte soziale Vielfalt muss auf möglichst wenig geometrischen Raum untergebracht werden. Dementsprechend muss bei der Stadtentwicklung und planung vorgegangen werden.“

 

 

Stellungnahme:

Im Rahmen der Stadtplanung wird auf einen sparsamen Umgang mit den vorhandenen, begrenzten Flächen geachtet. Eine nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Insofern ist ein verdichtetes Bauern unerlässlich. Hier muss aber zugleich ein verträgliches Maß berücksichtigt werden.

In den meisten Baugebieten soll nicht mehr ausschließlich ein Wohnen stattfinden, sondern auch eine Infrastruktur mit Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten sowie sozialen Einrichtungen vorgehalten werden. Dadurch können kurze Wege geschaffen werden.

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Dem Antrag wird nicht entsprochen.