Vorlage - VO/21/18639/61  

 
 
Betreff: Taktanpassung Stadtbus-Linie 2 von einem 20-Minuten-Takt auf einen 15-Minuten-Takt an Samstagen zwischen 10 und 16 Uhr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
18.01.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Bei der zwischen dem Regensburger Südosten (Gewerbegebiet Bajuwarenstraße) und dem südwestlich gelegenen Stadtteil Graß verkehrenden Stadtbus-Linie 2 handelt es sich um eine wichtige Hauptroute, deren zentrale Aufgabe die ÖPNV-Erschließung der Stadtteile Graß, Ziegetsdorf, Kumpfmühl, der Altstadt (Bismarck- und Arnulfsplatz, Fischmarkt und Dachauplatz), sowie vom Hauptbahnhof und Kasernenviertel ist. Ziel dieser Beschlussvorlage ist die Anpassung bzw. Verbesserung des ÖPNV-Angebots auf den 3 folgenden Ebenen:

 

 

  1. Taktharmonisierung mit der Linie 1 im Zuge der Inbetriebnahme des Imterims-ZOB

 

 

Die Linie 1 verkehrt im Ist-Zustand samstags (in dem für diese Beschlussvorlage relevanten Zeitraum von 10 bis 16 Uhr) bereits im 15-Minuten-Takt, die Linie 2 bisher jedoch lediglich im 20-Minuten-Takt. Dies ist sowohl aus betrieblicher Sicht, als auch hinsichtlich der Attraktivität für die ÖPNV-Nutzer*innen problematisch.

 

Da beide Linien aus Gründen der Verständlichkeit für die Fahrgäste sowie aufgrund betrieblicher Erfordernisse gem. Rückmeldung der „das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH“ (SMO) am selben Bussteig abgewickelt werden sollen, ist es wichtig, ein gleichzeitiges Eintreffen von Bussen bereits bei der Planung zu vermeiden.

 

Aufgrund dessen sieht diese Beschlussvorlage die Einführung eines 15-Minuten-Taktes auf der Linie 2 an Samstagen im Zeitfenster 10 bis 16 Uhr vor. Aus dieser Anpassung resultieren die folgenden Vorteile:

 

-          Zusammenlegung der Abfahrten / Ankünfte der Linien 1 und 2 an einem gemeinsamen Bussteig des Interims-ZOB ist aufgrund der Taktharmonisierung nun möglich betriebliches Erfordernis

 

-          Schaffung eines gemeinsamen samstäglichen 7,5-Minuten-Taktes der Linien 1 und 2 zwischen Dachauplatz und Arnulfsplatz Attraktivitätssteigerung

 

 

  1. Kapazitätsengpässe im Bereich der Landshuter Straße

 

 

Im östlichen Linienabschnitt der Linie 2 im Bereich Landshuter Straße kommt es laut SMO insbesondere samstags regelmäßig dazu, dass die Fahrzeuge trotz des Einsatzes von Gelenkbussen im 20-Minuten-Takt zunehmend ihre Kapazitätsgrenze erreichen und nicht immer alle wartenden Fahrgäste aufgenommen werden können. Insbesondere der erhöhte Platzbedarf für Kinderwägen und mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) erscheint in diesem Zusammenhang auffällig.

 

Hierfür können folgende Hauptursachen benannt werden:

 

-          Ankerzentrum Landshuter Straße / Haltestelle Zeißstraße mit ca. 650 Bewohner*innen, die eine ÖPNV-affine Gruppe darstellen

 

-          Krankenhaus St. Josef und Facharztzentren im weiteren Verlauf des Linienweges als Erklärung für eine hohe Grundauslastung der Busse sowie eine zusätzliche Häufung von mobilitätseingeschränkten ÖPNV-Nutzern

 

-          Zukünftig: Den Linienweg der Linie 2 betreffende Bauvorhaben, wie beispielsweise Kunstpark Regensburg und Prinz-Leopold-Kaserne in diesem Zusammenhang ist bereits kurzfristig mit einer weiteren Erhöhung der Fahrgastzahlen zu rechnen.
 

  1. Geringfügige Taktkorrektur im Bereich Graß

 

 

Die Linie 2 verkehrte bisher samstags (in dem für diese Beschlussvorlage relevanten Zeitraum von 10 bis 16 Uhr) im Abschnitt Graß Karl-Stieler-Straße im 20-Minuten-Takt. Aufgrund der laut SMO lediglich geringen Auslastung der Busse in diesem Bereich wurde eine Taktanpassung vom 20-Minuten-Takt auf einen 30-Minuten-Takt vorgenommen.

 

Die durch die Anpassung entstehenden Einsparungen mindern den betrieblichen Mehraufwand auf Seiten der SMO um ca. 2 TEUR und sind in der Berechnung unter dem Punkt „Finanzierung“ bereits enthalten.

 

 

Weiteres Vorgehen Einführung der Maßnahme

 

 

Die Einführung der Taktverstärkung der Linie 2 wurde aufgrund der betrieblichen Notwendigkeit bereits im Rahmen der Inbetriebnahme des Interims-ZOB zum 13. Dezember 2021 umgesetzt.

 

Sollte der Ausschuss r Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen dieser Verbesserungsmaßnahme nicht zustimmen, wird die Maßnahme rückgängig zu gemacht.

 

Finanzierung

 

 

Der betriebliche Mehraufwand wurde von der SMO bereits auf den aktuellen Kostensätzen basierend evaluiert.

 

In Summe ergibt sich daraus ein betrieblicher Mehraufwand auf Seiten der SMO von ca. 42 TEUR pro Jahr. Weitere Details sind der im Anhang beigefügten Maßnahmenbeschreibung zu entnehmen. Das unter Gegenrechnung der Fahrgelderlöse verbleibende Defizit wird sich unter Berücksichtigung bzw. in Abhängigkeit des Gesamtergebnisses des Querverbundes in den Folgejahren (ab 2021/2022 ff.) auf das Gesamtergebnis der SMO und somit auf die Kapitaleinlage der Stadt auswirken.

 

Die Einbringung und Bestellung der Liniennetzoptimierung wird im Rahmen des mit der SMO geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsauftrags DA) vom 29.11.2019 abgewickelt. Die Erfordernisse des ÖDA-Änderungsmanagements werden hierbei beachtet.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Taktanpassung der Stadtbus-Linie 2 an Samstagen zwischen 10 und 16 Uhr von einem 20-Minuten-Takt auf einen 15-Minuten-Takt wird – wie im Bericht der Verwaltung sowie den beiliegenden Anlagen dargestellt – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.

 

  1. Die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH (SMO) wird mit Planung und Betrieb der zusätzlichen Leistungen beauftragt.

 

  1. Die Einbringung und Bestellung der Qualitätsänderung wird im Rahmen des mit der SMO geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) vom 29.09.2019 abgewickelt. Die Erfordernisse des ÖDA-Änderungsmanagements werden hierbei beachtet. Durch die Änderung steigen die jährlichen Soll-Kosten nach ÖDA um voraussichtlich 42 TEUR. Der dadurch ausgelösten Erhöhung unter Berücksichtigung der Erlöse der städtischen Kapitaleinlage an die SMO zur Deckung der ungedeckten Mehraufwendungen wird zugestimmt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Maßnahmenbeschreibung

Anlage 2 Klimavorbehalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-12-15_Maßnahmenbeschreibung_final (137 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2Klimavorbehalt (172 KB)