Vorlage - VO/21/18657/85  

 
 
Betreff: "EU-Innenstadt-Förderinitiative (REACT-EU) - Maßnahmen der Stadt Regensburg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Amt für Wirtschaft und Wissenschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
15.02.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
24.02.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.02.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Ausgangslage

 

Der Wiederaufbaufonds der Europäischen Union „Next Generation EU“ stellt den Regionen Europas über das Programm REACT-EU Mittel zur Verfügung, um damit die Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den Übergang zu einer nachhaltigen, digitalen und insgesamt zukunftsfähigen Wirtschaft zu unterstützen (REACT-EU: engl. „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“). Die Mittel aus REACT-EU sollen zudem einen substanziellen Beitrag zu den europäischen Klimaschutzzielen leisten. Der Freistaat Bayern setzt das Programm REACT-EU im bestehenden EFRE-Programm der Förderperiode 2014-2020 um (Operationelles Programm EFRE-IWB 2014-2020 Bayern, Maßnahmengruppe 7.5). Teil des Programms ist eine EU-Innenstadt-Förderinitiative für bayerische Städte und Gemeinden, die mit 36 Mio. Euro Finanzhilfen der EU dotiert ist (https://www.innenstaedte-beleben.bayern.de/eu-initiative/index.php).

 

Im August 2021 hat das umsetzende Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) einen Projektaufruf für die EU-Innenstadt-Förderinitiative gestartet. Bayerische Städte, Märkte und Gemeinden wurden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens aufgefordert, eine Interessensbekundung bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Bewerbungsfrist endete am 30. September 2021.

 

rdergegenstand

 

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmenbündel. Diese dürfen ausschließlich folgende Maßnahmenarten enthalten:

 

  • Städtebauliche Konzepte zur Weiterentwicklung der Innenstädte;
  • Fachkonzepte und Gutachten zur Weiterentwicklung der Innenstädte;
  • Städtebauliches Innenstadtmanagement;
  • Bauliche, investitionsvorbereitende und investitionsbegleitende Kleinmaßnahmen;
  • Erstellung lokaler Online-Plattformen als digitaler Zwilling der Innenstadt;
  • Erstellung eines digitalen Leerstandskatasters der Innenstadt;
  • Machbarkeitsstudien, Maßnahmenkonzepte und Vorhabenentwicklungen zur Wiedernutzbarmachung leerstehender Geschäftsflächen, Gebäudeteile oder Gebäude in den Innenstädten;
  • vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch die Gemeinde;
  • bauliche Investitionen für Zwischennutzungen.
     

Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer ganzheitlichen kommunalen Entwicklungsstrategie.

 

Bewerbung der Stadt Regensburg

 

Die Stadt Regensburg hat sich an dem Auswahlverfahren beteiligt und fristgerecht eine Bewerbung in Form einer Interessensbekundung mit ausgewählten Maßnahmenvorschlägen bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht. Dazu wurden im Vorfeld über die städtischen Direktorien und Referate mögliche Fördermaßnahmen, die den Vorgaben der Förderkulisse grundsätzlich entsprechen, mit Blick auf die Attraktivierung der Innenstadt aus den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen identifiziert.

 

Ziel der Förderinitiative ist es, Synergien zwischen städtebaulicher und gewerblicher Entwicklung herzustellen. Durch die Verbesserung der lokalen Infrastruktur und die Anpassung der Innenstädte an digitale, klimatische und energetische Herausforderungen soll die Bedeutung des Standorts Innenstadt für das Gemeinwohl gestärkt werden. Die Förderung aus dem Programm REACT-EU verfolgt damit ähnliche Ziele wie der im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms aufgelegte Sonderfonds „Innenstädte beleben“ und ergänzt diesen durch eine inhaltliche Aufweitung der Förderthemen.

 

Darüber hinaus bietet REACT-EU mit einem Fördersatz von einheitlich 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben und der Möglichkeit auf rückwirkende Förderung von Maßnahmen sehr attraktive Förderkonditionen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Regensburg gewährt die Inanspruchnahme der Förderkulisse damit erweiterte finanzielle Handlungsspielräume für die Umsetzung von Maßnahmen.

 

REACT-EU Programmkulisse Regensburg aufgenommen

 

Auf den Projektaufruf des StMB zu REACT-EU hatten sich insgesamt 46 Gemeinden aus dem Freistaat Bayern beworben. Ein Auswahlgremium unter Federführung des StMB, dem u.a. auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände angehörten, hat die eingereichten Vorschläge auf Basis der Interessensbekundungen geprüft und diejenigen Maßnahmenbündel ausgewählt, die den strengen EU-Vorgaben entsprechen.

 

Die Stadt Regensburg wurde dabei maßgeblich bei der Programmaufstellung berücksichtigt und erhält über REACT-EU Finanzhilfen in beträchtlichem Umfang für die Umsetzung von ausgewählten Maßnahmen im Rahmen der Innenstadt-Initiative. So wurden der Stadt Regensburg vom Fördergeber Finanzhilfen in Höhe von 3.955.500 Euro EU-Mittel über die Programmkulisse zugeteilt (aktueller Förderrahmen). Zusätzlich ist auf Programmebene noch ein Kostenpuffer vorgesehen, um die ausgewählten Kommunen bei etwaigen Mehrkosten auch darüber hinaus optimal unterstützen zu können. Regensburg wurde damit überproportional stark im Rahmen der Förderkulisse berücksichtigt - in Bezug auf die Fördersumme an zweiter Stelle hinter der Landeshauptstadt München.

 

Weiteres Verfahren

 

Das Verfahren ist grundsätzlich zweistufig angelegt. Nach der erfolgten Auswahl der Programmkommunen in Phase 1 des Verfahrens sind die einzelnen Maßnahmen durch die Kommunen weiter zu qualifizieren und in einer zweiten Phase des Verfahrens entsprechende Förderanträge für Maßnahmenbündel vorzulegen, auf deren Basis dann Zuwendungsbescheide durch die zuständigen Bezirksregierungen erteilt werden. Der Fördergeber hat dazu ein enges Zeitfenster vorgegeben.

 

Auch für die Umsetzung der Fördermaßnahmen steht ein zeitlich limitierter Zeitraum zur Verfügung, denn die Förderinitiative zielt insbesondere auf Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte, die schnell umsetzbar und wirksam sind. Vom Fördergeber ist vorgegeben, dass alle geförderten Maßnahmen bis spätestens 30. Juni 2023 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein müssen - dabei gilt für alle Maßnahmen grundsätzlich eine rückwirkende Förderfähigkeit ab April 2021. Eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums ist ausgeschlossen.

 

Eine finale Entscheidung über die Förderung einzelner Maßnahmen, einschließlich der Höhe der jeweiligen förderfähigen Kosten, trifft der Fördergeber im Zuge der Prüfung der Förderanträge.

 

Organisation

 

Die Gesamtfördermaßnahme ‚REACT-EU wird federführend im Referat II / Amt für Wirtschaft und Wissenschaft (Abt. Wirtschaftsförderung / EU-Koordination) gesteuert und in enger Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung koordiniert. Für das Innenstadtmanagement und die Verwaltung der Mittel der Förderinitiative wird die neu besetzte Stelle des Altstadtkümmerers im Amt für Wirtschaft und Wissenschaft im Förderzeitraum (08/21 06/23) anteilig über die Kulisse gefördert.

 

Die fristgerechte Umsetzung der eingebrachten Maßnahmen obliegt den jeweils zuständigen Fachstellen. Den REACT-EU Fördermaßnahmen ist eine entsprechende Priorität in der Bearbeitung einzuräumen, um einen etwaigen Förderausfall zu vermeiden.

 

Zur Entlastung der Gemeinden hat das StMB eine Servicestelle für die Förderabwicklung eingerichtet. Die Aufgaben der Servicestelle werden vom DLR Projektträger im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung wahrgenommen. Der DLR Projektträger ist als Teil des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. ein etablierter Dienstleister für das Management von Forschung, Bildung und Innovation. Die Servicestelle steht den ausgewählten Gemeinden im gesamten Förderverfahren beratend und begleitend zur Seite, insbesondere bei der Antragstellung, bei Auszahlungsanträgen, der Dokumentation und der Erstellung des Verwendungsnachweises.

 

Geplante Maßnahmen

 

Auf Basis der Interessensbekundung wurde, unter Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse aus dem Bewerbungsverfahren, ein mit dem Fördergeber (vor)abgestimmtes Maßnahmenbündel definiert und zur Förderung vorgeschlagen (s. Liste in Anlage). Die ausgewählten Maßnahmen wurden dabei insbesondere nach den Kriterien der Förderfähigkeit und Umsetzbarkeit bewertet und entsprechend priorisiert.

 

Die ausgewählten Maßnahmen sollen die städtebauliche Entwicklung unterstützen bzw. konzeptionell vorbereiten, neue Impulse moderner Stadtgestaltung setzen - mit besonderem Blick auf nachhaltige und digitale Ansätze - und damit zur Aufwertung des Stadtraums und letztlich der Attraktivierung der Innenstadt in Regensburg als lebenswertem Ort mit identitätsstiftender Wirkung beitragen. Die EU-Innenstadt-Förderinitiative bietet damit für die Stadt Regensburg eine herausragende Möglichkeit, die Qualität der Innenstadt als attraktiven Ort für Wohnen, Arbeit, Handel, Freizeit und Kultur weiter nachhaltig zu stärken.

 

Vorgesehen sind die in der angehängten Liste dargestellten Einzelmaßnahmen, für die im Rahmen der Förderkulisse REACT-EU über einen Zuwendungsbescheid eine anteilige Förderung i.H.v. 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben erwirkt werden soll (Anm: die Aufstellung/Gruppierung der Maßnahmen in der angehängten Liste folgt der vorgegebenen Systematik und Nomenklatur des Fördermittelgebers). Die beiliegende Maßnahmenliste umfasst auf Basis von Kostenschätzungen ein Volumen mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 4,4 Mio. Euro; diese werden ggf. im weiteren Verfahren noch präzisiert und die förderfähigen Kosten final festgelegt.

 

Maßnahmen, die sich substanziell und/oder visuell auf ein Baudenkmal oder das denkmalgeschützte Ensemble „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“ auswirken, werden in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde entwickelt.

 

Sofern für die Umsetzung einzelner Projekte und Maßnahmen flankierende Maßnahmenbeschlüsse notwendig sein sollten, werden diese in den jeweils dafür zuständigen Gremien des Stadtrats behandelt.

 

Unter Umständen, abhängig vom tatsächlichen Gesamtmittelabruf im Rahmen der Kulisse, bietet REACT-EU die Möglichkeit, weitere, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher spezifizierte Maßnahmen, die dem o.a. Fördergegenstand entsprechen, in die Förderung einzubringen. Die Verwaltung (Projektsteuerung) wird hierzu im Austausch mit den Förderstellen bleiben, bei konkretem Anlass/Bedarf die Möglichkeiten eruieren und mit dem Fördergeber anschließend in Verhandlung treten.

 

Finanzierung / Haushalt

 

Die im Rahmen der Interessensbekundung avisierten Projekte und Maßnahmen wurden im Haushaltsplan 2022 in den Jahren 2022 und 2023 überwiegend in den gesondert eingerichteten Zweckbindungsringen 1979 (VerwHh) und 2979 (VermHh) unter dem Titel ‚Sonderprogramm REACT-EU veranschlagt. Die Haushaltsmittel stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Zuweisungen tatsächlich bewilligt sind bzw. werden.

 

Im Verlauf der weiteren Abstimmungen im Zuwendungsverfahren wurden Änderungen bezüglich der bereits eingeplanten Projekte und Maßnahmen notwendig, die eine Anpassung der Veranschlagung im Haushaltsvollzug 2022 ff wie folgt erfordern:

 

in T€

 

Veranschlagung im HhPlan

gem. aktueller Liste

 

 

 

 

ZBR 1979

 

2.620

2.320

ZBR 2979

 

1.875

1.930

Sonstige *)

 

136

145

 

 

 

 

Gesamt

 

4.631

4.395

*) bereits gesondert veranschlagte Maßnahmen.

 

Um eine zügige bzw. fristgerechte Umsetzung der Gesamtmaßnahme zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen, die Haushaltsmittel zwischen den einzelnen Projekt-Maßnahmen-HhSt.en im Rahmen des Gesamtvolumens (d.s. 4.395 TEuro) im Wege von Mittelbereitstellungen gem. Art. 66 und 67 GO saldoneutral umzuschichten. Diese Ermächtigung gilt auch für ggf. weitere Anpassungen im Zuge des weiteren Zuwendungsverfahrens.

 

Bei der Fortschreibung der Haushalts- und Finanzplanung (Nachtragshaushaltsplan 2022 und Haushaltsplan 2023) erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Veranschlagungen.

 

 

Anlagen:

EU-Innenstadt-Förderinitiative: Maßnahmenliste

EU-Innenstadt-Förderinitiative: Maßnahmengebiet (gem. Bewerbung)

 

 


Die Ausschüsse empfehlen / der Stadtrat beschließt:

 

 

1. Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die geforderten Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben für die Abwicklung der Förderkulisse REACT-EU wahrzunehmen und auf Basis der abgestimmten beiliegenden Maßnahmenliste die notwendigen Anträge auf Gewährung von Zuschüssen bei der Regierung der Oberpfalz bzw. der vom Fördergeber eingesetzten Servicestelle einzureichen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Maßnahmen zur Stärkung der Regensburger Innenstadt im Rahmen der Förderkulisse REACT-EU im vorgegebenen Förderzeitraum bis Mitte 2023 nach Maßgabe des Sachverhaltes und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.

 

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Haushaltsmittel im Rahmen des Gesamtvolumens und nach Maßgabe des Sachverhaltes zwischen einzelnen Haushaltsstellen im Wege von Mittelbereitstellungen gem. Art. 66 und 67 GO saldoneutral umzuschichten.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Maßnahmenliste_Vorlage EU-Innenstadt-Förderinitiative (REACT-EU) (244 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Maßnahmengebiet_Vorlage EU-Innenstadt-Förderinitiative (REACT-EU) (4340 KB)    
Anlage 3 3 formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt_REACT-EU (1992 KB)