Sachverhalt:
I. Ausgangssituation
Die Schulanlage des Albertus-Magnus-Gymnasiums ist rund 50 Jahre alt und eine Generalsanierung erforderlich. Da aufgrund fehlender Ausweichkapazitäten eine Auslagerung der Schule auf absehbare Zeit nicht möglich ist und durch die Wiedereinführung des G 9 zusätzlicher Flächenbedarf entstehen wird, ist vor einer Generalsanierung zunächst ein Erweiterungsbau für das Schulgebäude zu errichten. Erst dann kann das Bestandsgebäude Zug um Zug saniert werden. Daher ist mit einer Generalsanierung der bestehenden Schulanlage erst in ca. 10 Jahren zu rechnen.
Bereits im Jahr 2018 war aus Sicherheitsgründen beschlossen worden, notwendige vorbeugende Brandschutzmaßnahmen im Schulgebäude des Albertus-Magnus-Gymnasium im Vorgriff auf die Generalsanierung durchzuführen. Dazu wurden am 16.11.2017 der Maßnahmenbeschluss (VO/17/13698/RV) und am 15.11.2018 der Beschluss zur technischen Ausführung (VO/18/14846/60) gefasst. Aufgrund zusätzlicher Leistungen und der daraus folgenden Kostenerhöhung sind diese zu aktualisieren.
In dem damals eingereichten Baugenehmigungsantrag und der dabei erarbeiteten Kostenberechnung wurde für die vorhandenen Holzpaneeldecken in den Fluren Bestandsschutz angenommen. Im Verlauf des Verfahrens wurde jedoch durch das Bauordnungsamt dargelegt, dass schon in der ursprünglichen Baugenehmigung von 1978 für diese Decken der Nachweis der Schwerentflammbarkeit zu führen gewesen wäre. Dies ist nie erfolgt. Aus diesem Grund musste das Brandschutzkonzept erheblich ergänzt werden. Der Nachweis über die Erfüllung der Brandschutzanforderung der abgehängten Holzdecken konnte im Nachhinein nicht erbracht werden. Daher müssen die Bestandsdecken rückgebaut und durch nichtbrennbare Decken aus Gipskarton ersetzt werden. Die Kostenerhöhung ist maßgeblich durch diese zu erfüllende Anforderung verursacht. Zusätzlich ist auch der Ersatz der brandschutztechnisch unzulässigen offenen, fest eingebauten Holzspinde durch Metallspinde in die Maßnahme aufgenommen worden.
Da die bauliche Umsetzung der Generalsanierung erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus in ca. 10 Jahren erfolgen kann, wurde durch einen Fachplaner ein Brandschutzkonzept erstellt, das verschiedene zwingend umsetzbare Sofortmaßnahmen enthält. Hierunter fallen Maßnahmen zur Sicherung der Rettungswege (notwendige Flure und Treppenräume) sowie die Ergänzung und notwendige Erneuerung der brandschutztechnischen Einrichtungen. Die durchzuführenden Arbeiten werden im Hinblick auf eine spätere Generalsanierung auf ein Mindestmaß reduziert, sodass diese mit dem Ziel bei geringstmöglichem Mitteleinsatz (Minimalprinzip bzw. Sparsamkeitsprinzip) den erforderlichen Brandschutz gewährleisten und um Lösungen der Generalsanierung nicht vorwegzugreifen. Das Brandschutzkonzept betrifft nur das Schulgebäude mit einem älteren Anbau ohne die erst kürzlich neu errichtete Dreifachturnhalle.
Der Maßnahmenkatalog der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wurde seitens des Brandschutzgutachters in drei Prioritäten gegliedert.
Priorität 1 (/1) ab sofort bis 3 Jahre (im Rahmen der beantragten Maßnahme) Priorität 2 (/2) innerhalb 3 – 5 Jahre (im Rahmen der beantragten Maßnahme) Priorität 3 (/3) im Zusammenhang mit gepl. Generalsanierung
Die Maßnahmen zur Sicherung der Rettungswege (notwendige Flure und Treppenräume) inkl. der Maßnahmen zur Rettung von Leib und Leben besitzen erhöhte Priorität 1.
Bei den vorhandenen brandschutztechnischen Einrichtungen wurde davon ausgegangen, dass sich dies in einem noch annehmbaren Zustand befinden und ein unmittelbarer Austausch nicht im vordersten Fokus steht. (Priorität 2).
Alle anderen erforderlichen Maßnahmen bzgl. Sachschutz im Gesamtobjekt inkl. Brandabschnittsbildung, weitergehende frühzeitige Alarmierung und wirksame Löscharbeiten werden Priorität 3 zugeordnet. Die einzelnen Prioritäten wurden in den Brandschutzplänen dargestellt.
II. Art und Umfang der Maßnahme
Im Wesentlich sind bei der Maßnahme folgende Arbeiten zur Durchführung geplant:
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion Naturwerksteinarbeiten - Ergänzen des Natursteinbelags bei den neu eingebauten T30-RS Türelementen - RS-Türelementen und Metall-/ Glasschiebetüre für Notausgang im Treppenhaus UG (Südtrakt)
Putz- und Stuckarbeiten - Ergänzen von Innenputz in Kleinflächen, aufgrund Demontagearbeiten der im Bestand verbauten Holz- und Holzpaneeldecken und Beiputzarbeiten bei den neu zu errichtenden T30-RS-Türelementen - RS-Türelementen und Metall-/ Glasschiebetüre für Notausgang im Treppenhaus UG (Südtrakt)
Estricharbeiten - Öffnen des Bodenaufbaus zum Ausbau der Bestehenden Türelement, sowie ergänzen des Estrichs nach Einbau der neuen T30-RS Türelementen - RS-Türelementen und Metall-/ Glasschiebetüre für Notausgang im Treppenhaus UG (Südtrakt)
Tischlerarbeiten - Die Bestandstüre im Klassenzimmer Nr. 115 (Nord-Ost-Ecke) muss zu einer dvs-Türe ertüchtigt werden
Beschlagarbeiten - Einbau von Panikschlössern und Blindzylindern - ertüchtigen von Obentürschließer an nicht automatischen Türen
Metallbauarbeiten - Ertüchtigung und Instandsetzung der im Bestand verbauten T30-RS- und RS-Türelemente - Bei den Übergängen vom Treppenraum Süd-Ost zum Anbau werden sowohl im 1.OG, als auch im 2.OG die bestehenden Türelemente durch RS-Türelemente mit Feststellung ersetzt - Im Übergangsbereich von Süd- und Nordtrakt zur Aula werden die beiden bestehenden Türelemente durch T30-RS-Türelemente mit Feststellung ersetzt - Ausbau und Erneuerung von bestehenden Stahlblechtüren durch neuen T30-RS und T30-Stahlblechtüren im UG (Süd- und Nordtrakt) - Ausbau und Erneuerung einer bestehenden Metall-/ Glasschiebtüre für Notausgang im Treppenhaus UG (Südtrakt) - Einbau einer Ausstiegshilfe für Notausstieg im Werkraum UG (Nordtrakt)
Maler- und Lackierarbeiten - Spachteln von Fehlstellen an Wand- und Deckenflächen - Überholbeschichtung an Wand- und Deckenflächen im Bereich der „Arbeiten zur Brandschutzmaßnahme“ - Voranstrich und Neubeschichtung von Gipskartondecken
Trockenbauarbeiten - Demontage der im Bestand vorhandenen Brandlast aus Holz- und Holzpaneeldecken in den Flur- und Treppenhausbereichen - Bei sämtlichen im Bestand verbauten Brandschutz- und Rauchschutztüren muss der Deckenanschluss zur Betondecke brandschutztechnisch ertüchtigt werden - Für die neuen RS-Türelemente bei den Übergängen zum Anbau im Südosten des Gebäudes sind die Sturzausbildungen und die seitlichen Maueranschlüsse herzustellen - Für die neuen T30-RS Türelemente Im Übergangsbereich von Süd- und Nordtrakt zur Aula sind die Sturzausbildungen und die seitlichen Maueranschlüsse herzustellen - Einbau von neuen Unterdecken als Gipskarton-Abhangdecken (inkl. Akustik) in den Flur- und Treppenhausbereichen
Gerüstarbeiten - Erstellen und vorhalten von Raumgerüsten in den Treppenhausbereichen für die auszuführenden Arbeiten zur Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswege
Abbruchmaßnahmen - Abbruch und Rückbau eines Betonsturzes im Bereich der Metall-/ Glasschiebetüre (Notausgang im Treppenhaus UG Südtrakt) als vorbereitende Maßnahme für einen Neueinbau - Abbruch und Rückbau eines Stahlträgers als Bodeneinstandsprofil im Bereich der Metall- / Glasschiebetüre (Notausgang im Treppenhaus UG Südtrakt) als vorbereitende Maßnahme für einen Neueinbau - Demontage der bestehenden Schulspinde und Garderoben (Brandlast) in den Flurbereichen
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen Elektroinstallationsarbeiten und Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen: - Installation zusätzlicher automatischer Rauchmelder, Herstellung des Leitungsnetzes der Brandmeldeanlage in Auf-Putz-Kanälen, normgerechte Abschottung der Kabel- und Leitungsdurchführungen in den notwendigen Fluren - Schaffung konformer Kabelübergänge an den Rauch- und Brandschutzabschlüssen - Erweiterung der modularen Brandmeldezentrale - Installation einer Blitzleuchte in einem vorhandenen barrierefreien WC - Erneuerung der Beleuchtung in den Fluren - Ergänzung eines Auslösetasters für die Rauchabzugsanlage in einem Treppenhaus
KG 500 Außenanlagen Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen - Wiederherstellen der Außenplatzfläche im Zuge des Neueinbaus der Metall-/ Glasschiebetüre für den Notausgang im Treppenhaus UG (Südtrakt)
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke Lieferung und Einbau von Schulspinden - Lieferung und Einbau von neuen Schulspinden aus A-Baustoff in den Flurbereichen
III. Kosten
Im Beschluss zur technischen Ausführung (VO/18/14846/60) vom 15.11.2018 wurden rd. 374.000,00 €. € als Gesamtkosten (Kostenrahmen) prognostiziert. Im beschlossenen Investitionsprogramm 2021-2025 wurde die Maßnahme aufgrund von erwarteten Baukostensteigerungen mit 554.000,00 € (Haushaltsstelle 1.2352.94511) fortgeschrieben. Nach der Kostenberechnung vom 30.09.2021 ist aufgrund der erheblichen Ergänzungen im Brandschutzkonzept für die Maßnahme nun mit Kosten in Höhe von rund 1.119.000,00 € zu rechnen.
Die Kostenerhöhung ergibt sich insbesondere aus nachstehenden Gründen: - Rückbau aller Holzpaneeldecken im Bereich der Flucht- und Rettungswege - Neu abgehängte nichtbrennbare Gipskartondecken mit raumakustischer Dämmung - erhöhte Kosten für Malerarbeiten bzgl. der Gipskartondecken - Austausch der Beleuchtung in den Fluren aufgrund der Deckenerneuerung - Austausch der festeingebauten Holzschränke gegen lose Metallspinde in den Fluren - an die Kostenberechnung angepassten Ingenieurshonorare
Die Kosten teilen sich auf folgende Kostengruppen nach DIN 276 auf:
KG 300 Bauwerk Baukonstruktionen 790.400,00 € KG 400 Bauwerk technische Anlagen 179.200,00 € KG 500 Außenanlagen 5.900,00 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (eigene HHSt. 93461) 60.200,00 € KG 700 Baunebenkosten 83.200,00 €
Gesamtkosten 1.118.900,00 €
IV. Geplanter Zeitlicher Ablauf
Die Förderung nach BayFAG entsprechend der dargestellten aktuellen Planungsinhalte und Kosten wurde bei der Regierung der Oberpfalz beantragt. Nach Erhalt der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns können die Ausschreibungsunterlagen ausgegeben werden. Da die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Flucht-und Rettungswege im laufenden Betrieb ausgeführt werden müssen, sind die notwendigen Arbeiten in entsprechende Bauabschnitte unterteilt. Diese können überwiegend nur in den Ferien ausgeführt werden. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist somit in den Jahren 2022 bis 2025 geplant.
V. Finanzielle Auswirkungen
Im beschlossenen Investitionsprogramm 2021-2025 sind für diese Maßnahme Kosten i.H.v. 554.000,00 € eingestellt. Zur Umsetzung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen werden nach Maßgabe des Sachverhalts aufgrund der erheblichen notwendigen Ergänzungen an den Brandschutzmaßnahmen zusätzliche Mittel i.H.v. 565.000 € in den Jahren 2023 bis 2025 benötigt. Die deutlich höheren Kosten müssen bei der IP-Fortschreibung (2022 – 2026) im Rahmen der verfügbaren Mittel berücksichtigt werden.
Die Ausschüsse empfehlen / der Stadtrat beschließt:
Die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Schulgebäude Albertus-Magnus-Gymnasium sind entsprechend dem Bericht der Verwaltung umzusetzen. Anlagen: Klimavorbehalt
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