Vorlage - VO/22/18671/51  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien zum Pflegekinderwesen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
03.02.2022 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.02.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.02.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

  1. Der vorliegenden Änderung der Richtlinien zum Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII liegen die aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags, gültig ab 01. Januar 2022, zugrunde.
     
  2. Die Pauschalen für den Unterhalt für die Pflegekinder (Unterhaltsbeitrag) orientieren sich gemäß den o. g. Empfehlungen am Mindestunterhalt. Dieser richtet sich seit 01.01.2016 gemäß § 1612a Absatz 1 Satz 2 BGB als Bezugsgröße unmittelbar nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Zur Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vor (Existenzminimumbericht). Ausgehend von diesem Bericht wird der konkrete Betrag des Mindestunterhalts gemäß

§ 1612 a Absatz 4 BGB alle zwei Jahre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung festgelegt (Mindestunterhaltsverordnung).
Zum 01.01.2022 trat die Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Die dort festgelegten Beträge sind Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsbedarfes der Änderung der Pflegekinderrichtlinien ab 01.01.2022.

 

  1. Die Änderung der ab 01.01.2022 geltenden Pflegerichtlinien wird deshalb notwendig, da zum 01.01.2022 eine Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft getreten ist. Die entstehenden Differenzen betragen je Fall monatlich je Altersstufe zwischen 6,00 Euro und 10,00 Euro.

 

  1. Mit den zum 01.03.2021 durch die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 24.02.2021, des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen vom 25.02.2021 sowie des Stadtrats vom 25.02.2021 in Kraft getretenen Pflegerichtlinien wurde eine dynamische Anpassung der Pflegepauschalen beschlossen. Demnach berichtet die Verwaltung den zuständigen Gremien bei einer Anpassung der Beträge. Weitere Änderungen der Richtlinien, die über eine dynamische Anpassung der Pflegepauschalen hinausgehen, bleiben dem Stadtrat vorbehalten und bedürfen einer Beschlussfassung.
  2. r die Stadt Regensburg errechnen sich aufgrund der Änderung der Richtlinien für die Vollzeitpflege mit Wirkung ab 01.01.2022 kassenwirksam für das Haushaltsjahr 2022 Mehrausgaben in Höhe von rd. 8.600,00 € (Steigerung der Pflegepauschalen zwischen 0,65 % und 0,84 %, Haushaltsansatz 2022: 1.144.000,00 davon 0,75 % = 8.580,00 €). Eine Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch den Zweckbindungsring 5017.

 

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

Die Änderungen der Richtlinien zum Pflegekinderwesen werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Anlagen:

 

Änderung der Pflegepauschalen ab 01.01.2022 als Anlage an die Richtlinien der Stadt Regensburg zum Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII vom 01.03.2021 (Entwurf vom 30.12.2021).

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Änderung der Pflegepauschalen (230 KB)