Vorlage - VO/22/18675/61  

 
 
Betreff: 74. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale
- Entscheidung öffentl. Auslegung § 3 Abs.2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
15.02.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 02.04.2019 beschlossene 74. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am 22.05.2019 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 13.05.2019 bis 31.05.2019 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.05.2019 bis 14.06.2019 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) zum Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes gehört.

 

Bei der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes – Im Bereich der ehemaligen Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne und angrenzende Areale sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Der Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 15.02.2022 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 


Anlagen:

 

 

74. FNP Änderung Planzeichnung

74. FNP Änderung Begründung mit Umweltbericht

74. FNP Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung

74. FNP Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 74 FNP Änderung_Planzeichnung_Stand Dez_2021 (1018 KB)    
Anlage 2 2 74 FNP Begründung FNP (1130 KB)    
Anlage 3 3 74 FNP Stellungnahmen Öffentlichkeit (35 KB)    
Anlage 4 4 74 FNP Klimavorbehalt (174 KB)