Vorlage - VO/22/18702/20  

 
 
Betreff: Haushaltsrestebildung 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
23.03.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

 

Die Haushaltseinnahmereste (HER) des Vermögenshaushalts bzw. die Haushaltsausgabereste (HAR) des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, die sich rechnerisch und rechtlich ergeben, werden entsprechend §§ 19 und 79 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik (KommHV-Kameralistik) nur dann zur Übertragung in das nächste Haushaltsjahr vorgeschlagen, wenn der Eingang der Zuwendungen oder der Abfluss der Mittel gesichert bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) des Verwaltungshaushaltes ist nicht zulässig.

 

Die Haushaltsausgabereste (HAR) im Vermögenshaushalt betragen 166,4 Mio. € und die im Verwaltungshaushalt 7,1 Mio. €.

 

 

I. Haushaltsausgaberestebildung im Verwaltungshaushalt des Jahres 2021

 

 

Die Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes sind grundsätzlich einmal übertragbar, wenn die jeweilige Haushaltsstelle im Haushaltsplan 2021 bzw. in den Nachtragshaushaltsplänen 2021 mit einem Übertragbarkeitsvermerk versehen ist.

 

Die Haushaltsausgabereste wurden ausschließlich dann gebildet, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr 2022 zwingend und dringend erforderlich ist.

 

 

Die (übertragenen) Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes liegen mit rd. 7,1 Mio. € um rd. 0,3 Mio. € (Rd.diff.) unter dem Wert des Vorjahres (2020: 7,5 Mio. €), wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

 

 

2021

2020

rechnerisch mögliche Haushaltsausgabereste (HAR) im Verwaltungshaushalt (aus dem lfd. J.)

15.403.987,50 €

14.623.631,88

     davon bei ‚sonstigen HhSt.’

10.774.706,39

10.451.524,60

     davon bei ‚Budget-HhSt.’

4.629.281,11

4.172.107,28

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltsausgabereste

8.265.740,46 €

7.167.660,60 €

53,66%

49,01 %

neu gebildete Haushaltsausgabereste

7.138.247,04

7.455.971,28

     davon bei ‚sonstigen HhSt.’

5.793.065,88

5.747.464,90

     davon bei ‚Budget-HhSt.’

1.345.181,16

1.708.506,38

 

Des Weiteren „verfielen“ Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr, die nicht angeordnet wurden, kraft Gesetzes i.H.v. 1,8 Mio. €.

 

Übersicht ‚Haushaltsausgabereste’ nach Gruppierung

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2021

Haushaltsausgabereste 2020

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

5 / 6

7.010.247,04 €

98,21%

6.283.674,24 €

84,28 %

726.572,80 €

11,56%

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

5

1.686.544,97 €

23,63 %

1.977.248,98

26,52 %

-290.704,01 €

-14,70%

 

6

5.323.702,07 €

74,58 %

4.306.425,26 €

57,76 %

1.017.276,81 €

23,62%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

7

103.000,00

1,44 %

325.699,04

4,37 %

-222.699,04 €

-68,38%

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Finanzausgaben

8

25.000,00

0,35 %

846.598,00

11,35 %

-821.598,00 €

-97,05%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

7.138.247,04

100,00 %

7.455.971,28

100,00 %

-317.724,24 €

-4,26%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.1. - wird verwiesen.

 - Aufgrund der Vielzahl der Haushaltsstellen werden in der Einzelaufstellung die HhSt. je Budget kumuliert und nur die sonstigen HhSt. einzeln aufgeführt. -

 - Zudem werden in Anlage II.1. die Haushaltsausgabereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

Von den rechnerisch möglichen Haushaltsausgaberesten bei insgesamt 1.490 (2020: 1.400) Haushaltsstellen wurden lediglich bei insgesamt 168 (2020: 176) Haushaltsausgabereste gebildet und in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen.

 

Ursächlich für die geringe Zahl der Haushaltsstellen, bei denen Haushaltsausgabereste gebildet wurden, ist im Wesentlichen, dass Kleinreste (insbesondere < 1.000 €) bei budgetierten Haushaltsstellen weitestgehend nicht übertragen wurden, da die Ansätze für das Jahr 2022 als ausreichend erachtet wurden.

 

 

nachrichtlich Übersicht über die Gebundenheit der HAR

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2021

davon

gebunden

davon

nicht gebunden

 

 

Betrag

Anteil am Gesamtbetrag

Betrag

Anteil am HAR

Betrag

Anteil am HAR

 

 

 

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

5 / 6

7.010.247,04 €

98,21%

5.622.108,79 €

80,20%

1.388.138,25 €

19,80%

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

5

1.686.544,97 €

23,63 %

1.521.711,30 €

90,23 %

164.833,67 €

9,77 %

 

6

5.323.702,07 €

74,58 %

4.100.397,49 €

77,02 %

1.223.304,58

22,98 %

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

7

103.000,00

1,44 %

11.761,00 €

11,42 %

91.239,00 €

88,58 %

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Finanzausgaben

8

25.000,00

0,35 %

0,00

0,00 %

25.000,00

100,00 %

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

7.138.247,04

100,00 %

5.633.869,79 €

78,93 %

1.504.377,25

21,07 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die maßgeblichen HAR befinden sich im Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5 / 6). Der Grad der Gebundenheit der HAR in diesem Bereich insgesamt liegt bei 80,2 % (2020: 89,5 %).

 

Die HAR belaufen sich beim Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5 / 6) auf insgesamt rd. 7,0 Mio. €, wobei größere (Einzel-)Reste bei den folgenden Haushaltsstellen gebildet werden:

 

- beim Unterhalt (Gr. 50/51) für das unbewegliche Anlagevermögen der Stadt Regensburg werden insgesamt rd. 1,2 Mio. € vorgetragen. Größte Einzelbereiche sind hier die Stadtentwässerung (UA 700#) mit 0,5 Mio. € sowie der Brücken- (UA 6488) und Straßenunterhalt (UA 6300) mit 0,2 Mio. € bzw. 0,1 Mio. €. Weitere 0,1 Mio. entfallen auf Sanierungsmaßnahmen in Schulen.

 

- im Aus- und Fortbildungsbereich werden rd. 0,2 Mio. € in das aktuelle Haushaltsjahr übertragen. Es fielen zahlreiche Schulungsmaßnahmen auf Grund der Kontaktbeschränkungen in Folge der Corona-Pandemie aus.

 

- bei den IT-Kosten an Dritte (HhSt. 0.#.6322/6327) werden rd. 1,4 Mio. € vorgetragen, welche mehrere Softwareprojekte umfassen. Diese befinden sich in verschiedenen Durchführungsphasen, überwiegend ist die Ausschreibungsphase bereits abgeschlossen.

 

- Beim Impf-/Testzentrum (UA 5490) werden 0,2 Mio. € insbesondere für die Begleichung ausstehender Rechnungen aus dem Jahr 2021 übertragen.

 

- Für Planungs- und Sachverständigenkosten (UGr. 655) werden Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. € gebildet. Größter Einzelposten ist bei der Stadtentwässerung die Planungskosten für das Kanalsystem (UA 7000) mit 0,4 Mio. €. 0,3 Mio.€ werden bei der Orts- und Regionalplanung (UA 6105) für die Aktualisierung des Flächennutzungsplanes in das neue Haushaltsjahr übernommen. Für Organisationsgutachten, insbesondere das Personalkostengutachten, werden 0,2 Mio. € übertragen. Weitere 0,2 Mio. € werden bei den Smart City Agenden (UA 7950) an Resten gebildet. Jeweils 0,1 Mio. € werden für die Erstellung des neuen Mietspiegels bei der Stadtentwicklung (UA 6200) und für die Planungskosten der städtischen Straßeninfrastruktur (UA 6300) übertragen.

 

- Zur endgültigen Abrechnung von Kursen der Volkshochschule (UA 3501) werden 0,2 Mio. € für Dozentenhonorare vorgetragen.

 

- bei den Berufsschulen (UA 2400) werden 0,3 Mio. € HAR für die Begleichung verspätet eingegangener Gastschulbeitragsabrechnungen von anderen kommunalen Schulträgern gebildet.

 

- bei den Erstattungen für den ÖPNV an den RVV (UA 7920) werden für ausstehende Abrechnungen (insb. für Tarifharmonisierungsverluste (Bahn/Bus) und Mindererlöse beim 365- Euro-Ticket) i.Z.m. mit dem ÖDA rd. 0,6 Mio.€ übertragen.

 

Bei den Zuweisungen und Zuschüssen (HGr. 7) wird nur ein größerer HAR bei der HhSt. 0.7911.7170 ‚Wirtschaftsförderungsmittel‘ mit rd. 0,1 Mio. € übertragen.

 

Bei den Sonstigen Finanzausgaben (HGr. 8) wird ebenfalls nur ein HAR bei der HhSt. 0.6400.8411 ‚Zinsen i.Z.m. Rückerstattung von Zuweisungen‘ mit 25,0 T€ vorgetragen.

 

 

II. Haushaltseinnahmerestebildung im Vermögenshaushalt des Jahres 2021

 

 

Die einmalige Bildung von Haushaltseinnahmeresten im Vermögenshaushalt ist ausschließlich für

  • Beiträge und ähnliche Entgelte,
  • Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

sowie

  • Einnahmen aus Krediten und Inneren Darlehen

zulässig.

 

Bei der Bildung dieser Reste ist besonders darauf zu achten, dass die Einnahmen in einem engen Zusammenhang zu den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen stehen und der Eingang im Folgejahr zu erwarten ist.

 

 

Die (übertragenen) Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes, die zur Finanzierung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes gebildet wurden, liegen mit rd. 5,5 Mio. € um rd. 0,5 Mio. € unter dem Wert des Vorjahres (2020: 6,0 Mio. €), wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

 

Die rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt sind in diesem Jahr deshalb so viel höher (+ 105,7 Mio. €) als im Vorjahr, da bei den „Einnahmen aus Krediten“ in 2021, im Gegensatz zu 2020, rd. 102,5 Mio. € (2020: 0,0 Mio. €) auszuweisen waren; diese wurden jedoch nicht übertragen.

 

 

2021

2020

rechnerisch mögliche Haushaltseinnahmereste (HER) im Vermögenshaushalt (aus dem lfd. J.)

115.594.820,38 €

9.935.921,97

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltseinnahmereste

110.057.020,38 €

3.909.342,00

95,21%

39,35 %

neu gebildete Haushaltseinnahmereste

5.537.800,00

6.026.579,97

 

Des Weiteren „verfielen“ Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr, die nicht angeordnet wurden, kraft Gesetzes i.H.v. 1,7 Mio. €.

 

 

Übersicht ‚Haushaltseinnahmereste’ nach Gruppierung

Art der Einnahme

- Gruppierung -

Haushaltseinnahmereste 2021

Haushaltseinnahmereste 2020

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

36

5.537.800,00

100,00 %

6.026.579,97

100,00 %

-488.779,97 €

-8,11%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

5.537.800,00

100,0 %

6.026.579,97

100,0 %

-488.779,97 €

-8,11%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.2 - wird verwiesen.

 - Zudem werden in Anlage II.2. die Haushaltseinnahmereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

Haushaltseinnahmereste werden nur bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) vorgetragen. Diese betragen rd. 5,5 Mio. €.

 

Größere (Einzel-)Reste werden bei:

- ‚Kindertagesstätten’ - Zuschüsse (HhSt. 1.464#.3610 mit 1,3 Mio. €),

- Errichtung ‚Interims-ZOB‘ – Zuweisungen (HhSt. 1.7920.3611 mit 1,0 Mio. €),

- Förderprogramm ‚Luftreinigung an ‚Schulen‘ und an ‚Kinderbetreuungseinrichtungen‘‘ - Zuweisungen (HhSt. 1.2#/4#.36116 mit 0,9 Mio. €),

- Neubau ‚Begegnungszentrum Guerickestraße’ - Zuweisungen (HhSt. 1.4608.3619 mit 0,5 Mio. €)

und

- Förderprogramm ‚integrierte Fachunterrichtsräume (iFu)’ - Zuweisungen (HhSt. 1.2400.36199 mit 0,3 Mio. €)

gebildet.

 

HER bei den Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gr. 35)  wurden – wie in den Vorjahren - nicht gebildet.

 

Bei den Einnahmen aus Krediten (Gr. 37) wurde – ebenfalls wie im Vorjahr - kein HER gebildet.

 

Der rechnerisch mögliche und rechtlich zulässige HER i.H.v. 102,45 Mio. € in Höhe der ursprünglich beabsichtigten Netto-Neuverschuldung 2021 wurde – wie auch schon in den Beschlussvorlagen zum Haushaltspaket 2022 angekündigt - nicht übertragen, da dieser zur Finanzierung des Haushaltes im Rahmen des Jahresabschlusses, insb. der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes, nicht erforderlich gewesen ist.

Stattdessen wurden der Allgemeinen Rücklage zusätzlich 64,5 Mio. € entnommen; im übrigen erfolgte die Finanzierung durch eine Mehrzuführung vom Verwaltungshaushalt.

 

- Im Übrigen darf hierzu auch auf die Vorlage zum vorläufigen Rechnungsabschluss ‚Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen (Gr. 37)’ in der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 23.03.2022 verwiesen werden. -

 

 

III. Haushaltsausgaberestebildung im Vermögenshaushalt des Jahres 2021

 

 

Die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt sind grundsätzlich mehrmals kraft Gesetzes übertragbar.

 

Die (übertragenen) Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes liegen mit rd. 166,4 Mio. € um rd. 31,3 Mio. € (Rd.diff.) über dem Wert des Vorjahres (2020: 135,0 Mio. €) und betragen damit etwa 50,1 % (2020: 46,1 %) der sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung’, wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

 

Ursächlich für den Anstieg ist im Wesentlichen, dass in diesem Jahr beim „Grunderwerb“ um insgesamt rd. 28,8 Mio. € höhere HAR als im Vorjahr gebildet worden sind.

 

 

2021

2020

rechnerisch mögliche Haushaltsausgabereste (HAR) im Vermögenshaushalt

185.092.249,42 €

148.232.786,21 €

     davon aus dem lfd. J.

117.411.618,01

88.972.231,65

     davon aus V.J.

67.680.631,41

59.260.554,56

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltsausgabereste (aus dem lfd. J. und aus V.J.)

18.737.381,00 €

13.225.224,78 €

10,12 %

8,92 %

neu gebildete Haushaltsausgabereste

166.354.868,42 €

135.007.561,43 €

     davon aus dem lfd. J.

108.485.693,61 €

84.693.956,76

     davon aus V.J.

57.869.174,81

50.313.604,67

 

 

 

Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen - insgesamt
- Haushaltsansätze lfd. J. zzgl. Haushaltsausgabereste aus V.J. -
- sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung’ -

328.128.911,43 €

292.899.080,54

Anteil der neu zu übertragenen Haushaltsausgabereste an der Gesamtermächtigung für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

50,07 %

46,09 %

 

Übersicht ‚Haushaltsausgabereste’ nach Gruppierung

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2021

Haushaltsausgabereste 2020 *)

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Gewährung von Darlehen

92

0,00 €

0,00 %

142.000,00 €

0,11 %

-142.000,00 €

-100,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenserwerb

93

68.596.599,99

41,24 %

30.871.934,45

22,87 %

37.724.665,54 €

122,20%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen

936

13.041.826,73

7,84 %

7.372.460,09

5,46 %

5.669.366,64 €

76,90%

Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen

932

37.079.344,48

22,29 %

8.283.521,75

6,14 %

28.795.822,73 €

347,63%

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

930,

934,

935

18.475.428,78 €

11,11%

15.215.952,61 €

11,27 %

3.259.476,17 €

21,42%

)

 

 

 

 

 

 

 

Baumaßnahmen

94 – 96

85.700.131,69 €

51,52%

92.428.909,53 €

68,46 %

-6.728.777,84 €

-7,28%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Hochbau-maßnahmen

94

37.677.312,93

22,65 %

48.776.367,01

36,13 %

-11.099.054,08 €

-22,75%

Tiefbau-maßnahmen

95

38.164.568,44

22,94 %

35.216.510,48

26,08 %

2.948.057,96 €

8,37%

Betriebsanlagen

96

9.858.250,32

5,93 %

8.436.032,04

6,25 %

1.422.218,28 €

16,86%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

98

12.058.136,74

7,25 %

11.564.717,45

8,57 %

493.419,29 €

4,27%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

166.354.868,42

100,00 %

135.007.561,43 €

100,00 %

31.347.306,99 €

23,22%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*) einschließlich Umbuchungen

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.3. - wird verwiesen.

 - Zudem werden in Anlage II.3. die Haushaltsausgabereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

 

nachrichtlich  Übersicht über die Gebundenheit der HAR

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2021

davon

gebunden

davon

nicht gebunden

 

 

Betrag

Anteil am Gesamtbetrag

Betrag

Anteil am HAR

Betrag

Anteil am HAR

 

 

 

 

 

Gewährung von Darlehen

92

0,00 €

0,00 %

0,00 €

0,00 %

0,00 €

0,00 %

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenserwerb

93

68.596.599,99

41,24 %

60.486.009,17

88,18 %

8.110.590,82

11,82 %

davon

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen

936

13.041.826,73

7,84 %

13.040.826,73

99,99 %

1.000,00 €

0,01%

Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen

932

37.079.344,48

22,29 %

34.123.720,26

92,03 %

2.955.624,22

7,97 %

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

930,

934,

935

18.475.428,78 €

11,11%

13.321.462,18 €

72,10%

5.153.966,60 €

27,90%

 

 

 

 

 

 

 

 

Baumaßnahmen

94 – 96

85.700.131,69 €

51,52%

49.244.511,46 €

57,46%

36.455.620,23 €

42,54%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Hochbau-maßnahmen

94

37.677.312,93

22,65 %

24.723.129,19

65,62 %

12.954.183,74

34,38 %

Tiefbau-maßnahmen

95

38.164.568,44

22,94 %

17.595.678,91

46,10 %

20.568.889,53

53,90 %

Betriebsanlagen

96

9.858.250,32

5,93 %

6.925.703,36

70,25 %

2.932.546,96

29,75 %

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

98

12.058.136,74

7,25 %

9.960.954,16

82,61 %

2.097.182,58 €

17,39 %

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

166.354.868,42

100,00 %

119.691.474,79

71,95 %

46.663.393,63

28,05 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Schwerpunkt der HAR des Vermögenshaushalts liegt zum einen, wie auch in der Vergangenheit, bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) mit einem Anteil von über der Hälfte und zum anderen, in diesem Jahr, beim Grunderwerb (UGr. 932) mit über einem Fünftel.

 

Von der sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung’ mit 328,1 Mio. € (2020: 292,9 Mio. € sowie 2015 – 2020: Ø 252,5 Mio. €) wurden insgesamt 50,1 % (2020: 46,1 % sowie 2015 – 2020: Ø 42,6 %) als HAR übertragen.

 

Zudem sind auch die absoluten Werte weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.

Dies zeigt sich u.a. auch im Baubereich - wie weiter unten auch erläutert - bei dem trotz hoher tatsächlicher Ausgaben (rd. 72,9 Mio. €) und auch trotz Rückgang wiederum sehr hohe Reste (rd. 85,7 Mio. €) entstanden sind; diese sind damit weiterhin deutlich höher als ein Ein-Jahres-Bedarf.

 

Der Grad der Gebundenheit der HAR insgesamt liegt mit 72,0 % (2020: 65,8 %) über dem Vorjahres- und Durchschnittswert (2015 - 2020: Ø 61,1 %); der Bindungsgrad bei den größeren Haushaltsausgaberesten (ab 250.000 €), deren Anteil am Gesamtvolumen sich auf rund 78,5 % beläuft, beträgt 79,0 % (2020: 74,5 %).

 

Ursächlich für den Anstieg gegenüber 2021 ist insbesondere der im Vergleich zum Vorjahr höhere Bindungsgrad beim Grunderwerb (UGr. 932).

 

 

Bei der Gewährung von Darlehen sowie bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 / 98) überschreiten die HAR mit einer Höhe von 12,1 Mio. € (2020: 11,7 Mio. €) den Durchschnittswert (2015 - 2020: Ø 10,3 Mio. €) um rund 17,6 %, wobei nennenswerte Einzel-Reste bei:

- den ‘Kinderbetreuungseinrichtungen’ - Investitionszuschüsse der Stadt an die Träger (HhSt. 1.4648.9880 mit 4,7 Mio. €),

- bei der Errichtung des ‚Museums der Bayerischen Geschichte’ - Kostenbeteiligung der Stadt (HhSt. 1.3108.9811 mit 1,1 Mio. €),

- bei der Errichtung der Rad- und Gehwegeverbindung über die ‚Sinzinger Eisenbahnbrücke’ - Kostenbeteiligung der Stadt (HhSt. 1.6368.9826 mit 0,7 Mio. €),

- bei der Errichtung des ‚Interims-ZOB‘ - Kostenerstattung der Stadt (HhSt. 1.7920.98519 mit 0,7 Mio. €),

- bei der Errichtung der Gehwegunterführung beim ‚Haltepunkt Prüfening’ - Kostenbeteiligung der Stadt (HhSt. 1.6368.9869 mit 0,6 Mio. €),

- beim Förderprogramm ‘Regensburg effizient’ - Zuschüsse der Stadt (HhSt. 1.7916.98# mit zusammen 0,5 Mio. €)

und

- beim ‘Bebauten Grundbesitz’ - Kostenerstattungen (HhSt. 1.8809.9889 mit 0,5 Mio. €)

vorgetragen werden.

 

Bei der Investitionsförderung von Dritten, die überwiegend im Rahmen von Förderprogrammen oder vertraglichen Regelungen abzuwickeln sind, werden zur kontinuierlichen Fortführung der Programme die erforderlichen Haushaltsreste gebildet und übertragen.

 

 

Die HAR beim Vermögenserwerb (Gr. 93) liegen mit einer Höhe von 68,6 Mio. € (2020: 30,6 Mio. €) deutlich über dem Mittelwert (2015 - 2020: Ø 25,0 Mio. €).

 

Beim Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen (UGr. 936) sind als nennenswerte HAR:

- die Kapitaleinlage an die ‘dSWR GmbH und Töchter’ zum Ausgleich des laufenden Defizits (HhSt. 1.8300.9360 mit 6,8 Mio. €),

- die Kapitaleinlagen zur Finanzierung der Errichtung ‘diverser Parkierungsanlagen’ (HhSt. 1.6815.9360 mit insgesamt 2,0 Mio. €),

- die Kapitaleinlage an das ‘Theater Regensburg’ zum Ausgleich des laufenden Defizits (HhSt. 1.3311.9360 mit 1,9 Mio. €)

und

- die Kapitaleinlage an den Regiebetrieb ‘Amt für Stadtbahnneubau’ zum Ausgleich des laufenden Defizits (HhSt. 1.7929.9360/9361 mit zusammen 1,1 Mio. €)

- aufzuführen.

 

Beim Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932) sind als größere HAR:

- der Erwerb des „Areals ‚Am Eisbuckel‘“ (HhSt. 1.6200.93293 i.H.v. 16,9 Mio. €),

- der „Grunderwerb von ‚bebauten und unbebauten Flächen’“ (HhSt. 1.8809/8819.932# i.H.v. zusammen 8,2 Mio. €),

- der Erwerb des „ehem. ‚dSWR / REWAG – Gebäudes / Geländes‘“ (HhSt. 1.8809.93250 i.H.v. 3,7 Mio. €),

- der „Grunderwerb i.Z.m. der Errichtung des ‚Zentralen Omnibusbahnhofes‘“ (HhSt. 1.7920.9320 i.H.v. 2,5 Mio. €),

- der „Grunderwerb für die Erweiterung der ‚Sportanlagen Burgweinting’ - interne Verrechnung mit ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting’“ (HhSt. 1.5601.9329 i.H.v. 1,9 Mio. €),

- der „Grunderwerb von ‚Gewerbeflächen‘“ (HhSt. 1.7911.9320 i.H.v. 1,6 Mio. €)

und

- der „Grunderwerb für den Ausbau der ‚Nordgaustraße’“ (HhSt. 1.6482.9320 i.H.v. 0,7 Mio. €)

zu erwähnen.

 

Bei Grundstücksgeschäften ist es kaum absehbar, ob Vertragsverhandlungen im vorgesehenen Zeitraum abgeschlossen und abgewickelt werden können; oft muss jedoch auch kurzfristig reagiert werden.

 

Beim Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 930, 934, 935) sind als nennenswerte HAR:

- die Ausstattung für ‘Kinderbetreuungseinrichtungen’ (HhSt. 1.464#.934#/935# mit insgesamt 3,2 Mio.),

- die (Ersatz-)Beschaffungen für den ‚Fuhrpark’ (HhSt. 1.7701.934#/935# mit zusammen 2,2 Mio. €),

- (Ersatz-)Beschaffungen von ‚IuK-Technik’ für die ‚Schulen’ i.R. der Förderprogramme ‚Sonderbudget ‚Leih- und Lehrerdienst-Geräte‘‘ und ‚Digitalpakt 2019 – 2024‘“ (HhSt. 1.2000.93597 mit 1,6 Mio. €),

- Beschaffung von Luftreinigungsgeräten an ‚Schulen‘ und an ‚Kinderbetreuungseinrichtungen‘ (HhSt. 1.2#/4#.93591 mit zusammen 1,6 Mio. €),

- die (Ersatz-)Beschaffungen für die ‚Berufsfeuerwehr‘ (HhSt. 1.1301.934#/935# mit insgesamt 1,2 Mio. €),

- die (Ersatz-)Beschaffungen für das ‚Gartenamt’ (HhSt. 1.5821.934#/935# i.H.v. zusammen 1,1 Mio. €),

- der (Ersatz-) Beschaffungen für die ‚Integrierte Leitstelle (ILS)‘ (HhSt. 1.1600.93495 i.H.v. 1,0 Mio. €),

- die (Ersatz-)Beschaffungen für die ‚Stadtentwässerung‘ (HhSt. 1.7000/7100.934#/935# mit insgesamt 0,8 Mio. €)

und

- (Ersatz-)Beschaffungen von ‚IuK-Technik’ für die ‚Verwaltung’ (HhSt. 1.0601.934#/935# i.H.v. insgesamt 0,8 Mio. €)

aufzuführen.

 

Der Grad der Gebundenheit liegt bei dieser Untergruppe mit 72,1 % (2020: 44,9 %) über dem Vorjahres- und Mittelwert (2015 - 2020: Ø 42,6 %).

 

 

Bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) liegen die HAR mit 85,7 Mio. € (2020: 92,7 Mio. €) im Vergleich etwa 18,0 % über dem Mittelwert (2015 - 2020: Ø 72,6 Mio. €). Hier ist bei den Hochbaumaßnahmen (Gr. 94) mit 37,7 Mio. € (2020: 48,8 Mio. € - Ø 30,8 Mio. €) ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Bei den Tiefbaumaßnahmen (Gr. 95) mit 38,2 Mio. € (2020: 35,5 Mio. € - Ø 35,1 Mio. €) und bei den betriebstechnischen Maßnahmen (Gr. 96) mit 9,9 Mio. € (2020: 8,4 Mio. € - Ø 6,7 Mio. €) ist dagegen jeweils ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu notieren. In allen drei Bereichen wird der Durchschnittswert überschritten.

 

Als größere Einzel-Reste sind zu erwähnen:

- das „‘Klärwerk‘ – diverse Erneuerungen“ (HhSt. 1.7103.94#/95#/96# mit zusammen 6,4 Mio. €),

- die „ehem. ‚Prinz-Leopold-Kaserne mit neuem Technischen Bereich’ - Erschließung und Entwicklung“ (HhSt. 1.6325/7025/8809.94#/95# (ZBR 8888) mit insgesamt 6,2 Mio. €),

- die „Kanalerneuerungs- und -neubaumaßnahmen“ (HhSt. 1.70#.95# mit zusammen 5,8 Mio. €),

- die „Erschließungsstraßenaus- und -neubaumaßnahmen“ (HhSt. 1.63#.95# mit insgesamt 5,5 Mio. €),

- die „‘städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen‘ – Neuerrichtungen / Erweiterungen / Sanierungen“ (HhSt. 1.464#.94#/95#/96# mit zusammen 5,0 Mio. €),

- die „‘Städtische Berufsschule II’ – Erweiterung“ (HhSt. 1.2402.94#/95# mit insgesamt 3,0 Mio. €),

- die „‘Grundschule Königswiesen’ – Aufstockung und Sanierung“ (HhSt. 1.21105.94#/95# mit zusammen 2,7 Mio. €),

- die „‘Entwicklungsmaßnahme Burgweinting’ - Erschließung“ (HhSt. 1.6157.94#/95# mit insgesamt 2,7 Mio. €),

- die „‘Mittelschule Clermont-Ferrand‘ - Erweiterung und Umbau“ (HhSt. 1.21302.94#/95# mit zusammen 2,5 Mio. €),

- die „‘Hauptfeuerwache’ – Ersatzneubau“ (HhSt. 1.1313.94#/95# mit insgesamt 2,4 Mio. €),

- die „‘Jakob-Muth-Schule‘ – Ersatzneubau“ (HhSt. 1.2705.94#/95#/96# mit zusammen 1,9 Mio. €),

- das „‘document Keplerhaus‘ - Neukonzeption und Umgestaltung“ (HhSt. 1.3102.94502 mit 1,7 Mio. €),

- das „‘Werner-von-Siemens-Gymnasium‘ – Ersatzneubau“ (HhSt. 1.2355.94# mit insgesamt 1,6 Mio. €),

- die „‘Konradschule (GS und MS)‘ - Erweiterung und Umbau“ (HhSt. 1.21502.94# mit zusammen 1,5 Mio. €),

- die „ehem. ‚Nibelungenkaserne’ - Erschließung und Entwicklung“ (HhSt. 1.4601/5805/6325/ 7025/8809.94#/95# (ZBR 8880) mit insgesamt 1,5 Mio. €),

- die „‘Grundschule Sallerner Berg‘ – Neubau“ (HhSt. 1.21111.94#/95#/96# mit zusammen 1,4 Mio. €),

- der „‘Zentrale Omnibusbahnhof‘ – Neuerrichtung“ (HhSt. 1.7920.94#/95# mit insgesamt 1,4 Mio. €)

- die „‘Grundschule Kreuzschule’ – Neubau“ (HhSt. 1.21106.94#/95#/96# mit zusammen 1,2 Mio. €),

- die „‘Berufliche Oberschule’ – Neubau“ (HhSt. 1.2651.94#/95# mit insgesamt 1,2 Mio. €),

- der „‚Bauhof Kanalunterhalt‘ – Erweiterung und Umbau“ (HhSt. 1.7000.94# mit zusammen 1,2 Mio. €),

- das „‘Albertus-Magnus-Gymnasium‘ – Generalsanierung“ (HhSt. 1.2352.94#/96# mit insgesamt 1,1 Mio. €),

- die „‘städtischen Kinderspielplätze‘ - Neuerrichtungen / Sanierungen“ HhSt. 1.4601.95# mit zusammen 1,0 Mio. €),

- die „‚Sportanlage Kirchmeier Straße‘ - Umbau Außenanlagen“ (HhSt. 1.5600.9506 mit 1,0 Mio. €),

und

- die „‘Rad- und Gehwege‘ – Neu- und Ausbau“ (HhSt. 1.6368.95# mit insgesamt 1,0 Mio. €).

 

Der Grad der Mittelbindung liegt bei diesen Gruppen im Vergleich zum Vorjahr und zum Mittelwert mit 57,5 % (2020: 64,6 % bzw. 2015 - 2020: Ø 61,3 %) auf einem ‚niedrigeren Niveau‘.

Dabei ist festzustellen, dass bei den Hochbaumaßnahmen mit 65,6 % (2020: 75,8 % bzw. Ø 68,9 %) und bei den Tiefbaumaßnahmen mit 46,1 % (2020: 52,0 % bzw. Ø 56,4 %) sowohl die Vorjahres- als auch die Durchschnittswerte unterschritten werden. Bei den betriebstechnischen Maßnahmen mit 70,3 % (2020: 52,5 % bzw. Ø 51,9 %) wird der Vorjahres- und der Mittelwert deutlich überschritten.

 

Die Gründe für diese Entwicklung bei den Baumaßnahmen sind äußerst vielschichtig und in der Regel stark vom Einzelfall abhängig.

Deshalb sind die jeweiligen Einzelbegründungen in der Anlage am geeignetsten, die Entstehung der Haushaltsreste zu erläutern.

 

 

 

IV. Zusammenfassung

 

 

Summarisch betrachtet entstanden – wie in den Vorjahren – sowohl im Vermögenshaushalt mit gesamt 166,4 Mio. € (davon im laufenden Jahr 108,5 Mio. €) als auch im Verwaltungshaushalt mit 7,1 Mio. € erneut sehr hohe Haushaltsausgabereste.

 

Diesem Trend ist durch Überprüfung der Haushaltsansätze auf Angemessenheit und Kassenwirksamkeit - gem. § 7 Abs. 1 KommHV-Kameralistik - im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2022 sowie des Haushaltsplanes 2023 bzw. der Investitions- und Finanzplanung 2022 bis 2026 entgegenzuwirken, um so nicht erforderliche Bindungen von Finanzierungsmitteln zu vermeiden.

 

Dabei ist neben der Finanzierbarkeit insbesondere die Umsetzbarkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

In diesem Rahmen ist kritisch zu hinterfragen, welche Projekte überhaupt bzw. in welchem Umfang im Zuge der Prioritätensetzung in diesem Zeitraum realisiert werden können und wie hoch der Finanzbedarf tatsächlich ist; hierbei ist im Gegensatz zu den Vorjahren ein strengerer Maßstab anzulegen.

Dies hat auch die Regierung der Oberpfalz in den rechtsaufsichtlichen Genehmigungen zu den Haushaltsplänen 2021 (einschl. Nachtragshaushaltsplänen) und 2022 gefordert.

 

Die verfügbaren Haushaltsmittel sind nach dem wirklichen Bedarf zu veranschlagen; dieser ist sowohl in der Gesamthöhe als auch in der zeitlichen Aufteilung ‚knapper‘ zu kalkulieren.

Haushälterisch ist u.a. mit den ‚Instrumentarien’, wie ‚Saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen’, Deckungsvermerke’, …, ausreichende Flexibilität gewährleistet, um einzelne höhere Mittelbedarfe abfangen zu können.

 

Das Investitionsprogramm muss unter Berücksichtigung der finanziellen sowie personellen und sachlichen Ressourcen, auf ein umsetzbares und finanzierbares, d.h. realistisches, Volumen angepasst werden.

 

Im Übrigen soll die Verwaltung, wie in den Vorjahren, ermächtigt werden, falls dies zur kontinuierlichen Abwicklung von Maßnahmen erforderlich ist, eingezogene bzw. verfallene Haushaltsreste ganz oder teilweise wieder bereit zu stellen.

 

Die Ergebnisse der Haushaltsrestebildung 2021 werden im Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2021 zum Stand 31.12.2021 - ‚vorläufiger Rechnungsabschluss 2021’ - berücksichtigt.

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

1. Im Haushaltsjahr 2021 werden im Verwaltungshaushalt Haushaltsausgabereste i.H.v. 7.138.247,04 € entsprechend der Anlage I.1. gebildet und in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
Die weiteren rechnerisch möglichen Haushaltsausgabereste werden nicht gebildet.

 

2. Im Haushaltsjahr 2021 werden im Vermögenshaushalt Haushaltseinnahmereste i.H.v. 5.537.800,00 € entsprechend der Anlage I.2. gebildet und in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
Die weiteren rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmereste werden nicht gebildet.

 

3. Im Haushaltsjahr 2021 werden im Vermögenshaushalt Haushaltsausgabereste aus dem laufenden Jahr i.H.v. 108.485.693,61 € und aus dem Vorjahr i.H.v. 57.869.174,81 € entsprechend der Anlage I.3. gebildet. Es werden damit insgesamt Haushaltsausgabereste i.H.v. 166.354.868,42 € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
Die weiteren rechnerisch möglichen Haushaltsausgabereste werden nicht gebildet.

 

4. Die Anlagen I.1. bis I.3. bilden einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses.

 

5. Das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen wird ermächtigt, bei unabweisbarem Bedarf Beträge bis zur Höhe der eingezogenen bzw. verfallenen Haushaltsreste 2021, (höchstens jeweils bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle) im Haushaltsjahr 2022 wieder bereitzustellen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Einzelaufstellung der in das nächste Haushaltsjahr 2022 neu zu übertragenden Haushaltsreste 2021 einschl. der vollständig bzw. teilweise nicht zu übertragenden Haushaltsreste 2021

  • Anlage I.1. - I.3.

Einzelaufstellung mit Bezeichnung

 - Bezeichnung sofern der Betrag des rechnerischen Haushaltsrestes

   25.000,00 € übersteigt -

  • Anlage II.1. - II.3.

Einzelaufstellung mit Begründung

 - Gesamtbetrag des neu zu übertragenden Haushaltsrestes ab 250.000,00 € -

jeweils unterteilt in

Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes

sowie

Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes

und

Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes

 

Diagramm und Aufstellung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts der Jahre 2015 bis 2021

 - (Gesamt- bzw. Teil-) Beträge sowie Anteil an der sog. ‚Gesamtinvestitionsermächtigung’ -

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HhReste_Übertrag-2021_Anlage-I (4616 KB)    
Anlage 2 2 HhReste_Übertrag-2021_Anlage-II (550 KB)    
Anlage 3 3 HhReste_Übertrag-2021_Aufstellung (185 KB)    
Anlage 4 4 HhReste_Übertrag-2021_Diagramm (104 KB)