Vorlage - VO/22/18712/50  

 
 
Betreff: Sicherheitsdienstleistungen in der Notwohnanlage Aussiger Str. 23 - 29 a
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
17.02.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die Notwohnanlage Aussiger Straße ist seit vielen Jahren sozialer Brennpunkt und Ursprung umfangreicher Beschwerden der angrenzenden Nachbarschaft.

 

Zur Konfliktbewältigung und Minimierung von Beschwerden wurde das Amt für Soziales mit Beschluss vom 19.02.2020 (VO 20/16379/50) beauftragt, einen Sicherheitsdienst für die städtische Notwohnanlage im Rahmen einer Testphase einzurichten.

 

Aufgrund eines daraufhin durchgeführten Ausschreibungsverfahrens wurde die Firma AF Security mit Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 953 Stunden beauftragt. Die Bewachungsleistungen fanden im Zeitraum vom 23.04.2021 bis 03.10.2021 statt. Die Nutzerinnen und Nutzer der Notwohnanlage wurden vom Amt für Soziales über die Einrichtung des Sicherheitsdienstes informiert und um Kooperation gebeten.

 

Aufgabe des Sicherheitsdienstes war es insbesondere auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten, etwaige Störungen zu unterbinden und Verstöße dem Amt für Soziales zu melden bzw. bei Bedarf die örtliche Polizeibehörde hinzuziehen.

 

Die Erfahrungen der ersten Wochen machten schnell deutlich, dass die Bewachung mit einem Sicherheitsdienst in erster Linie an den Wochenenden sinnvoll ist. Daher wurde das ursprünglich angedachte System der täglichen Überwachung zu unterschiedlichen Anwesenheitszeiten ab Mitte Mai umgestellt und die Überwachung des Objektes während der Präsenzzeiten an Samstagen und Sonntagen bzw. vor und an Feiertagen verstärkt. In der Regel war der Sicherheitsdienst an diesen Tagen jeweils von 12 Uhr bis 22 Uhr vor Ort. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens wurden mehrfach pro Nacht stichprobenartige Geländebegehungen durch einen mobilen Mitarbeiter der Firma AF Security durchgeführt.

 

Im Laufe der anfänglichen Erprobungsphase stellte sich außerdem heraus, dass mehrere Nutzer/-innen der Notwohnanlage die Zusammenarbeit mit dem Sicherheitspersonal vielfach verweigerten und die Personalien nicht zu Protokoll gaben. Dadurch wurde die Nachverfolgung von Verstößen gegen die Hausordnung erheblich erschwert. Das Amt für Soziales hat deshalb im Juli 2021 für ein Wochenende zwei fachkundige Mitarbeiter des Amtes für Soziales im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes zusätzlich eingesetzt mit der Konsequenz, dass in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst an besagtem Wochenende bei mehreren Verstößen gegen die Hausordnung die Personalien festgestellt werden konnten.

 

Insgesamt wurden in erster Linie Ruhestörungen, abgestellte Fahrzeuge auf Zufahrtswegen und Grünflächen sowie Verschmutzungen der Anlage festgestellt. Mit allen betroffenen Personen und Haushalten hat das Amt für Soziales Kontakt aufgenommen und auf die Einhaltung der Hausordnung hingewirkt und auf mögliche Konsequenzen hingewiesen, die neben einer Umsetzung auch die Möglichkeit einer vollständigen Nutzungsuntersagung beinhalten können.

 

Diese Maßnahme der Verwaltung in Verbindung mit der dauerhaften Anwesenheit des Sicherheitsdienstes an den Wochenenden führte zu einer erheblichen Verbesserung der Lage und einem deutlichen Rückgang der Verstöße in den Monaten August und September. Die verwarnten Personen traten in der Folge nicht mehr negativ in Erscheinung. Allgemeine Beschwerden von Nachbarn, welche in der Vergangenheit regelmäßig direkt an das Amt für Soziales gerichtet wurden, blieben in besagten Monaten vollständig aus.

 

Die Ruhestörungen und Vergehen bezüglich der Fahrzeuge konnte mit Hilfe des Sicherheitsdienstes auf ein Minimum reduziert werden. Zur weiteren Optimierung und Verringerung von Beschwerden der Nachbarschaft empfiehlt die Verwaltung deshalb vor allem in den Sommermonaten weiterhin den Einsatz eines Sicherheitsdienstes, wobei sich die Bewachung der Notwohnanlage an den Wochenenden, Freitagen und Feiertagen als auskömmlich herausgestellt hat.

 

Haushaltsmittel für die Fortführung des Sicherheitsdienstes sind im Umfang von 45.500,00 bei HHSt. 0.1192.6360 in dem Jahr 2022 eingeplant.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sicherheitsdienst gemäß Sachverhaltsdarstellung

    fortzusetzen.

 


Anlagen:

 

Formular Stufe 3 Klimavorbehalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt (1947 KB)